1111 unablässig
und 1112
im Ablaut zu idg. ne(s. nein) stehen. Seit idg. Zeit verbindet sich die Partikel mit Adjektiven u. Partizipien, doch im Deutschen nur, wenn sie Adjektiva geworden sind, u. drückt die Vernei- nung aus. Die Verbindung mit Substantiven ist erst allmählich dadurch entwickelt, daß man von mit un- zgs. Adjektiven Substantive ab- leitete od. sie von solchen zurückbildete. Viel- fach drückt dann un das Gegenteil, selbst das Verkehrte, das Böse aus(Unart, Unwetter). In einzelnen Fällen ist un- sogar eine verstärkende Partikel geworden(Unmenge, Unmasse, Un- tiefe), wenn es zu Begriffen trat, die eig. nicht negiert werden können. Der Ton ruht in ein- fachen Zss. auf dem un-, in Zss. mit zweisilbigen Wörtern, die eine schwere Ableitungssilbe ha- ben, verliert un- den Ton(unéndlich). Tritt un- vor Wörter mit Präfix, so bleibt od. wird dieses unbetont; das Wort hat dann einen Haupt- u. einen Nebenton, die wechseln: inausgesètet, aber Anausspréchlich.
unablässig, adj.: unaufhörlich. 1642 bei Duez. Mhd. unablczliche adv.— Unart, f.: unartiges Benehmen, Verstoß gegen die gute Lebensart. Diese Bed. ist erst nach anartig ent- wickelt. 1642 bei Duez Unart«degeneration, mhd. unarl f. schlechte Arts. Auch Unart, m.:
unartiger Mensch. Schon mhd. unart m.— un-
artig, adj.: nicht geraten(b. Luther 1. Sam. 20, 30, Apostelg. 2, 40); ungezogen(namentl. von Kindern). Mhd. anartic,-ertic«nicht von guter Abstammung, ausgeartet, bösartig».— unauf- hältsam, adj.: nicht aufzuhalten. Bei Klop- stock Mess. 49.— unaufhörlich, adj.: nicht aufhörend. 1561 bei Maaler.— unauslösch- lich, adj.: was nicht ausgelöscht werden kann (1561 bei Maaler);(übertr.) sehr tiefgehend.— unausspréchlich, adj.: nicht durch Worte ausdrückbar. Bei den Mystikern mhd. u⁴⁵- sprechelich. Subst. Unausspréchlichen, pl.: Beinkleider, Hosen. Nach engl. inerpressibles. Um die Mitte des 19. Jhs., vgl. Zfd W. 10, 136.— unausstéhlich, adj.: nicht erträglich. Von qusstehen in 2. Bed. Erst 1811 bei Campe.
Unband, m.(-els, Pl.-e u. Inicht bayr.] -bände): wildes, unartiges Kind. Erst 1822 bei Heinsius als landschaftlich. Von unbändig, adj. u. adv.: was sich nicht bändigen läßt;(ver- stärkend) sehr(bei Lessing). Mhd. unbendec cdurch kein Band gehaltens.— Unbate, m. (7n, Pl.-n): Tun wider Fug u. Anstand, grobe Ungehörigkeit. Wetterau.-obhess. Md. unbate f.«Ungehörigkeitz(Herbort 717, 2296), zgs. mit md. bate(s. batten).
unbedeutend, adj.: nicht bedeutend, ge- ring. 1780 b. Adelung, bei Goethe Nat. Tochter 735. Davon Unbedeutenheit, bayr. nur, öst. auch Unbedeutendheit, f., bei Goethe Faust 1861 Unbedeutenheit.— unbedingt, adj. adv.: ohne Bedingung, ganz bestimmt. 1414 mbd. unbedinget«unangefochten»(gerichtlich).— unbefangen, adj.: nicht befangen, natürlich. 1780 bei Adelung als obd.— Unbegriff, m.: Unfähigkeit zu begreifen. Bei Goethe u. Schiller. Jetzt unüblich.— unbehilflich, adj.: un- fühig, sich selbst zu helfen. 1780 bei Adelung unbehulflich. Auch unbeholfen, 1811 bei Campe als niedrig. Mhd. unbeholfen«nicht hel- fendy.— unberaten, adj.: nicht verheiratet (Sir. 42, 9). Mhd. unberãten ohne Vorrat(rät), dem Mangel preisgegeben, unverheiratety».— unberufen, adj.: nicht gerufen(1678); nicht beschrien(erstim 19.Jh.).—unbeschadet, eig. Partizip von dem veralteten beschaden«beschä- digeny, altes Kanzleiwort, 1691 bei Stieler ohne Nachteil' als eine Art Präposition mit Gen., bei Goethe, Herder auch mit Dat.— unbeschol- ten, adj.: von öffentlich herabsetzendem Tadel frei. Mhd. unbescholten. Eig. Part. Prät. von beschelten(noch bei Wieland u. Klinger), mhd. beschelten, ahd. bisceltan«Übles beimessen, schmähend verkleinern, schmähend herabset- zeny. Vgl. schelten.
Unbill, f.(Pl. Uabilden): Unbilligkeit, Un- recht. Die unregelmäßige Flexion hatsich durch Zusammenschweißenzweier Wörterentwickelt. Unbilden ist eig. der Pl. zu Unbild(e) f., nach Adelung obd., dem Hochdeutschen fremd,(bei Grillparzer, G. Keller 1, 88), b. Adelung Unbild n., nach Weigand auch M. Bei H. Sachs Fab. 231, 24 unpild. Mhd. unbilde, in der Kaiserchr. unbilede n.«Unrecht, das Unbegreifliche, Unge- heuerliche, Wundery. Wohl mit Bild(s. d.) in dessen urspr. Bed. zgs. Vgl. asächs. unbilithunga «Unförmlichkeit, ungestaltetes Dings. Unbill dagegen, nicht bei Adelung, war schweiz. u. wird von Haller 116 gebraucht(Schönaich Neo- log. Wb. unverständlich), 1777 von Goethe 2, 63 (vgl. Lesa.) und dann öfter als Ntr. verwendet, von Kindleben als schweiz. bezeichnet. 1678 bei Kramer F., bei Schottel M., bei H. Sachs Fastn. 78, 62, Fischart, 1561 bei Maaler, 1541 b. Frisius iniur ie Vnbill. Wohl aus Unbild entstanden un- ter Anlehnung an unbillig, adj.: nicht recht. Mhd. unbillich cunrecht, unschicklich, nicht ge- mäß, auffallend, gewalttätig, auffallend, un- natürlichy.
und, Konj. der einfachen bloßen Verbindung


