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beschuppen 214
bescheinigen, v.: einen Schein worüber ausstellen. Bei Stieler 1691, aber noch in der ältern Bed. coffenbar machen, beweisen». Nicht von Schein ausgehend, sondern Neben- form(mit Anlehnung an das älternhd. Adj. scheinig, mhd. schinec cleuchtend, glänzend, in die Augen fallend, sichtbar») von älternhd. bescheinen, mhd. bescheinen sichtbar machen, sehen lassen, zeigen, beweisen, dem Faktitivum zu dem starken V. bescheinen(Prät. beschien), mhd. beschänen, ahd. biskinan cerleuchten, er- hellens ist. Die jetzige Bed. bei Ludwig 1716 (daneben bescheinen noch bei Adelung).
bescheißen, v.: mit Kot beschmutzen; frech betrügen. Mhd. beschäzen auch schon in der 2. Bed., ahd. biscizan nur in der 1.
bescheren, v.: ein Geschenk, als Geschenk zuteilen. Mhd. beschern(namentlich von gött- licher Schickung)«zukommen lassen, verleihen, bestimmen’, eig. czuteil geben», ahd. biscer jan abteilen» oder absondern, besonders zur Wegnahme cberaubens; dazu ags. bescyrian bescyrwan cberaubeny. Das einfache mhd. schern, ahd. scerjan, asächs. skerian, ags. scyrian ist cabteilen, zuteilen, bestimmen? usw., abgeleitet von Schar(s. d.). Ein andres Wort ist bescheren cbeschneiden», s. scheren.
beschicken, v.: ihn holen lassen, mhd. beschicken; durch Ab- gesandte besuchen lassen; in Ordnung bringen, versorgen(mhd. beschicken ist cim Testament festsetzen»), vgl. geschickt.
beschlafen, v.: beiliegend schwängern, mhd. besläfen; zum Uberdenken eine Nacht, verziehen(frühnhd.).
Beschlag, m.(es, Pl. Beschläge): wider anderes Festgemachtes zu Festigkeit oder Zierde(spätmhd. beslac m., daneben auch beschläge n.); Hufeisen des Pferdes und dessen Befestigung; Außerer Ansatz und Anflug, der sich abwischen läßt; erhobener Anspruch auf etwas, um es zurückzuhalten(erst bei Steinbach 1734, wohl aus dem Ndd., schon mnd. das V. beslän«mit Beschlag belegen»). Von beschlagen, v.: wiger etwas schlagen; fest anschlagen an etwas; befestigend womit überziehen, einschließen, versehen z. B. das Pferd an dem Hufrand mit einem Hufeisen (in diesen Bedd. mhd. beslahen, ahd. bislahan); (weidmännisch) trächtig machen. Davon das Part. Prät. beschlagen auch adjektivisch: mit Kenntnissen wohl versehen, eig. durch Eisenbeschlag stark und dauerhaft, wie franz. ferré,(bei Duez 1664).
nach jemand schicken,
beschleunigen, v.: rasch fördern(bei Stieler 1691). S. schleunig.
beschmaddern, v.: voll schmieren, be- schmieren, besudeln(Wieland Lucian 1, 331). Bei Stieler 1691 beschmaderen. Aus dem Ndd., zusammenges. mit ndd. smaddern«beschmut- zen, schmierens, wohl aus älterm smoddern, ndl. smodderen, das zu Schmutz(s. d.) gehört.
beschnäufeln, v.:(von Jagdhunden) schnaufend beriechen, abgeleitet von be- schnaufen, s. schnaufen. Bei Adelung 1774.
beschneiden, v.: ringsum abschneidend schneiden; wegschneidend der Vorhaut be- nehmen. Mhd. besnöden, ahd. bisnadan. 4 BL. beschneiteln, v.: wie beschneiden(früh- nhd.). S. schneiteln.
beschnellen, v.: betrügen. Veraltet, aber noch bei Bürger, Voß. Wegen der Bedeu- tungsentwicklung vgl. prellen.
beschnüffeln, v.: beriechend untersuchen. Bei Lessing 10, 176 chne Umlaut beschmuff eln. S. schnuffeln.
beschnuppern, v. anetwasumherriechen. In einem md. Glossar des 14. Jh. besnoppern cnaschen». Bei Lessing 1, 126 beschnopern. S. Schnuppern.
beschönigen, v.: durch Schönmachen verdecken und entschuldigen. Dafür mhd. beschœnen«schön machen, schmücken, ver- herrlichens, dann s. v. a. centschuldigen, recht- fertigen». Auch im ältern Nhd. beschönen(noch 1753 bei Nieremberger); das erweiterte be- schönigen bei Steinbach 1734.
beschränken, v.: in Grenzen(Schranken) fassen, einschließen, einengen. Refl. sich b.: sich in Grenzen halten. Das Part. Prät. be- schränkt auch adj.: begrenzt, allzu eng, geistig unfahig(bei Goethe). Mhd. beschrenken ist«umklammern, einschränken, versperren, zu Fall bringen, überlisten», ahd. biscrenken «zu Fall bringen, verleumden?.
beschreiben, v.: voll schreiben; schrift- lich aufzeichnen; schriftlich darstellen; über- haupt darstellen, schildern(in diesen Bedd. mhd. beschriben); eine Linie darstellen, eig. beim Zeichnen, dann aber auch durch eigene Bewegung.
beschummeln, v.: in niedriger Weise betrügen. Bei Adelung als ndsächs. Ausdruck für«durch Geschwindigkeit oder List be- trügen» angeführt. S. schummeln.
beschuppen, v.: anführen, überlistend betrügen. Das gleichbed. nd. beschuppen; eig. hd. wäre beschupfen. Zusammenges. mit schup- 14*


