Teil eines Werkes 
1. Band (1909) A bis K
Entstehung
Seite
449-450
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449 entrüsten

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entrüsten, v.: außer Fassung(Bereit- schaft) bringen; aufbringen, zornig machen. Refl. sich e.: aufgebracht, zornig werden. Mhd. entrüsten«der Rüstung entkleiden, der Rüstung benehmeny, bildl. s. v. a. Kaußer Fassung bringen», bei Luther und H. Sachs (Fab. 232, 6) s. v. a. cerzürnen». 4L. Ent- rüstung, f. Bei Rädlein 1711.

entsagen, v.:(mit Dat., seltener Gen.) sich lossagen von, auch refl. sich e. (Lessing 2, 484). Mhd. entsagen(auch auf- kündigen, Fehde ansagen»), ahd. intsagén; refl. mhd. sich entsagen mit Gen., Dat. oder Präp.«sich wovon losmachen, entziehen?. 4BL. Entsagung, f. Bei Stieler 1691 in der jetzigen Bed.

Entsatz, m.(-es): gewaltsame Befreiung von einer Belagerung; Mannschaft zu solcher Befreiung. In der 1. Bed. um 1600 auf- kommend, auch bei Comenius 1640 verzeichnet (früher Entsatzung). S. entsetzen.

Entscheid, m.(-es, Pl.-e). Im 15. Jh., daneben auch entschid m. Von entscheiden, v.: richterlich zum Austrag bringen; endgültig bestimmen. Refl. sich e.: zur endgültigen Bestimmung gelangen. Mhd. enkscheidlen ist cunterscheiden, sondern, entscheiden, beschei- denv. Das Part. Prät. entschieden als Adj.: festbestimmt, ausgemacht; fest im Entschluß. Am Ende des 18. Jh.

entschlagen, refl. v.(mit Gen.): sich entschieden entäußern. Mhd. sich entslahen, sich entslän; trans. entslahen, entslän cbe- ginnen, wovon losmachen, befreien».

entschließen, v.: des Schließens(Ge- schlossenseins) benehmen, mhd. entsliezen, ahd. intsliozan. Refl. sich e.: aus dem Geschlossen- sein heraustreten, mhd. sich entsliezen; den festen Vorsatz an den Tag legen(in der frühnhd. Kanzleisprache, auch bei Luther). Davon das Part. Prät. entschlossen als Adj.: den festen Vorsatz habend(Fischart Ehez. 028). Entschluß, m., bei Krämer 1678, während Entschließung, f., schon bei Opit⸗ Argenis 1, 707 steht.

entschlüpfen, v.: und unbemerkt entgehen, entgleiten. entslüpfen, ahd. intslupfen.

entschnicken(Goethe 4, 46), s. Schmick.

entschuldigen, v.: der Schuld benehmen, nam. durch Worte. Bei Luther enkschuildigen. Mhd. entschuldigen, auch entschulden von einer Schuld freisprechen.

entsetzen, v.: aus dem Besitz einer Sache

Weigand, Deutsches Wörterbuch. 5. Aufl.

mit Geschwindigkeit Mhd.

bringen, mhd. entsetzen, ahd. insetzen«durch Hilfe wovon befreien, bes. von feindlicher Belagerung»(auch schon mhd.), s. Entsatz: (bildl.) vor Furcht oder Abscheu außer sich bringen(mhd. vereinzelt«außer Fassung bringen»). Refl. sich e.: vor Furcht oder Abscheu außer sich kommen», mhd. sich enk- setzen«sich scheuen», üblicher entsitzen«in Furcht sein?, eig.«aus dem Sitz, der Ruhe kommen», wovon entsetzen das Faktitiv ist. Der Inf. als Subst. Entsetzen, n. Bei Luther, mhd. dafür entsetzunge f. 43L. entsetz- lich, adj. u. adv.: außer sich bringend und verabscheuenswert. Bei Luther. entspinnen, v.: zu spinnen anfangen. Refl. sich e.: den Anfang nehmen. Bei Luther. entsprechen, v.(mit Dat.): gemäb sein. Mhd. entsprechen«entgegnen, antwortem usw., in der jetzigen Bed. bei Keisersberg und spätern Alemannen. Das von Wieland, z. B. Suppl. 4, 56 gebrauchte Wort wurde 1759 von Lessing 6, 31 als empfehlenswert be- zeichnet und kam danach bald in Aufnahme. Davon das Part. Präs. entsprechend, zu- erst im DW. ohne Beleg. entspringen, v.: hervorspringen; den Ur- sprung haben;(durch Springen) entkommen. Mhd. entspringen, ahd. intspringan. entstehen, v.: wegstehen, fernbleiben, ermangeln, mhd. entstän, entstén, in md. Quellen, und bis ins 18. Jh. üblich bleibend, 2z. B. bei Wieland, Lessing(Minna 4, 8), Voß, Schiller, doch von Adelung als selten be- zeichnet; zu stehen, zu sein beginnen(auckh schon mhd.). Offenbar liegen bei e. Zusammen- setzungen mit den Präp. ent- und in- vor. entstellen, v.: aus der rechten Stelle bringen, verunstalten. Mhd. entstellen. entweder, nur mit nachfolgendem oder: das eine von beiden. Mhd. eintweder, auch schon entweder, der Akk. des Zahlpron. eint- weder æeins von beiden», als Partikel einem nachfolgenden oder gegenüber; hervorge- gangen aus eindeweder, d. i. ein mit dem bei Notker vorkommenden deweder«irgendeiner von zweien», ahd. steht in gleicher Bed. ein- wedlar. S. weder. entweichen, v.: sich forteilend entziehen; unvermerkt von der Stelle weichen. Mhd. entaichen, ahd. intechhhan, ndl. ontzwijlcen. entwenden, v.: wegwenden, in dem refl. sich e.(5. Mos. 23, 15); entziehen, von je- mand sich heimlich aneignen, mhd. entwen- den abwenden, abwendig machen, entziehenꝰ. 29