Ausgabe 
15.9.1918
Seite
3
 
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LszNrekk-Zeikung.

Kops schütteln, ein Engländer darüber lachen, und beide würden weder von Räumung, noch überhaupt davon sprechen, daß der Ort vor ihren Limen liege! Da es aber bei unS so wahrheitsfanatisch hergeht, glauben wir auch den Worten der Feinde zu leicht, und so kommt denn auS solcher Aufrichtigkeit des deutschen Geistes die große gefährliche Verwundbar­keit, daß er zuviel Kritik bei sich daheim und zu wenig beim Feinde übt! Und wir haben doch wahrhaftig Grund, unserer Wahrhaftigkeit in allen Kundgebungen Glauben zu schenken, und allem, was vom Feinde-kommt, gründlich zu mißtrauen!

Betrachten wir alles, was uns daheim anficht, im Hinblick auf den Vernichtungskampf der Feinde gegen uns, so wird es klein erscheinen; betrachten wir Einzelheiten im Schlachtenschicksal, wo es uns weniger erfolgreich oder gar unglücklich scheint, im Rahmen des ganzen vierjährigen Geschehens, so wird es in richtiger Größe gesehen werden. Dann sind wir gegen Kleinlichkeiten und Gerüchte.gefeit, dann ist der Geist wieder hergestellt, der bis zum guten Frieden unbesiegbar macht! »Niemals hat ein Volk herrlichere Eigenschaften an den Tag ge­legt"', sagte jüngst der Norweger Nils Kjaer von uns (im Juliheft von »Ukens Revy"), »unter so übermenschlichen Prüfungen und Leiden. Wäre dieser Glaube und diese Selbstzucht vergebens, ja würde die Welt dunkler werden." ,

D. K. W.

Worte zur neunten Kriegs­anleihe.

Liebe Kameraden!

Mit unerhörter Angriffslust, mit täglich aufs neue zum Ausdruck gebrachtem Vernichtungswillen greisen unsere Feinde unsere Linien im Westen an. Mit Hohn wiesen sie die Friedensangebote unseres hochherzigen Kaisers und die unserer Verbündeten zurück. Auch die wuchtigen Schläge unseres Hinden- burg im Frühjahr und im Frühsommer dieses Jahres brachten keine Wendung. Noch einmal haben sie alles zusammengerafft an schwarzen und weißen Kräften, um, wie sie sich so geschmackvoll ausdrücken, uns den Genickfang zu geben. Aber wir trotzen ihnen. Unsere geschickte Führung und die Ausdauer und Tapferkeit unseres braven Heeres wird auch diesen Ansturm zum Stehen bringen und dann wird sür uns derAugenblick kommen,unseren Gegnern zu zeigen, daß sie weiter denn je von ihrem Ziele entfernt sind. Es wird dann hoffent­lich der Zeitpunkt nahen, in welchem unsere Feinde zur Einsicht kommen und zu Verhandlungen bereit sind, die uns den schon so lange erwünschten Frieden bringen.

Ihr habt Eure Schuldigkeit getan, habt Euer Leben für das Vaterland eingesetzt und weilt nun in der Heimat, um Eure Wunden zu heilen und von Euren Krankheiten geheilt zu werden. Und doch dürft Ihr nicht rasten, auch hier in der Heimat habt Ihr noch eine heilige Pflicht zu erfüllen. Auch hier in der Heimat heißt es noch kämpfen, nicht mit dem Schwerr, sondern mit dem Wort.

Ihr wißt, wie es draußen aussieht. Ihr wißt es besser als die meisten Daheimgebliebenen, um was es sich handelt. Es gilt^^die Lauen aufzu­rütteln. Ihr müßt helfen aufzuklären. Ihr müßt jedem, mit dem Ihr in Berührung kommt, ob jung oder alt, zu verstehen geben, daß es nicht nur eine allgemeine Dienstpflicht für den wehrfähigen Mann gibt, sondern daß es auch eine allgemeine Dienst­pflicht gibt für jeden, der auch nur ein geringes sein eigen nennt. Nicht nur der Körper, sondern auch das Geld gehört dem Vaterlande, dies gilt in besonderem Maße für die Daheimgebliebenen. Um so mehr, da es ja nicht abgegeben, sondern nur geliehen werden soll.

Die Zahl der Säumigen, der Schwachmütigen und Lauen ist eine so große, daß es der Mühe wert ist, sich mit der Aufrüttelung dieser zu befassen. Ihr seid die Berufensten dazu, Ihr, die Ihr die schweren Zeiten da draußen erlebt habt, habt jetzt die Pflicht, im Interesse des Vaterlandes und damit

auch in Eurem eigenen alles daran zu setzen, die Zurückstehenden auszuklären, daß der Sieg nicht nur auf dem Schlachtselde errungen wird, sondern auch in der Heimat durch die Hergabe des Geldes. Geld gehört zum Kriegsphren und daher zum Siege. Verhelft also auch Ihr, liebe Kameraden, dadurch zum Endsiege, daß Ihr unaufhörlich werbt zur Zeichnung auf die

IX. Kriegsanleihe.

Ackenhausen,

ehem. Unteroffz. im Landst.-Batl., Wetzlar.

Vielfach sind^die Unterstützungsmöglichkeiten, die seitens der Militärbehörde vorgesehen sind, in der Oeffentlichkeit noch nicht genügend bekannt. Nach­stehend soll deshalb eine Zusammenstellung der­selben gegeben und auf die Voraussetzungen zu ihrer Erlangung hingewiesen werden.

Voraussetzung sür die Gewährung von Zusatz- renten (aus Kap. 84 a) ist, daß der Antragsteller Kciegsrentenempfänger und mindestens 33 1 /s Proz. er­werbsbeschränktist. Er muß sich ohne Erfolg um Arbeit bemüht haben; sein Gesamteinkommen darf 5000 Mk. nicht überschreiten. Vergütet werden 30 Proz des Schadens am Arbeitseinksmmen nach Abzug der Rente ohne Verstümmelungszulage. Der 3000 Mk. über­steigende Teil des Schadens bleibt außer Ansatz. Ein Schaden, der geringer ist als 1 / 4 des früheren Einkommens, wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Zusatzrenten werden in monatlichen Teilbeträgen gewährt, können aber ausnahmsweise'auch als ein­malige Zuschüsse ausgezahlt werden.

Rentenempfängern aus der Zeit vor dem Kriege können im Falle der Bedürftigkeit und Würdigkeit Unterstützungen (aus Kap. 74, Tit. 8 des Kriegs­jahresetats) gewährt werden; darüber hinaus können sie Teuerungszulagen bis zum Betrage von 50 Mk. jährlich als Pensionszuschüsse erhalten. Entlassene Heeresangehörige, die auS Anlaß des gegenwärtigen Krieges Rentenempfänger geworden sind, können auf Antrag Unterstützungen erhalten, soweit ihre Bedürf­tigkeit reicht. Beschränkungen bestehen hier nicht. Auch Rentenempfänger aus diesem Kriege und Kriegs­rentenempfänger, sür bie eine Zusatzrente nicht in Frage kommt, können Unterstützungen aus demselben Kapitel erhalten. '

Weiterhin stehen allen Generalkommandos Spen­denmittel zur Verfügung, die für Rentenempfänger aus diesem Kriege in besonderen Fällen verwandt werden dürfen. Nach einem kriegsministeriellen Er­laß vom 4. März können auch an Hinterbliebene von Personen der Unterklassen, sofern für das Leiden des Verstorbenen eine Dienstbeschädigung nicht an­erkannt war und hierdurch eine wirtschaftliche Not­lage vorliegt, Zuwendungen aus Spendenmitteln gewährt werden. -

In diesem Zusammenhang soll auch auf die bedingte Rente hingewiesen werden, die im Falle dringender Bedürftigkeit in Höhe von 50 Proz. der Vollrente für den Dienstgrad des Antragstellers an Personen gewährt werden kann, die wegen körper­licher Gebrechen aus dem Heeresverband entlassen werden müssen und keinen Anspruch aus Rente haben. In besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Geistes­kranken, kann die bedingte Rente in doppelter Höhe bewilligt werden.

DaS Kriegsministerium hat mehrfach in Erlassen betont, daß die Bewilligung dieser Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Mittel in wohlwollend­ster Weise erfolgen soll. Anträge aus Gewährung von Zusatzrenten und Unterstützungen können neuer­dings auch bei den Ortsausschüssen für Kriegsbe­schädigtenfürsorge gestellt werden, die sie zur Erle­digung an die Militärbehörde weiterreichen. Durch diesen Modus hat die Erledigung der Gesuche eine Beschleunigung erfahren.

Kleine Mitteilungen.

Die elektrotechnische Lehranstalt in

Irankfurt a. M.

Die Elektrotechnische Lehranstalt des Physikalischen Vereins in Frankfurt a. M. hat sich auch im KriegSjahr 1317/18 ausschließlich der Aufgabe gewidmet, Kriegsbeschädigten des elektrotechnischen Faches eine Ausbildung zu geben, die sie beruflich fördert und auch Schwerverletzte in den Stand fetzt, dem Fache treu zu bleiben und in gehobenen Stellungen' eine zweckentsprechende Tätigkeit zu entwickeln. Am abgelaufenen Berichts­jahr haben 34 Kriegsbeschädigte die Anstalt besucht, teils Insassen Frankfurter oder auch auswärtiger Lazarette, die auf Antrag zum Besuch der Lehran­stalt hierher verlegt wurden, teils Invaliden. Der Schulbesuch der Lazarettinsassen erstreckte sich im Durchschnitt auf sieben Monate. Sechs Kriegsbeschä­digte. die als d. u. entlassen waren, absolvierten einen vollständigen Jahreskursus und fanden durch Ver­mittlung der Anstalt aussichtsreiche Stellungen. Der Unterricht wird so geführt, daß Eintritt jeder­zeit erfolgen kann. Durch Mittel, die von privater Seite zur Verfügung gestellt werden, ist die Anstatt in der Lage, von Erhebung eines Schulgeldes ab­zusehen und olle Unterrichtsmittel frei zu stellen. Auch können Invaliden im Bedarfsfall Beihilfen zu den Aufenthallskosten vermittelt werden. Wegen näherer Auskunft wende man sich an die Elektro­technische Lehranstalt^ des Physikalischen Vereins Frankfurt a. M., Robert Mayerstraße 2.

Amputierte als Landwirte . und landwirtschaftliche Arbeiter.

E fahrungSgemaß leiden die Armamputierten besonders unter dem Bewußtsein der verminderten Arbeitskraft; ihren Grund hat diese Erscheinung darin, daß jeder Berufsarbeiter auf die Tätigkeit mit beiden Armen eingestellt ist und nun glaubt, durch den Verlust des einen ArmeS arbeitsunfähig im bisherigen Berufe geworden zu sein.

Die Beobachtungen, die in nunmehr doch mehr­jähriger Erfahrung in der praktischen Kriegsbeschä­digtenfürsorge gemacht wurden, widerlegen aber diese Annahme schlagend.

So meinte man anfänglich, daß Landwirte, die einen Arm verloren haben, nicht mehr für die Landarbeit brauchbar seien. Die Versuche aus den verschiedenen landwirtschaftlichen Krregsbeschä- digtenschulen wie auch auf Mustergütern haben einwandfrei erwiesen, daß Kriegsbeschädigte bei Ver­wendung entsprechend angepoßter Ersatzglieder und Arbeitsgerätschaften noch sehr gut in der Land­wirtschaft verwendet werden können. Sie sind fast zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten im stände; natürlich kommt es hier sehr viel auf die Gewöh­nung an, aber so mancher, der ungläubig aus ein solches Mustergut zur Berufsausbildung gekommen, hat sich bei gutem Willen am Beispiel seiner Kame­raden überzeugen können, daß auch Amputierte in der Landwirtschaft noch erfolgreich tätig sein können.

Wenn also ein amputierter Kriegsbeschädigter vom Lande glaubt, den Anforderungen des Berufes als Landwirt nicht mehr Nachkommen zu können, so befindet er sich im Irrtum, drr um so begreif­licher ist, als er noch nicht gesehen hat, was Leute mit der gleichen Beschädigung geleistet haben. Es empflehlt sich daher, im Benehmen mit den erfah­renen Praktikern des Berufs, wie sie in der KriegS- befchädigtenfürforge Mitwirken, die Beibehaltung deS alten Berufs zu erörtern.

Berichtigung. In der letzten Nummer der Lazarett- Leitung ist der Name des Verfassers des Aussatzes..Etwas über die Salpetersäure" durch einen Druckfehler entstellt worden. Er lautet richtig Alfred Hagenvöcker. cand. chem.