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und wird 1640 von Comenius und 1645 von Gueintz(Bette— Behte) gefordert(Beth in der angegebenen Bed. bei Opitz 2, 28, Beet bei Gryphius Tr. 482). Im 16. u. 17. Jh. kommt öfter Beth für Bett vor, während anderseits Duez, Krämer, Stieler und selbst
noch Frisch für Beet auch Bett kennen
(bei Schottel 1663 wird wie jetzt unter- schieden). Bett bleibt auch später im Obd. (bei Haller 63 Gartenbetter).
Beete, f.(Pl.-n): Mangold, rote Rübe. Aus lat. beta f. Die mhd. Form des früh aufgenommenen Wortes war(mit Verschie- bung des lat. t in 3) bieze, ahd. bieza f., noch bayr. Bießen f., 1598 bei Colerus Behſß, 1517 bei Trochus K 5 b beißkoel. Die Form Bete stammt aus dem Nd.(bei Frisch 1741 angeführt), vgl. ndl. beet m., ags. hete f., engl. beet.
befähigen, v.: wozu fühig machen. 1807 von Campe als von ihm gebildetes Wort angeführt. Das Part.-Prät. befähigt als Adj.: Fähigkeiten habend.
befahren, v.(Prät. befahrte): in Gefahr, besorgender Furcht wovor sein. Refl. sich b.(mit Gen.): besorglich wovor sein, urspr. vor Nachstellung, Gefahr. Veraltet, aber noch bei Wieland, Bürger, Goethe, Schiller. Spätmhd. (in md. Quellen) bevären, zu vären, ahd. fãrén cnachstellen», s. Gefahr. Verschieden von b. (Prät. befuhr): cüber und durchfahren», mhd. bevarn«erfahreny.
Befang, s. Bifang.
befangen(Prät. befing, Part. b., s. fangen), v.: einschließend, engend umgeben; gefangen nehmen. Refl. sich b. womit: sich damit be- fassen, zu tun machen. Das Part. Praät. b. als Adj. bedeutet auch ceingenommenen, un- freien Geistes und dadurch verlegen»(früher nur mit Subst., z. B. mit Furcht b., Heynatz 1796 kennt b. cfassungslos», das Adelung 1793 noch nicht verzeichnet). Mhd. bevähen, bevän, ahd. bifähan«umfangen, einnehmen?.
befassen, v.: dem Umfang nach um- schließen und in sich aufnehmen. Mhd. be- vazzen cbesitzen, befestigen». Refl. sich zo- mit b.«sich womit abgeben»(erst bei Ade- lung 1774).
befehden, v.: mit Fehde, Krieg über- mehen, bekämpfen. Spätmhd. bevéhden, von Fehde(s. d.). Nach Adelung veraltet, aber durch die Dichtersprache wieder aufgekommen.
Befehl, m.(es, Pl.-e): Willensäußerung zur Befolgung. Spätmhd. bevelch m., in md.
Weigand, Deutsches wörterbuch. 5. Aufl.
Quellen bevel«Empfehlung, Ubertragung, Ob-
sorgey. Bei Luther befelh. Von befehlen,
Imp. beftehl(befelh Luther Ps. 37, 5, befehle Goethe 13, 306), Prät. befahl, Konj. beföhle, Part. befohlen: übergeben, zu eigen und zu Gunst oder Geneigtheit; anvertrauen; als und zum Geschäft übergeben oder übertragen; seinen Willen äußern zur Befolgung, anheim- stellen; durch eine zu befolgende Willens- äußerung bestimmen. Bei Luther befelhen, obd. im 16. Jh. auch befelchen. Aus mhd. bevelhen, in md. Quellen auch bevelen, ahd. bifelahan, bifelhan, in einigen Quellen bifelan; dazu asächs. bifelhan, ags. beféolan(aus be- feolhan)«mpfehlen, anvertrauen?; im Got. ist anafilhan übergeben, empfehlen». Das mhd. ahd. Wort bed. auch«begraben»(vgl. mhd. bivilde für bivilhede f.«Begräbnis») d. i. gleichsam der Erde oder(beim Leichenbrande) den Flammen zu bedecken oder verbergen übergeben; auch asächs. bifelhan ist«der Erde bergend übergeben, begraben». Beide Begriffe aber«begraben» und«verbergen» sind die des einfachen ahd. felahan, got. filhan(auch af-, ga-, usfilhan). Auf den Leichenbrand geht ahd. valach er schichtete Holz»(zum Scheiter- haufen) und witufelah Holzschichte»(zur Totenverbrennung). Auch anord. fela bed. cverbergen, bedecken». Die Herkunft des Wortes ist unsicher, vgl. noch E. Schröder AfdA. 23, 156, Wiedemann Bezz. Btr. 28, 21ff. Das Prät. lautet ahd. bifelah, Pl. bifaoluhan, mhd. bevalch, Pl. bevulhen, in md. Quellen aber auch mit Übertritt zu einer andern Klasse (nach stehlen usw.) bevälen, im frühern Nhd. gewöhnlich befahl, Pl. befohlen(oaus mhd. 6), wie von Schottel S. 579 verlangt wird(noch bei Schubart 2, 52), später dann befahl, be- fahlen mit Ausgleichung, wührend der Konj. beföhle das umgelautete o festhält. befehligen, v.: den Oberbefehl haben; durch Befehl beauftragen. Wohl von Befelch, der obd. Form für Befehl, für die auch Be- fehlich erscheint. befehligen steht also zu- nächst für befehlichen(dies kommt im An- fang des 17. Jh. vor, s. Diefenbach-Wülcker 175), vgl. billig für billich. Noch Adelung bezeichnet befehligen als ein obd. Kanzlei- wort; Steinbach 1734 verzeichnet es zuerst. Befehlshaber, m.(—s, Pl. wie Sg.): Den Befehl Führender. Bei Luther Neh. 11, 24 Befelhhaber, mhd. dafür bloß bevelher m. Beffchen, n.(Ds, Pl. wie Sg.): die zwei länglichen weißen herabhangenden Läppchen 12


