Ausgabe 
1.1.1918
Seite
3
 
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tazarrkkZritung.

sunden Menschenverstand bewahrt, und wer sich diesen noch dazu schürfen oder stärken will, der schaue nur einmal fleißig in die englischen Zeitungen, lese die täglichen Jammer- und Klagelieder, diese Auslässe der Unzufriedenheit mit Regierungsmaß- »ahmen oder die verbitterten Reden englischer Dolksführer, die sich die wissentlichen Spiegelfech­tereien nicht mehr gefallen lassen wollen. Darum mögen die edelen Lords nur ruhig weiter ihre Stimmen erheben. Es ist doch vergebliche Liebes­mühe! Glauben sie es nur, die Kinder drunten im Hose singen noch immer:

.Engelland ist abgeschlossen und der Schlüssel

abgebrochen . . .*

Die Kleinen aber haben in ihrer Unschuld Recht, daraus können wir uns verlassen.

Etwas über die Versicherung!

Von Untoffz. I. Robb er h, Mannheim. .

ES ist eine leider nur allzu häufig sestgestellte Tatsache, daß beim Abschluß von Versicherungen der Versicherte sich um nichts weiter kümmert, wenn nur die Prämie bezahlt und er im Besitze des Ver­sicherungsscheines ist. Die Versicherungsbedingungen sind für ihn Nebensache, und ich möchte behaupten, daß von 100 Versicherten 90 nicht wissen, was in den Bedingungen steht, nicht, weil, was ja leider wahr ist, ein Teil der Bedingungen recht unver­ständlich ist, sondern, weil sie sich die Bedingungen überhaupt nicht ansehen. Erst wenn ein Schaden eingetreten ist, wird die Police hervorgesucht, um sich zu vergewissern, was nun zu tun ist, und da stellt sich denn in vielen Fällen heraus, daß diese oder jene Obliegenheit, die dem Versicherungsnehmer auserlegt wurde, nicht erfüllt ist, sodaß die Ver­sicherungsgesellschaft auf Grund dieses Verstoßes Anlaß nimmt, den Ersatz des Schadens abzulehnen. Dann wird natürlich mit großem Gezeter und Ge­schimpfe über die .Unkulanz* der Gesellschaft her- gezogen, ohne daß man dabei bedenkt, daß es sich um einen zweiseitigen Vertrag handelt, bei welchem jede Partei ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten hat. Damit der Versicherte diesen Pflichten aber Nach­kommen kann, ist es unbedingt erforderlich, daß er sich die Bedingungen genau durchlieft und über Zweifelsfragen bei der Gesellschaft Auskunft einholt, welche ihm von dieser jederzeit gerne und kostenlos erteilt wird.

Nehme ich nun die Versicherungsbedingungen einer Feuerversicherung zur Hand und lese sie durch, so stoße ich auf eine Bestimmung, die zwar auf den ersten Blick keine Pflicht des Versicherten er­kennen läßt, sondern nur eine Beschränkung der Ersatzpflicht des Versicherers zu enthalten scheint, die aber doch, wie wir nachher sehen werden für den Versicherten die Mahnung in sich schließt, dafür Sorge zu tragen, daß keine Unterversicherung vor- liegt, d. h., d-ß die Versicherungssumme stets dem wirklichen Werte der versicherten Gegenstände ent­spricht.

ES handelt sich um den § 13 der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen und innerhalb dieses wieder besonders um den Absatz 3. der gerade in der jetzigen Zeit unsere besondere Beachtung verdient.

Der fragliche Absatz heißt:

.Uebersteigt der Wert der zu einer Position gehörigen Sachen zur Zeit des Eintritts des Ver­sicherungsfalls die darauf versicherte Summe (Unterversicherung), so haftet der Versicherer für den auf die Position entfallenden Schaden nur nach dem Verhältnisse der Summe zu jenem Wertes

Was heißt das nun?

Die Antwort will ich durch einige Beispiele klar machen:

1. Du bist mit deinem Hausstande in Höhe von 10 000 Mk. gegen Feuer versichert. Der wirk­liche Wert deines Haushaltes ist auch tatsächlich 10 000 Mk. Nun verbrennt dir ein funkelnagel­neuer Ueberzieher, für den du vergangene Woche 150 Mk. bezahlt hast. Du bist richtig versichert.

folglich muß dir die Versicherungsgesellschaft den vollen Wert, also 150 Mk. vergüten.

2. Ein anderer hat es im Lause der Jahre zu Reichtum und Ansehen gebracht und bewohnt eine prachtvoll eingerichtete Villa, deren Gesamt- einrichtung einen Wert von 100 000 Mk. hat. Der Betreffende ist aber ein Filz erster Güte, und, um nicht soviel Prämie zahlen zu müssen, versichert ec nur 50 000 Mk., indem er sich sagt: .Es wäre schade um das schöne, der Versicherungs- gesellschaft in den Rachen geschmissene Geld, und im übrigen kann bei den vorzüglichen Löschein­richtungen, die wir hier haben, nie ein größe­rer Brand ausbrechen/ Der Zufall will es, daß trotzdem eines Tages seine Villa zum größten Teil abbrennt. Die Sachverständigen schätzen seinen Schaden auf 60 000 Mk. Die Versicherungsgesellschaft hat. da nur der halbe Wert versichert war, ihm auch nur 30 000 Mk. zu erstatten. Gewiß ein empfindlicher Verlust dem ec Vorbeugen konnte, wenn er vielleicht jährlich an Prämie 25 30 Mk. mehr bezahlte.

3. Ein Dritter hat im Jahre 1913 geheiratet und seine ganze Wohnungseinrichtung, die er damals noch zu Friedenspreisen für 5000 Mk. eingekauft hat, auch mit 5000 Mk. versichert. Heute ist der Wert derselben Sachen mindestens um 50 Proz, also auf 7500 Mk. gestiegen. Bei einem größeren Brande erleidet er einen Schaden von 3000 Mk. Weil nun aber der Wert der ver- versicherten Gegenstände am Brandtage 7500 Mk.. die Versicherungssumme aber immer nur noch 5000 Mk. beträgt, so kann ihm die Versicherungs­gesellschaft auch nur 2 / 3 seines Schadens, also 2000 Mk. ersetzen.

Gerade der letztere Fall ist es, auf den ich ganz besonders Hinweisen möchte, weil er in der jetzigen Zeit von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Jedes Kleidungsstück, jedes Möbel, ja, es dürfte wohl nichts in deiner Wohnung sein, das eine Aus­nahme macht, alles ist heute bedeutend mehr wert als früher und selbst, wenn man bei den einzelnen Sachen eine gewisse Abnutzung abrechnet, so sind die alten Sachen doch heute teuerer, als sie seiner Zeit neu gekauft worden sind.

Hast du dir das einmal überlegt und dich da­bei gefragt, ob du zur Zeit auch noch hoch genug versichert bist?

Wenn nicht, dann tue es sofort und veranlasse eine Erhöhung der Versicherungssumme, indem du oder einer deiner Angehörigen an die Versicherungs­gesellschaft eine Postkarte schreibt:

Unter Berücksichtigung der heutigen Wert­verhältnisse beantrage ich eine Erhöhung der Versicherungssumme meiner Feuerversicherung, Versicherungsschein Nr-um 50 (30, 25) Proz.

Die Mehrausgabe ist, da die Prämiensätze bei den Versicherungsgesellschaften die gleichen geblieben sind, wie in Friedenszeiten, gering. Du aber hast das Bewußtsein, dir und deinen Angehörigen gegen­über deine Pflicht getan zu haben und wirst, wenn ein Versicherungsfall eintritt, keinen Schaden durch Unterversicherung erleiden.

Die älteke Aiölwtliek der Welt.'>

Schon im Jahre 1575 vermutete der deutsche Arzt Rauwolff, daß die Hügel gegenüber Mosul das alte Ninive einschlössen. Der Engländer James Rich, der den ersten Anlaß zu den später systema­tisch betriebenen Ausgrabungen in Mesopotamien gab, war von der Richtigkeit der Annahme Rau-

*) Aus dem mit Spannung erwarteten neuen Werke Hedinr. der Schilderung seiner Reise durch Mesopotamien und seines Aufenthaltes in Bagdad, ehe es die Engländer besetzten, das soeben als Volksbuch zu 1 Mk. im Verlag ff. A. Brockhaus. Leipzig', erscheint. Ter Titel .Bagdad- Baby lon-Rinide" besagt schon, daß es kein Kriegsbuch im eigentlichen Sinne ist. Hinter den Tagesereignissen läßt Hedins glänzende Schilderungskunst die Jahrtausende alte Welt Assyriens und Babyloniens aus den gewaltigen Trüm- merftätten Babylon. Affur und Ninive emporsteigen.

wolffs überzeugt und schickte von Ninive Ziegelsteine mit Keilschrift ins Britische Museum. Im Jahre 1842 legte der französische Konsul Botta den Palast in Chorsabad bloß, das die Residenz Sargons II., des Eroberers von Samaria, war, und 1847 machte der Engländer Henry Layacd großartige Entdek- kungen in Ninive und Niwrud, wo er unter anderm vier assyrische Paläste untersuchte. Seitdem ist die Entwicklung der Ausgrabungen zu Ninive ein Siegeszug der Wissenschaft geworden, an dem Eng­länder, Deutsche, Franzosen und Amerikaner mit gleichwertigen Erfolgen beteiligt sind.

In dem Dorfe Kujundschik aus den Hügeln von Ninive fanden Layard und sein Gehilfe, der in Mosul geborene Hormuzd Rassam, in 22 000 Ton- taseln aus der Zeit Sardanapals (Assurbanipals), des letzten großen Königs von Assyrien (668-626) die älteste Bibliothek der Welt.

Die Schrift aus diesen Tafeln wurde in den Ton eingeprägt, während dieser noch weich war; man erkennt darauf sogar die feinen Linien der Finger­haut. Dann wurden die Tafeln gebrannt. Jede Tafel ist ein Blatt; mehrere bilden ein Buch oder eine Serie. Ihre Zusammengehörigkeit ergibt sich aus besonderen Ausschriften. Sie ermöglichen uns, 2500 Jahre nach dem Verschwinden der Asfyrer, die Schätze ihrer Buchkammern zu ordnen. Diese einzigartige Bibliothek ist ein vollständiges Kom­pendium der assyrischen Kultur und der Weisheit jener Zeit und zugleich ein unvergängliches Denk­mal eines der größten Könige des Altertums.

Die historische Erzählungskunst der alten Assyrier ist vielseitig und genau und zeichnet sich durch eine achtenswerte Geschicklichkeit in der chronologischen Anordnung aus. Das Archiv Sardanapals ent­hält Schilderungen des Lebens der Könige, ihrer Feldzüge, ihrer Bauunternehmungen und ihrer Re­gierungshandlungen zum Besten des Volks und zur Größe drs Reichs. Da finden sich Briese und Be­fehle an und von Landeshäuptlingen und Vasallen, Proklamationen, Bittschriften, Prlvatschreiben, Han­delsverträge, Orakel und Gebete zum Sonnengott, Anweisungen für die Opferrituale, die mit den Vor­schriften in den Büchern Moses viele Züge gemein­sam haben, Gebete und Hymnen, die von den Su­merern ererbt sind und die Namen und Funktionen der verschiedenen Götter enthalten ja, in dieser uralten Bibliothek fand sich auch der babylonische Schöpfungs- und Sintflutmythos, der viele Berüh­rungspunkte mit der Bibel ausweist.

Der babylonische Sintflutbericht ist in Kürze folgender: Auf göttliche Eingebung hin baut Ssit­napischtim, der babylonische Noah, die Arche, belädt sie mit Gold, Silber und .Lebe^.ssamen" aller Art, bringt seine Familie, seine Angehörigen, Vieh und Getier des Feldes an Bord und verschließt die Schiffstüren. Dann kommt die Sintflut als eine Strafe der Götter für die Bosheit der Menschen. .Sobald das Morgenrot aufleuchtete, stieg vom Fundament des Himmels eine schwarze Wolke empor. Der Sturmgott donnert darin, und Nebo und Mar- duk schreiten voran. Die Herolde ziehen über Berg und Tal, den Schiffsanker reißt Nergal los. Ninib geht dahin und läßt einen Angriff folgen. Die Annunaki erheben ihre Fackeln und lassen das Land mit deren Glanz erglühen. Adads Ungestüm dringt bis zum Himmel hinan, und alles Licht wird ver­wandelt in Finsternis." Sechs Tage und sechs Nächte rasen die großen Wasser. Dann beruhigt sich das Meer. Die Sturmflut hört auf, und die Arche sitzt auf dem Berge Nissir fest. .Am siebenten Tage ließ ich eine Taube hinaus und los. Die Taube flog fort und kam zurück, da aber kein fester Grund da war, kehrte sie um/ Ssitnapischtim ließ nun eine Schwalbe ausfliegen. Auch sie kehrte zurück, ohne festen Grund gefunden zu haben. Schließlich schickre er emen Raben aus; der sah das Wasser verschwinden und kam nicht zurück. Da ließ Ssitnapischtim alle Menschen und Tiere hinausgehen und opserte auf dem Gipfel des Berges. Die Götter rochen den Duft, und Bel ließ sich be­wegen, in Zukunft die Sünden der Menschen anders als durch die Sintflut zu bestrafen, nämlich durch wilde Tiere, Hungersnot und Pestilenz.

Dieser Bericht gelangte später in das Land Kanaan und findet sich im 1. Buch Moses wieder.