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3 oc Antritt der Arbeit zu stärken. Die Wiederholung der Kuren in gewissen Zeiträumen soll den Beschädigten die Möglichkeit geben, sich nach Ablauf :iner gewissen Arbeitszeit zu erholen. Wenn auch )ie ergänzende Heilbehandlung von der Militärbehörde in weitgehendstem Matze gewährt wird, bleibt doch der bürgerlichen Fürsorge hier noch viel zu tun übrig, besonders dann, wenn der Beschädigte bereits aus dem Heeresdienst ausgeschieden ist.
lieber die Arbeit aus den einzelnen Teilgebieten werden weitere Ausführungen Ausschluß geben.
Unterstützung während des Wochenöettes.
Wenn die Frau eines Kriegsteilnehmers geboren hat, so stehen ihr folgende Bezüge der ReichSwochenhilfe zu:
1. ein einmaliger Beitrag zu den Kosten der Entbindung in Höhe von 25 Mk.,
2. ein Wochengeld von 1.50 Mk. täglich, ein
schließlich der Sonn- und Feiertage, für acht Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen, •
3. eine Beihilfe bis zum Betrage von 10 Mk. für Hebammendienste und ärztliche Behandlung, falls solche bei Schwauger- schaftsbeschwerden erforderlich werden,
4. für Wöchnerinnen, solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe von y 2 Mk. täglich, einschließlich der Sonn- und Feiertage, bis zum Ablauf der zwölften • Woche nach der Niederkunst, für jedes Kind.
Der Antrag auf Reichswochenhilfe ist, wenn die Frau eines Kriegsteilnehmers Mitglied einer Krankenkasse ist, bei dieser zu stellen, andernfalls bei der Kasse, welcher der Kriegsteilnehmer vor seinem Eintritt in die Kriegsdienste zuletzt angehört hat; in allen übrigen Fällen beim Lieferungsoerband, d. h. bei der Stelle, bei der die Frau des Kriegsteilnehmers die öffentliche Unterstützung erhebt (Bürgermeisterei usw.). Voraussetzung für die Gewährung der Reichswochenhilfe durch die Lieferungsverbände ist jedoch ebenso wie für die , Kriegsunterstützung, daß der Fall der Bedürftigkeit oorliegt. Bei den Kcankenkaffenmitgliedern wird dagegen das Vorliegen der Bedürftigkeit nicht gefordert. Falls nun öffentliche Kriegsunterstützung gegeben wird, so wird die Bedürftigkeit als gegeben betrachtet; ist dies nicht der Fall, so wird noch Reichswochenhilfe gewährt, wenn
1. ihres Ehemanns und ihr Gesamteinkommen in dem Jahr oder Steuerjahr vor dem Diensteintritt den Betrag von 2500 Mk. nicht überstiegen hat, oder
2-- das ihr nach dem Diensteintritt des Ehemanns verbliebene Gesamteinkommen höchstens 1500 Mk. und für jedes schon vorhandene Kind unter 15 Jahren höchstens i weitere 250 Mk. beträgt.
I Auch die Ehefrauen aktiver Unteroffiziere können )ie Reichswochenhilfe erhalten.
Außerdem kann ein Unterstützungsgesuch gerichtet | verden an die Privatkanzlei der Frau Kronprinzessin, Potsdam. Neuer Garten, mit der Bezeichnung „Kriegskinderspende". In diesem Gesuche ist mzugeben der Tag des Eintritts zum Militärdienst, ,er Geburtstag und der Namen des Kindes, sowie )ie Anzahl schon vorhandener Kinder. Das Gesuch
ollte nur im Fall besonderer Bedürftigkeit gestellt verden.
Erhöhung der Wenten aus der Ztnfass-
verlicherung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom J’ Januar beschlossen, daß die Empfänger von Verletztenrenten aus der Unfallversicherung eine nonatliche Zulage von 8 Mk. zu ihrer Rente bean- ragen können, wenn die folgenden Bedingungen rfüllt sind:
1. Die Rente, die der Verletzte gegenwärtig bezieht, muß mindestens eine solche von zwei Dritteln der Vollrente sein. 2. Der Verletzte muß sich im Jnlande aufhalten. 3. Es dürfen nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die Zulage nicht benötigt wird.
Der Antrag ist an den Versicherungsträger oder an ein Versicherungsamt zu richten. Zweckmäßigerweise werden geeignete Schriftstücke dafür, daß die drei Bedingungen erfüllt sind, sofort beigefügt. Der Versicherungslräger teilt seine Entscheidung schriftlich mit. Der Antragsteller kann gegen die Entscheidung binnen drei Monaten nach der Zustellung Einspruch beim Oberversicherungsamt einlegen, das auf seinem Rentenbescheid angegeben ist. Das Ober- verficherungsamt entscheidet endgültig. Die Zulage wird vom 1. Februar 1918 bis zum 31. Dezember 1918 gewährt und durch die Post ausbezahlt.
Ueöergangswirtschaft und Wiederaufbau
nach dem Kriege.
Nach einem Vortrag des Landtagsabgeordneten Oes er in
Frankfurt a. M. .
Das schnelle Empsrblühen unseres Volkes in den letzten Jahrzehnten und die dadurch bedingte Ausbreitung in der Welt ließ den wachsenden Gegensatz zu England entstehen. Unser Außenhandel, der dem Englands nur um drei Milliarden nachstand, mußte Englands Neid erregen. Eine Auseinandersetzung war unausbleiblich. Um gerüstet zu sein, wurden unsere Militärvorlagen mit großer Mehrheit angenommen, aber wirtschaftlich bereiteten wir uns nicht im geringsten vor.
Ganz anders England! Es hat sich mit den notwendigsten Lebensmitteln versorgt, es hat unsere Handelsschiffe zu vernichten gewußt, es hat durch sein Spionagesystem die Geschäftsgeheimnisse der Welt kontrolliert. Italien und Rumänien wurden z. T. aus wirtschaftlichen Gründen in den Krieg hineingezogen; aus denselben Gründen versucht es England bei Holland. Die Wirtschaftskonferenz von 1916 traf Vorkehrungen, um Deutschland auch nach dem Kriege den Bezug von Rohstoffen zu erschweren. .Die .Schwarzen Listen" zeigen, daß England nicht nur mit unserem Heere, sondern mit jedem deutschen Untertan Krieg führt.
Mit dieser Fülle wirtschaftlicher Maßnahmen hat England unseren ganzen blühenden Handel in der Welt vernichtet. Nach dem Kriege müssen wir von vorn anfangen; besonders auch in Südamerika. Die Staaten dort mußten aus rein wirtschaftlichen Gründen uns den Krieg erklären, damit unsere Rohstoffversorgung unterbunden würde.
Gegen dieses englische System haben wir wirtschaftlich garnichts getan. Wir glaubten, der Krieg müsse aus Mangel an Geld, Munition oder Menschen bald beendet sein. Gewaltige Improvisationen sollten dann die Sünden der leitenden Stellen wieder gut machen. Aber nicht die Bureaukraten, sondern die Praktiker haben die Rohstofffrage gelöst.
In engem Zusammenhang hiermit steht die Preisentwicklung. 1914 erkannte man, daß man ungeheuer viel mehr Material brauche, als man glaubte, und jeder Preis wurde bezahlt, um alles zu erfassen. Auch 1915 war diese Auffassung noch richtig. Doch es kam eine Zeit, wo die Preise hätten revidiert werden müssen.
Dazu kommt, daß wir auf kleine neutrale Gebiete (Schweiz. Holland Skandinavien) angewiesen sind, wo eine schnelle Preissteigerung mit schlechter Valuta unseres Geldes stattfand. Die hohen Auslandspreise schraubten wechselweise die Inlandspreise in die Höhe.
Als weiteren Grund der Preissteigerung sind die Kriegsgesellschaften anzusehen. Das System der Preisregulierung im Frieden durch Angebot und Nachfrage hörte mit der Einführung der Kriegs- gesellschasten aus, die ohne Preisprüfung einkausten. Es entstand der Schleichhandel, der die Phantasiepreise noch erhöhte.
Auch die Stilllegung vieler Betriebe wirkte in derselben Richtung. So arbeiten z. B. von 1700 Spinnereibetrieben nur noch 70. Die kleine An
zahl muß die große Zahl der ruhenden Betriebe entschädigen.
So wird die Schraube immer höher gedreht. Wann sie einmal rückwärts geht, ist noch ungewiß. Sicher rst, daß die Offensiven ungeheures Material verschlingen, der Tauchbootkrieg unersetzbare Werte auf den Meeresgrund schickt. All das muß aus dem Wirtschaftsleben wieder herausgeholt werden. Die Lasten müssen in Arbeit umgelegt werden; denn die Arbeit muß alles Vernichtete ersetzen. Die Lasten werden aber eine Rückwärtsbewegung der Preise herbeiführen. Anstoß dazu gibt wiederum die Heeresverwaltung, sobald die Riesenbestellungen aufhören. Dadurch werden aber auch Rohstoffe, Maschinen und Menschen frei. Besonders die angesammelten Rohstoffe müssen möglichst bald freigegeben werden. Auch das Ausland wird von Einfluß sein. Die schlechte Valuta wird den Normalstand bald wieder erreichen. So fallen viele Verteuerungsmomente hinweg, wie der Frieden im Osten schon in beschränktem Maße zeigt.
In gewissem Verhältnis zu den Lebensmittelpreisen stehen die Löhne. Aber es gibt noch andere Einflüsse, besonders den des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage. Haben wir viel Rohstoffe zu verarbeiten, so sind die Löhne hoch; andernfalls wird der große Wettbewerb um Arbeit die Löhne drücken. Die Arbeiterschaft steht und fällt mit der Versorgung von Rohstoffen! Nach dem Kriege haben wir mit einem bedeutenden Wegfall von Arbeitskräften zu rechnen. An Toten haben wir schon über eine Million zu beklagen, dazu kommen noch Kriegßinvaliden usw., sodaß es etwa vier Millionen Arbeitskräfte weniger sein dürften. Hinzu kommt ein gesteigerter Bedarf an allem. Fremde Arbeitskräfte werden demnach genau so nötig sein wie früher.
Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen der augenblicklichen zwangsweisen Preisgestaltung und der späteren Selbstregulierung der Preise nach dem Kriege. Die Gefahr von Verlusten wird ein Ansammeln der Waren nicht mehr erlauben. Der Begriff der Übergangswirtschaft entstand 1915 mit den Kciegsgesellschaften. Im Juli 1916 wurde eine Uebergangswirtschastsstelle errichtet, deren Erfolge bis jetzt aber sehr gering sind. Es ist fraglich, ob sie überhaupt von Wert ist, da der Ueber- gang zum Frieden allmählich vor sich geht.
Wir müssen sehen, sobald als möglich aus der Kriegswirtschaft herauszukommen, und deshalb sind auch die Kriegsgesellschaften möglichst schnell aufzulösen. Den Handel zu monopolisieren steht nicht im Einklang mit den Forderungen der Weltwirtschaft, die den privaten Unternehmungsgeist unbedingt nötig hat.
Bei der Frage des inneren Aufbaues nach dem Kriege haben wir die Großbetriebe von den Kleinbetrieben zu unterscheiden. Um erstere brauchen wir uns nicht zu sorgen, sie haben im Kriege viel verdient, abgeschrieben, Reserven zurückgelegt. Die einzige Schwierigkeit bietet die ungeheure Produk- tionsmöglichkeit, die weit über die Friedensbedürfnisse hinausgeht und einen starken Wettbewerb Hervorrufen wird.
Schlecht steht es mit den Kleinbetrieben, die man still legte. Man ging von dem Grundsatz aus, der Großbetrieb spare viel, der nicht immer richtig ist. Aber man hat dem Kleinbetrieb sogar den Lebensnerv durchschnitten, indem man ihm das Betriebsmaterial (z. B. Treibriemen) wegnahm. Sie werden nach dem Friedensschluß nicht eher wieder anfangen können zu arbeiten, bis das nötige Betriebsmaterial angeschafft ist, und dadurch kommen sie anderen Betrieben gegenüber ins Hintertreffen.
Aehnlich steht es mit den kleinen gewerblichen Betrieben. Wird der Meister eingezogen, so ruht der Betrieb. Und kehrt er nach Jahren aus dem Schützengraben zurück, so hat er viel von seiner Handfertigkeit eingebüßt. Ein Nachwuchs ist nicht vorhanden. Diese Betriebe halten den Wettbewerb nicht aus. Die Kriegshilsskasse mit 43 Millionen Mark (gegen 12 Millionen 1870) ist viel zu gering. Für den Aufbau des Kleingewerbes ist von Staats wegen kein Pfennig vorhanden. Ebensowenig wird er organisatorisch vorbereitet.


