119 Ausgeburt
Ausland 120
Geben des Geldes sich von diesem entblößen (Lessing 1, 514, Goethe 36, 175). Intr. als in natürlicher Weise hervorgehenden Gewinst von sich geben(1697 bei Ettner unwürd. Doctor 5), z. B. das Mehl gibt gut(viel Brot) aus. Oberd., von Dentzler 1709 verzeichneter Ausdruck, nach Adelung 1793 nur im ge- meinen Leben einiger Gegenden. Davon das Adj. ausgiebig(bei Adelung 1793).
Ausgeburt, f.(Pl.-en): Erzeugnis, Pro- dukt von etwas, namentlich im übeln Sinn. Bei Adelung 1793.
Ausgedinge, n.(-s, Pl. wie Sg.): das von einem abgehenden Wirt ausbedungene Alten- teil(s. d.). Erst bei Campe 1807.
ausgelassen, Part. Prät. von auslassen als Adj.: lebhaften Empfindungen unein- geschränkt hingegeben, eig. jedem Zwang entrückt, freigelassen(urspr. vom Vieh, das aus dem Stall auf die Weide gelassen ist, 1561 bei Maaler ausgelassen awerden laxari a vinculis»). Schon im 16. Jh.(Kirehhof Wend. 3335).
ausgenommen, adj., dann präp. mit Akk. und adv.: nicht mitbegriffen. à. duß, wWenn, wo erscheinen als Konjunktionen. Mhd. d3. genomen ist zunächst Part. Prät. von d3 nemen, dann nach dem Vorbilde von mlat. exceplo, frz. eceplé, im 15. Jh. Partikel und zwar Präp. mit Akk., welchen Kasus bereits cusnehmen erfordert, oder auch starre Par- tikel, auf die jeder andre Kasus folgen kann.
ausgepicht, s. pichen.
ausgiebig, s. ausgeben.
Ausgleich, m.(-es, Pl.-e): Vergleichung, Vereinbarung. Ganz junge Bildung von das- Reichen,«gleichmachen», eig. durch eine nach außen gehende Tätigkeit(bei Stieler 1691, der daneben auch eingleichen hat).
ausgrätschen(Goethe[Egmont] 8, 246): auswärts spreizen. S. grütschen.
aushalten, v.: bis zu Ende durchmachen (bei Luther); ausdauern; ausstehen, ertragen; Unterhalt gewähren, mhd. azhalten«ver- pflegenv.
aushändigen, v.: aus der Hand geben, übergeben. Kanzleiwort, 1645 bei Zesen adr. Ros. 19. Vgl. einhändigen.
ausheben, v.: durch Bewegung in die Höhe aus seiner Lage bringen(bei Luther); ausnehmen, z. B. ein Nest;(Soldaten) als geeignet zum Kriegsdienst auswuhlen(bei Adelung 1774); auswählen und vorbringen (J. Paul Plegelj. 1, 72). Intr. sich heben
(vom Hammer der Schlaguhr). Mhd. nur refl. sich uzheben«sich aufmachen.» aushecken, v.: brütend aus den Eiern schlüpfen machen(so 1482 außhecken im Voc. theut. 2 b); dann überhaupt zahlreiche Junge zeugend sich fortpflanzen(Jes. 34, 15);(nach dem Sitzen des Vogels über den Eiern bild- lich) darüber heimlich sinnend hervorbringen (Stieler 1691). ausholen, v.: durch weithin reichenden Schwung oderweites Ausstrecken führen, z. B. die Axt(5. Mos. 19, 5), einen Schlag usw.; (eine Person, Gedanken) durch Herauslocken ausforschen(Sir. 13, 14). Mhd. O3holn ist causwählen. aushunzen, v.: jemand mit Worten be- handeln, daß nichts Gutes an ihm bleibt (Lessing 12, 47). S. hanzen. Auskehricht, n.(*s): das Hinausgekehrte. Frühnhd.(1482 im Voc. theut. c 2 b auſkerecht «Feilspäne, Hammerschlags). S. Kehricht. ausklauben, v.: mit den Fingern müh- sam auslesen(mhd. ã3 iben), auch bildlich (im 15. Jh., Fastnachtsp. 988, 17). S. Xlauben. auskneifen, v.: sich heimlich davon(hin- aus) machen(eig. indem man den Körper zu- sammenpreßt, um nicht gesehen zu werden, vgl. sich drücken), nd. Ethnipen. In der neuern Umgangssprache(urspr. wohl studentisch). auskommen, v.: aus einem Innern heraus- kommen, mhd. Somen, ahd. Agueman; sich nach außen verbreiten, z. B. von Feuer, einem Gerücht(auch schon mhd.); bekannt werden: bis zu Ende kommen,(mit Geldmitteln) reichen (Schon frühnhd.);(mit einem a.) mit ihm fertig werden, sich vertragen(frühnhd.). Dazu der subst. Inf. Auskommen, n.(nach der 4. und 5. Bed. von a.) und auskömmlich, adj.: ausreichend(von Adelung 1774 als obd. Wort angeführt, früher duskommenlich). auskratzen, v.: durch Kratzen austilgen, mhd. Azkratzen;(in der neuern Umgangs- sprache) rasch weglaufen, eig. mit scharrenden Füßen(bei Campe 1807), vgl. abkrratzen. Auskunft, f. Weg und Raum zum Heraus- kommen aus etwas, Ausweg(Goethe Götz 2); Bescheid, um sich in einer Sache zurechtzu- finden(bei Adelung 1774). 4 L. Auskunftei, f.: Auskunftsamt. In neuerer Zeit gebildet. Ausland, n.(-es): Land außerhalb der Heimat. Erst nach 1750 aufgekommen(2z. B. bei Klopstock Oden 272, Goekingk 1, 186); nach Adelung 1793 zwar im Ober- und Nieder- deutschen üblich, aber dem Hochd. fremd,


