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franiman«in Besitz nehmen»(vernehmen), fra-
slindan verschlingen, frawaërpan verwerfen, frauauũrlejan verwirken. Im Anschluß an der- artige Bildungen, namentlich aber an solche mit got. fra, haben sich in der Entwicklung des Deut- schen zahlreiche, z. T. noch nicht aufgeklärte Typen entwickelt, die hier nicht alle angeführt werden können. Wir finden 2z. B. ver- als weg' bis zum Aufhören(vergehen, verlommen); als weg' in das Entgegengesetzte(verachten,-bit- ten,-Kaufen) od. in das Unrechte(verdrucken, führen,-Kennen, sich verlesen); im Sinne des Zuviel od. Zulange(veralten,-bauern,-salzen, Sauern, sich verschlafen); da vielfach das ein- fache Verbum schon die Bed. hat, die das Präfix ausdrückt, so bleibt als Ergebnis d. Zss. manch- malnur die Vollendung, der Abschluß der Hand-
lung übrig, so daß dann ver- ganz verblaßt(ver- eiben, verbrauchen, verfüttern, verrauchen).
Dies zeigt sich auch bes. in den zahllosen Zss. mit Adj.(erhessern,-bittern,-deutlichen,-fin- stern,-grõßern, längern,-volllcommnen). Bei Verbindung mit Subst. drückt ver- entweder eine Verwandlung aus, eig.«zu etw. machen⸗ (vergättern, verkelzern, verballhornen) od. das Versehen mit dem, was das Subst. besagt(ver- glasen,-golden,-pesten).
veräbfolgen, v.: übergeben, herausgeben. Aus der Kanzleisprache. Im 17. Jh. Zgs. mit abfolgen.— verbreichen, v.: geben. Erst 1811 bei Campe.— veräbsäumen, v.: versäu- men. 1691 bei Stieler.— verächten, v.: jeder Achtung für unwerthalten. Spätmhd. verahten sehr selten, mnd. vorahten. Davon verächt- lich, adj.: geringschätzend, gering geschätzt. Im 15. Jh. b. Diefenbach gl. 148².— verälten, v.: zu alt, durch Alter unbrauchbar werden. Mhd. veralten, ahd. in faraltet.
Verända(spr. 20-), f.(Pl.-den u.-das): be- deckter, offner Vorbau eines Hauses. Nochnicht 1834 bei Petri. Aus glbd. engl. veranda u. dies aus port. varanda, span. baranda, das aus Indien stummen soll(aind. varanla(ka) m.«Erdauf- schichtung»).
veramalgamieren, v., s. verquichen.— veründern, v.: anders sein machen;(noch mundartl.) verheiraten, namentlich refl., auch ceinen andern Dienst suchen?, schon mhd. sich verandern«von einem Ort an einen andern, aus einem Zustand in einen andern kommen ma- chen». 4BL. veränderlich, adj., als Adv. verenderlich im 15. Jh.(Diefenb. gl. 26 b). Ver- änderung, f, mhd. veranderunge,-enderungef. Die umgelautete Form herrscht erst seit dem
17. Jh.— veränlassen, v.: den Anlaß zu etw. geben. Mhd. veranläzen(etaw. üf einen)«jem. in einer Sache als Mittelsperson wählen».— veränstalten, v.: ins W9erk setzen. 1741 bei Frisch.— veräntworten, v.:(refl.) sich ver- teidigen, urspr. Rechtsausdruck. Mhd. verant- Wwürten, Awurten, Worten«antworten,(vor Ge- richt) rechtfertigen, verteidigen». 4L. ver- äntwortlich, adj., 1664 b. Duez.— verärgen, v.: etw. als arg auffassen, übel aufnehmen. Schon im 15. Jh. wie jetzt.— veräusfolgen, v.: her- ausgeben. Modernes Kanzleiwort. Auch aus- folgen.— veräußern, v.: verkaufen. Mhd. veriugern, mnd. voräteren. Bei Schiller 10, 311 cetwas nach aufßen kehren».
Verb(spr. 2c-), n.(-s, Pl.-en), auch noch Verbum, n.(—s, Pl.-ba): Zeitwort(1641 bei Schottel411 ff.). Das lat. verbum n.«Wort, Zeit- worb.— verbäl, adj.: auf das Verb bezüglich; wörtlich im Gegensatz zu tätlich. 1727 bei Spe- rander das Adv. verbaliter«mit Worteny. Von lat. verblis«zum Wort, Zeitwort gehörig»(von verbum, s. o.). ZUS. Verbälinjurie, f.: Be- leidigung durch Worte. Alter jurist. Ausdruck. 1703 bei Wächtler.
verbãfeln, obd. verpafeln, v.:(von Waren) sich verliegen, durch zu langes Liegen schad-
haft werden. In obd. Ma. weit verbreitet. Bei
H. Sachs 9, 15. 18 verpaffelt. Zu Bafel(s. d.).— verbällhornen, v. ballhornisieren(s. d.). 1811 bei Campe aus Musäus.— Verbänd, m.(els, Pl.-bände): Bedeckung einer Wunde(1734 bei Steinbach); das zu einem Ganzen Verbundne. Erst im 19. Jh.— verbännen, v.: aus dem Lande weisen,(eig.) aus der Rechtsgemeinschaft ausschließen(bei Diefenb. gl. 467²); veraltete Bedd. sind: dem Herrn ausschließlich weihen (3. Mos. 27, 28); der Vernichtung weihen oder widmen(2. Mos. 22, 20); in den Bann tun. Mhd. verbannen«in den Bann tuns, ahd. farbannan den Augen entziehew.— verbéißen, v.: durch Beißen unterdrücken(1691 b. Stieler dissimu- lare⸗, 1664 b. Duez«an sich halten»);(refl.) sich festbeißen(1763 bei Heppe 304. 308). Mhd. ver- bigen«zusammenbeißen, zerbeißen, verschwei- gen». Dazu verbissen, adj.: mißmutig, gräm- lich, eig.«einer, der den Arger verbissen hats. 1734 bei Steinbach.— verbiestern, v.: ver- wirren, namentlich im Part. verhiestert«ver- wirrt⸗, nordd. sehr verbreitet(bei Fontane Briefe 1, 36). Aus dem Ndd. Mnd. vorbisteren «errarey bei Diefenb. nov. gl. 132 b, auch ins Skand. entl. dän. forbistret«erbitterto, norw. forbistret«verfluchty. Von nd. biester«wüst


