127 Aussicht
Ausweis 128
Aussicht, f.(Pl.-en): Blick nach außen; was vor Augen liegt; als bevorstehend zu Erwartendes. Um 1700 aufgekommen(bei Dentzler 1709 und Ludwig 1716 erwähnt.)
aussöhnen, s. versöhnen.
ausspintisieren, v.: durch Nachgrübeln ausfindig machen, nachgrübelnd herausbrin- gen. 1551 bei Scheidt Grobianus 4366 ufß- spuntesieren. S. spintisieren.
aussprengen, v.: nach außen springen machen;(Gerüchte) überallhin verbreiten (schon bei Luther).
ausstaffieren, v.: mit Zutaten versehen. Mnd. ãtstofferen, auch hd. schon am Ende des 16. Jh., bei Duez 1664. S. Staffieren.
ausstaken, v.: ein mit Lehm zu ver- klebendes Fach vorher mit kurzen Stangen verbinden. Bei Adelung und Heynatz 1796 als niedersächs. Wort aufgeführt. S. Staken.
Ausstand, s. ausstehen.
ausstatten, v.: mit dem versehen, was dazu taugt oder gehört;(zur Heirat) als Vermögen geben, um den neuen Hausstand zu gründen. Zu statten. 1640 bei Comenius 593.
ausstechen, v.: durch Stechen heraus- nehmen oder entfernen, mhd. zstechen; von seinem Platze verdrängen, um die früher inne- gehabte Stellung bringen, eig. beim Turnier mit der Lanze vom Pferde stechen(bei Krämer 1678).
ausstehen, v.: 1) intrans. außerhalb sein, namentlich von Geldforderungen, die noch nicht eingegangen sind(vgl. spätmhd. 13- stant m. causständiges Geld); außerhalb des Dienstes sich befinden(dazu Ausstand m.: Entfernung vom Dienst», das Adelung und Heynatz 1796 nur als obd. Wort kennen, vor einigen Jahren nebst dem Adj. ausständig von Süddeutschland aus allgemein üblich geworden); öffentlich zur Schau stehen, sich öffentlich zeigen. 2) trans. aushalten, er- tragen(bei Luther).
ausstellen, v.: nach einem Orte außer- halb stellen(frühnhd.); ausfertigen, z. B. eine Urkunde(bei Stieler 1691); zur Schau stel- len; der allgemeinen Beurteilung aussetzen; auf etwas hinweisend tadeln(dies nach Ade- lung, Heynatz 1796 und selbst Campe 1807 nur obd. Wort, doch bei Schiller Picc. 1, 4, jetzt allgemein).
Aussteuer, f.: Mitgabe bei Verheiratung zu eigener selbständiger Einrichtung; über- haupt Mitgabe. Bei Ludwig 1716 Aussteur.
Von aussteuern, v.: stiuren. S. Steuer.
Auster, f.(Pl.-/): eßbare Seemuschel. Mhd.(bei Megenberg) öster, ahd. aostar(in aostarscala f.). Aus lat. ostrea f. und ostreum n.«Meerschnecke, Muschel», auf dem gleich- bed. gr. äcrpeov n. beruhend. Im Nhd. hält sich die Form Oster bis um die Mitte des 17. Jh.(z. B. noch bei Harsdörfer Gespr. 3, 4, Schupp 1, 302), daneben kommt im 16. Jh. nach ndl. oester m. die Form VUster auf(z. B. Fischart Garg. 393), auf der dann wieder das um 1600 auftretende Auster be- ruht(bei Hulsius Schiffarten 14, 29, auch bei Henisch verzeichnet).
Austrag, m.(-es): Schlichtung einer Sache, wodurch diese zu Ende kommt, mhd. nztrac m; Schlußurteil, dem Folge gegeben wird;(mit dem Pl. Austräge, woraus der mlat. Pl. aaestregae) schiedsrichterliche Ent- scheidung, aber auch Schiedsmann, der einen Streit zu Güte oder Recht beendigt(Goethe Tasso 2, 4); ausbedungene Nutznießung(wie Auszug), daher Austrägler m.: Auszügler, Altsitzer. Von jenem aastregae die barba- risch-deutschen Wörter Austrägalgericht n.«Gericht zur Schlichtung der Streitig- keiten deutscher Fürsten⸗; Austrägalin- stanz f.«Anrufung selbstgewählter(Aus- tragungs-) Gerichtey.
auswärts, adv.: nach außen hin; über den Grenzen dessen, was als das Innere an- gesehen wird; nach außen gekehrt, z. B. a. gehen. Mit angetretenem genetiv.-s für mhd. ahd. Azwert. Dies a. zuweilen als Adj. ver- wendet(z. B. bei Goethe Naturw. Schr. 7, 62, nach auswürtser Richtung).— auswärtig, adj.: außerhalb befindlich, mhd. 3:wertic, ahd. Uzwerlig.
Ausweg, m.(-es, Pl.=e): nach außen führender Weg; Rettungsmittel. Mnd. Et- Wwech m. nach außen führender Wegy(bei Maaler 1561 ist außiwdg s. v. a. Abweg»), hd. seit Rädlein 1711(auch in der 2. Bed.) ver- zeichnet.
ausweiden, v.: die Eingeweide heraus- nehmen. Frühnhd.(1501 im Voc. opt. K 4 auiweiden«exinterare?). S. Wweiden.
Ausweis, m.(Gen. Ausweises, Pl. Aus- Wweise): deutliche Anzeige; schriftliche Aus- kunft über eine Person. In der Kanzlei- sprache(vgl. Gombert 7, 10 v. J. 1619) von auseisen gebildet, wie gleichbed. mhd. 73- zwistenge f.
ausrüsten, mhd.-


