Teil eines Werkes 
1. Band (1909) A bis K
Entstehung
Seite
69-70
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69 ansiedeln

anstellen 70

Ludwig 1716 angeführt wird, dagegen be- zeichnet Frisch 1741 das Wort als nicht ge- bräuchlich und selbst Adelung 1793 kennt es in der Bed.«Art der geistigen Auffassung nicht. 48. ansichtig, adj., jetzt nur in ansichtig werden«im Bereiche der Augen haben, daß diese darauf fallen». Mhd. an- sihtec in ansihtec werden, aber auch s. v. a. can- sehnlichy, ahd. anasihtig«gesehen werdend. ansiedeln, s. siedeln.

ansinnen, v.(mit Dat. der Person und Akk. der Sache): an jemand die Forderung einer Tätigkeit richten. Frühnhd.(Brant Layensp. L 2, mhd. nur an einen Sinnen cjemand angehen um etwas»). Der Inf. sub- stantivisch Ansinnen, n. frühnhd.(Nürn- berger Pol.-Ordn. 109. Brant Layensp. L 3).

anspielen, v.: zuerst spielen und so das Spiel anfangen; spielend anklingen lassen; (daher) etwas in leiser Beziehung worauf sagen oder tun(Lessing 8, 71).

Ansporn, m.(-s): Antrieb zu tatkräftigem Handeln. Neugebildetes Wort(noch nicht bei Campe 1807) vom V. anspornen, eig. das Pferd mit dem Sporn antreiben.

ansprechen, v.: Worte an jemand richten, besonders um etwas, mhd. anesprechen, ahd. anasprehhan; ausdrücklich als sein erklären und sonach verlangen(auch schon mhd.); ausdrücklich wofür erklären(bei Goethe Wahlverw. 2, 2 und öfter); freundlichen Ein- druck auf jemand machen(noch nicht bei Adelung 1793, aber von Goethe oft gebraucht, der es 49, 1, 401 ein Wort der Konversations- sprache nennt).

Anspruch, m.(-es, Pl. Ansprüche): die an jemand gerichteten Worte; das Erheben einer Forderung gegen jemand(in in 4. nehmen, vgl. mhd. anspruch«rechtliche For- derung»); eine für begründet gehaltene For- derung und deren Kundgebung;(Ansprüche) allgemeine Forderungen, die man ans Leben und andere richtet(erst in der neuern Sprache). ZUS. anspruchlos, adj. Seit dem 18. Jh. (Wieland Suppl. 4, 17), jetzt gewöhnlich an- spruchslos. anspruchsvoll, adj., zuerst bei Campe 1807 als Neubildung.

Anstalt, f.(Pl.-en): die Anordnung und Vorbereitung etwas auszuführen, namentlich in A. machen, Anstalten treffen(mhd. ver- einzelt anstalt f. Begründungo, in der jetzigen Bed. im 17. Jh. Diefenbach-Wülcker 72); in umfassenderer Weise zu körperlicher oder gei- stiger Pflege usw. Eingerichtetes(im 18. Jh.).

Stalt ist Abstraktbildung zu stellen, die sich an das frühere Praet stalte anschließt.

Anstand, m.(-es, Pl. Anstände): das Stillstehen, vorläufige Aufhören wovon(mhd. anstant m. Waffenstillstando); das Verweilen des Jägers auf einem Standorte, sowie dieser Standort selbst; der Aufenthalt in einer Sache mit Bedenklichkeit in dieser fortzufahren (Duez 1642); Außerliches schickliches Ver- halten(erst um die Mitte des 18. Jh. aus dem Adj. anständig entwickelt, z. B. bei Lessing 2, 94, Wieland Amadis 117). 48L. anständig, adj.: passend, schicklich. Seit dem 17. Jh.(unter Einfluß des V. anstehen, daher anfangs meist mit Dat. der Person, z. B. Grimmelshausen Simpl. 380).

anstatt, Praep. mit Gen.: an Stelle von. Zusammengerückt aus an und dem Dat. Sg. von Statt, mhd. an stete, an stat, in der Kanzleisprache des 15. Jh. schon als Praep verwendet(1444 anstad Germania 28, 359). a. daß, Konj.: an der Stelle daß.

anstechen, v.: woran stechen, mhd. ane- stechen, ahd. anastehhan; mit dem Stachel (Sporn) antreiben(noch in angestochen Kommen d. i. angeritten);(bildlich) reizen, mit emp- findlichen Worten auf jemand zielen(Luther); sinnlich reizen, in die Augen stechen(Goethe 16, 15);(durch Einstechen einer Röhre ein Faß) zum Zapfen öffnen(schon mhd.).

anstecken, v.: durch Einstechen woran haften machen; wie anstechen, vom ffnen des Fasses;(dadurch daß Brand Hervor- bringendes an etwas stechend befestigt wird) in Brand setzen(so schon mhd. anstecken); zündstoffartig mitteilen(von Krankheiten, schon im 16. Jh.). Intrans.: zündstoffartig sich mitteilen.

anstehen, v.: dicht oder nahe zu etwas hin sein, mhd. anestän, stén, ahd. anastän, stén, stantan; stehen bleiben, im gegenwärtigen Zustand verbleiben, namentlich in a. lassen (bei Luther); mit Bedenken innehalten;(mit Dat. der Person) passen, gemäß sein(schon mhd.). S. Austand.

anstellen, v.: nahe woran stellen; an eine Stelle weisen; in ein Amt einweisen (von Gottsched bekämpft und noch von Adelung 1793 für oberdeutsch erklärt); ins Werk setzen, unternehmen(frühnhd.);(mit Akk. der Person) anstiften. Refl. sich a. (mit Adv.) sich in einer Tätigkeit zeigen (frähnhd.); ein Benehmen zur Schau tragen, namentlich zum Schein. Mhd. anestellen

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