bei anderen Geisteskranken ist diese Erhöhung zulässig, aber nur insoweit, als die gesamten Versorgungsgebührnisse den Betrag der Anstalts- usw. kosten nicht erreichen..
Wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Rente ist das Vorliegen einer Dienstbeschädigung bezw. Kriegsdienstbeschädigung. Bei dieser Entscheidung soll mit dem größten Wohlwollen verfahren werden. Muß die Frage verneint werden, so wird geprüft, ob die Gewährung einer bedingten Rente in Frage kommt, bei dringender Bedürftigkeit bis zu 50 Proz. der Vollrente. Für die weitere finanzielle Hilfe würde an Stelle der Miliärver- waltung die zuständige Stelle der Kriegswohlfahrts- pflege zu treten haben.
Den mit Rente und Kriegszulage versorgten Personen, denen es nicht gelingt, ihr früheresArbeis- einkommen wieder zu erreichen, wird der erlittene Schaden zum Teil aus besonderen Reichsmitteln durch Gewährung sogenannter Zusatzrenten zu den sonst zuständigen Versorgungkgebührnissen ersetzt.
In allen Fällen, in denen entlassene Mannschaften trotz der Versorgungsgebührnisse in eine bedrängte wirtschaftliche Lage geraten, wird auf Antrag durch Gewährung einmaliger oder auch laufender Unterstützungen geholfen und zwar unter wohlwollendster Berücksichtigung der häuslichen Der- hältnisse. Anträge in dieser Beziehung sind beim zuständigen Bezirksseldwebel anzubringen.
Kaöe ich Ansprüche auf Krsaß im Dienste abhanden gekommenen Eigentums?
Ansprüche bestehen nicht; jedoch kann bei unverschuldetem Verlust selbstbeschaffter notwendiger Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke eine Unterstützung gewährt werden. Das Gesuch ist durch das Lazarett an den zuständigen Truppenteil zu richten. Der Kommandeur der Division, zu der der Truppenteil des Mannes zur Zeit des Verlustes gehört hat, bei den in keinem Divisions-- verband stehenden Truppen die im Range eines Divisionskommandeurs stehende Vorgesetzte Dienststelle, hat zugleich darüber zu entscheiden, ob die abhanden gekommenen Gegenstände als notwendige Sachen zu bezeichnen find. Gegen diese Entschei- a düng gibt es keinen Einspruch. In Ausnahme-' fällen kann auch bei Verlust von „nicht notwendig" bezeichneten Gegenständen, falls die Vermögensverhältnisse es rechtfertigen, eine Unterstützung von dem stellvertretenden Generalkommando, zu dessen Bezirk der Ersatztruppenteil gehört,- aus den aus der Kriegsspendensammlung vom Kriegsministerium zur Verfügung gestellten Mitteln bewilligt werden. Auch bei Verlust von Uhr und Geld kann unter Umständen die Unterstützung gewährt werden.
Bücherschau
Alämische Liederdichtung atter und neuer Zeit.
Eine Auswahl in deutschen Nachbildungen von Heinrich Brühl. Herausgegeben von der Deutsch- Flämischen Gesellschaft. Volksvereivs-Verlag G. m. b. H., M. Gladbach 1918. 8° (245). Geb 4.80 Mk.
Tie flämische Dichtung zeigt ein ausgesprochenes flämisches Gepräge. Sie ist Volksdichtung in des Sinnes vollster Bedeutung. In der Auswahl, die Heinrich Brühl in deutschen Nachbildungen von ihm selbst für die Deutsch-Flämische Gesellschaft veranstaltet, sind 70 Dichter vertreten, angefangen von Hendrik van Veldeke aus dem 12. Jahrhundert bis auf die Kriegslieder des Marcel Romeo Brehne in unfern Tagen. DaS Werk ist durch eine Charakteristik der Eigentümlichkeiten der flämischen Dichtung eingeleitet und wird von sachlichen Anmerkungen und den zugehörigen Registern beschlossen. Tie Nachbildungen Heinrich Brühls lesen sich wie deutsche Dichtungen, sodaß dieser flämische Liederschatz willige Aufnahme überall bei uns finden dürfe.
Lazarett-Beratung.
Die Zentralstelle der Lazarett-Beratung des Roten Kreuzes Frankfurt will dem Interesse der Verwundeten «nd Kranken im Bezirk der Lazarett-Zeitung dienen. Jede, möge die Fragen, die er auf dem Herzen hat. seien fik wirtschaftlicher Natur, rechtlicher Natur oder wie immer, schriftlich an die Lazarett-Beratung richten. Es soll auf jede Frage brieflich Antwort gegeben und die Möglichkeit ge- sucht werden. Rat und Beistand zu schaffen. Ant- Worten von allgemeinem Intereffe werden ohne Namensnennung in der Lazarett - Zeitung veröffentlicht. Vertrauliche Behandlung wird zugeftchert. daher anonyme
TnrAVeLL-AKirung
Anfragen verbeten. Die Zuschriften sind zu richten: An die Lazarett-Beratung, Frankfurt a. M., Kriegsfürforge, Theaterplatz 14. Beifügung von Rückporto ist nicht erforderlich. Die Zentralstelle der Lazarett-Beratung steht auch täglich von 1—5 Uhr den Verwundeten für persönliche Anfragen zur Verfügung.
Gefreiter K. Frage: Ich wurde am 13. September 1917 verwundet. Löhnung habe ich bis zum 11. September 1917 erhalten. Nun ist mir bis heute die Dekade vom 11. bis 21. September 1917 noch nicht ausgezahlt, indem der Feldwebel mir auf meine Beschwerde schrieb, die Auszahlung sei Sache des Reservelazarettes, während daS Reservelazarett wiederum behauptet, die Löhnung sei mir vom Feldtruppenteil auszuzahlen. Wie komme ich zu meinem Recht? — Antwort: Löhnungs
rückstände, die sich aus dem Soldbuch einwandfrei ergeben, müssen bestimmungsgemäß vom Reservelazarett ausgezahlt werden. Beantragen Sie Entscheidung bei der stellvertretenden Intendantur und Sie werden alsdann zu ihrem Rechte kommen.
Landwehrmaun K. W. Frage: Als Landwehrmann stand ich in Straßburg aus einem Fort, Posten. In einer dunklen Nacht stürzte ich bei einem Rundgang einen 4 Meter hohen Abhang hinab, wobei mein Gewehr - losging und ich neben einer Schußverletzung am linken Fuß noch eine Rückgratverletzung davontrug. Ich wurde mit Rente, jedoch ohne Kriegszulage entlassen. Da ich während meiner Dienstzeit Kriegslöhnung empfing und im Operationsgebiet tätig war, so glanbe ich bestimmt Anspruch auf Kriegszulage erheben zu können? — Antwort: Die Frage, ob Ihnen Kriegszulage zusteht, hängt davon ab. ob Kriegsdienstbeschädigung vorliegt oder nicht. Kriegsdienstbeschädigung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Soldat Kriegslöhnung empfangen hat. Die Entscheidung richtet sich vielmehr lediglich danach, ob die Beschädigung durch die besonderen Verhältnisse entstanden ist. die gerade der Krieg mit sich bringt. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann nicht ohne weiteres entschieden werden. Melden Sie Ihren Anspruch beim Bezirkskommando an.
Musketier W. K. Frage: Neben anderen Verwundungen wurde mir der linke Oberschenkel durch Gewehrschuß zerschmettert. Infolgedessen ist das Bein jetzt 4 cm verkürzt. Muß ich mich jetzt nochmals einer Operation an diesem Bein unterziehen, wie die Arrzte dies für wünschenswert halten? — Antwort: Behufs Herstellung der Kriegsverwendungsfähigkeit muß sich der Soldat jeder Operation unterziehen, die ohne allgemeine Narkose vorgenommen werden kann. Handelt es sich nicht um Herstellung der Kriegsverwendungs- fähigkeit, sondern lediglich um die Erzielung eines höheren Grades von Arbeitsfähigkeit, so kann die Weigerung eines Mannes, sich einer Operation zu unterziehen, unter Umständen die Kürzung der Militärrente zur Folge haben v
Mt (cf.
Silbenrätsel.
Aus den 'Silben: ar— band—bei —bei-bei
— ber — ber—berg- bern—ci — de - de-de— de
— del—den—den—di — dew — dros—du—dü — e—e—e — e — eh—eif—ent—er—fei—feu—fisch
— für—gen-ger—gon—grau—hard—hei - ho
—ho—i — ka — ken—kraut—le—lo— man — me —mi—mit—na—na—na—nach —ne—ne—ne— ni—nitz—or—pe—pen — ra—ran —räu—ren— ro
— rol —sack—se—sei—sei—sen—sen—sin—ste— stel—sten—tag—tel —ten—ten—ti—ti - ti—tin —tro—ul—wal—wil—wol—za—zie sind Wörter folgender Bedeutung zu bilden: 1. Stadt in Rußland. 2. Mädchenname. 3. Bekleidungsstück. 4. Vogel. 5. Arzneimittel. 6. Deutscher Fluß. 7. Kraut. 8. Männliches Tier. 9. Kreis in Pommern. 10. Bekannter preußischer General. 11. Stadt in der Provinz Brandenburg. 12. Männlicher Name. 13. Englischer Orden. 14. Tuchart. 15. Stadt in China. 16. Fluß in Rußland. 17. Militärische Auszeichnung. 18. Frucht. 19. Kriegslist. 20. Baum. 21. Land in Europa. 22. Stadt im Elsaß. 23. WildeS Tier. 24. Unkraut. 25. Berühmter Ingenieur.
26. Tierkrankhrit. 27. Musikinstrument. 28. Pflanze. 29. Nahrungsmittel. 30. Männlicher Name. 31. Römischer Kaiser. 32. Tageszeit. 33. Berg in Tirol. 34. Frucht. 35. Werkzeug. 36. Fisch. 37. Landwirtschaftliches Gerät. Die Anfangsbuchstaben von oben nach unten gelesen ergeben ein bekanntes. Sprichwort.
Einsender: Kriegsfreiwilliger Jaspis, Hofgeismar.
Rätsel.
Du lebst in ihr und siehst sie nicht.
Doch kannst du ohne sie nicht leben.
Denn selber farblos, scheint sie nicht.
Doch kann sie uns ein Schauspiel geben Von wunderbarer Farbenpracht,
Wenn wir die Augen in sie heben Am Morgen, Abend, und der Nacht,
Wenn Phantasien in uns leben.
Die schönsten Bilder kann sie malen. Durchdringen sie die hellen Strahlen Von einer andern fernen Welt,
Die unser Weltgebild erhellt.
Jetzt kannst du mir die Lösung nennen.
Du fühlst sie stets, du mußt sie kennen.
Einsender: Fr. M. Roeber. Konstanz,
Mirrwar.
Es ist zu bilden aus:
r n v o i Mädchenname - z h c 1 e e e i Prophet
1 a 1 k e e f i d r Speise
a a i h n p s Stadt v k t t d e e i Organ der öffentlichem
Sicherheit
d i s e o 1 Mädchenname
h c r 1 e e Vogel
csseniihghfärr Seeberuf.
Sind die Wörter richtig gefunden, so ergeben die Anfangs- und Endbuchstaben abwechselnd von oben nach unten gelesen einen bekannten Ausspruch.
Die Lösungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vollständig sind.
Die Lösungen sind mit genauer Adresse der Einsender bis 15. März einzusenden an die Lazarett- Zeitung, Frankfurt a. M., Theaterplatz 14. Auf dem Briefumschlag soll das Wort „Rätsellösung" stehen. (Innerhalb des Postbezirks Frankfurt a. M. ist die Zusendung als Feldpostbrief nicht zulässig.)
Auflösungen zu den Rätseln der
vorigen Nummer.
Wortlpiekrätsek: .Ludendorff'.
Sitöenrätset: .Wer zuletzt lacht, lacht am besten.'
AStsekfrage: .1691.-
Preise zu den Auslösungen der vorletzten Nummer:
Sitöenrätset : .Lieb Vaterland kannst ruhig sein'
— 36 richtige Lösungen.
Jahtenrätset: „Frieden'
— 38 richtige Lösungen.
Aätset: „Weltfrieden"
— 33 richtige Lösungen.
Folgende 33 Einsender haben alle Aufgaben richtig gelöst und erhielten Preise: Gefr. Zimmermann, Wiesbaden; Gefr. Rapp, Frankfurt a. M.; Vizewachtm. Metsch, Idstein; Landsturm. Nebelung, Mainz; Untoffz. Groß. Niederlahnftein; Untoffz. Duck. Frankfurt a. M.; Kan. Sayn, Frankfurt a. M.; . Landsturm. Muttergroß, Ruppertshain; Gefr Dörsam. Mainz; Kan. Kirsch. Darmstadt; Untoffz. Jost. Reichelsheim; Gefr. Albach, Darmftadt; Res. Sattler, Darmftadt; Serg. Loren- zrn. Ostheim; Musk. Zimmermann. Homburg; San.-Untoffz. Anselmann, Homburg; Gefr. Flank. Rappenau; Musk. Falkenstein, Frankfurt a. M ; Musk. Deublin, Frankfurt a. M.; Ers.-Res. Suckow, Frankfurt a. M.; Untoffz. Lipp, Frankfurt a. M.; Krankenw. Eisenberger. Auerbach; Landsturm. Bettenhausen, Cassel; Untoffz. Kluth, Worms; Musk. Hom- berger, Frankfurt a. M.; Schütze Laußer Darmstadt; Landsturm. Herr, Frankfurt a. M.; Ers.-Res.^Dirksen, Gießen; Landsturm. Löwe, Freiburg; Untoffz. Robbertz. Mannheim; Landsturm. Aron, Frankfurt a. M.; Musk. Lippold, Frank- furt a. M.; Serg. Malchus, Uesküb.
Die Lazarett-Zeitung erscheint zweimal monatlich. Den Verwundeten, Kranken und Genesenden im Bezirk de- XI., XIV. und XVIII. Armeekorps steht sie im Lazarett unentgeltlich zur Vrrsügung.
Zuschriften find zu adressieren: Lazarett-Zeitung. Frankfurt a. M.. Dheatervlatz 14.
B-rantvortlichr Echrtftleitung ehrenamtlich vr. Earl Gebhardt in Frankfurt «. M.
Druck von Löber t Co., Frankfurt a. M., Llbeflraße LS.


