Teil eines Werkes 
1. Band (1909) A bis K
Entstehung
Seite
415-416
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415 ein

Einbuße 416

zur nachdrücklichen Hervorhebung(öfter bei Luther, z. B. ich bin ein guter Hirte und in kanzleimäßigen Wendungen wie ein hohes Mindisteriuem schon im 15. Jh. Weisth. 4, 517, Uhland Volksl. 10). Vor Zahlen steht ein zur ungefähren Angabe, z. B. ein Eimer zwanzig Wein(Schiller Räuber 4, 3), ein zabanzig Louis(Schiller 3, 553). ein; dazu asächs.-afries. En, ndl. een, ags. Gn, engl. one, anord. einn, schwed.-dän. en. Ver- wandt ist lat. unzs(altlat. oenus), griech. oivöc, altir. öin, abg. ink, lit. vienas, apreuß. ains.

zein, adv.: in das Innere(auf die Frage wohin), z. B. Feld ein und aus Bürger 234. Mhd. in, auch noch in, ahd. in, wie asächs.- ndl.-afries.-ags. in, anord.-got. inn. Mit Deh- nung des Vokals zur Präposition in(s. d.). In Zusammensetzungen mit Substantiven und Verben erhält ein den Ton, z. B. Eingang, eingehen, auch wenn es mit Adverbien zu- sammengerückt ist, z. B. hinein, oder mit Substantiven, z. B. jahrein, feldein, waldein.

einander, unflektiertes Zahlwort, in dem ander einen Dativ oder Akkusativ vertritt. Schon mhd. meist unflektiert einander, da- neben aber auch mit Flexion des ander, 2. B. b einandern, ahd. zeizanderén, oder mit Flexion beider Wörter, z. B. zuoο einon anderén.

einäschern, v.: in Asche legen. Von der Nebenform 4Ascher zu Asche gebildet, s. Aschermittwoch. Um 1600(1618 bei Schönsleder einaschern, bei Opitz eineschern), sonst älternhd. auch eineschen, wie mnd. in- eschen. Dagegen 1562 bei Mathesius Sar. 184 5b eineschern«einbeizen»(s. Ascher).

Einback, m.: einmal gebackenes feines Brot, im Gegensatz zu Zwiebach(s. d.). Bei Campe 1807.

Einband, m., s. einbinden.

Einbaum, m.(-s, Pl.-bäume): Kahn aus einem ausgehölten Baumstamm. Aus dem Oberd. in die Schriftsprache eingedrungen.

Einbeere, f.: die jedesmal eine Becre tragende Pflanze paris quadrifolia. Ahd. einbere(Steinmeyer-Sievers Gloss. 3, 568, 38), mhd. einbere, embere, mnd. enbere f.

einbilden, v.: in etwas als Bild hinein- drücken, einprägen. Mhd.(bei den Mystikern) inbilden. Refl. sich e.«im Geist in sich als Bild entstehen machen», jetzt meist von un- begründeten Vorstellungen, wie schon 1495 bei Reuchlin Demosthenes 1. olynth. Rede S. 12 Poland einbilden ceinem etwas einredeny.

Mhd. ahd.

4B2. einbildisch, adj. Im 17. Jh., dafür jetzt eingebildet, das 1759 von Dornblüth 32 noch bekämpft wird. Einbildung, f.: bloß durch Seelentätigkeit und in derselben Da- seiendes, insbesondre wenn es unbegründet ist. Mhd.(bei den Mystikern) Enbildange, f. Damit zusammengesetzt Einbildungskraft, f. Schon 1640 bei Comenius 343.

einbinden, v.: in etwas bindend befe- stigen, zusammenbinden; Bücher mit einem Bande versehen; als Pate dem Tauf kinde ein Geldgeschenk geben, eig. nach früherer Sitte in die Windeln des Kindes binden(da- her Eingebinde, n.: Patengeschenk);(über- tragen) einem etwas einschärfen, eig.«in den Eid(Weisth. 1, 369), in die Pflicht binden,⸗ (Reichsordnungen 37 5 von 1500). Bei Luther z. B. 1. Mos. 43, 3(denunciavit sub attesta- tione juris jurandi, Vulgata), noch bei Lessing 1, 297 heilig einbinden. 4BL. Ein- band, m., zu der 2. Bed. von e.

Einblatt, n.: Pflanze mit einem einzelnen Blatt am Stengel. 1536 bei Brunfels 2, 72.

einbleuen, v.: durch Schläge(Bleuten) beibringen. Bei Luther einblewwen.

einbrechen, v.: 1) intrans. gewaltsam in etwas dringen, mhd. Inbrechen; als Zeit oder zeitliche Erscheinung mit Geschwindig- keit, mit Macht anfangen zu sein, zunächst von der Nacht, dann auch vom Tage(Goethe 8, 283), vom Morgen(ebenda 292). 2) trans. gewaltsam nach innen öffnen; brechend zu- sammenreißen(Micha 1, 6). 43 L. Ein- brecher, m. Bei Junius 550a. Ein- bruch, m. Mud. inbruch m.«gewaltsames Eindringeny.

einbringen, v.: in ein Lmeres bringen, mhd. Inbringen(davon das Eingebrachte, was die Frau mit ins Haus bringt); Ertrag geben(eigentlich von eingeführten Früchten); einen Schaden wieder gutmachen(bei Luther).

einbürgern, v.: meist refl. sich e.«sich wo eingewöhnen, eig. sich an einem Ort als Bürger aufnehmen lassen». In der ursprüng- lichen Bedeutung bei Leibniz, in der über- tragenen am Ende des 18. Jh. Davon das Part. eingebürgert.

Einbuße, f.: Verlust durch Tätigkeit bei etwas. Im ältern Nhd. Ersatz, Entschädi- gung»(in der jetzigen Bed. bei Rädlein 1711). Von einbüßen, v.: Verlust an und bei et- was haben, eig. zur Besserung hinein-, zu- geben. Im 15. Jh. ein pißen«durch Neues bessern»(s. büßen). Vgl. Ausbeute.