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röffnen wir Ihnen, daß rücksichtlich der Zeit und des Orts der Ableistung dieses Eides, sowie des von Ihnen deßfalls einzuhaltenden Verfahrens im Interesse der Bezirksangehörigen folgende Einrichtungen und Anordnungen mit höchster Genehmigung von uns getroffen worden sind: 1) Die Ablegung des Verfassungseides von Seiten neu aufgenommener Bürger soll halbjährlich statt⸗ finden und zwar: l a) in Gießen am 10. Mai und 10. November Vormittags 10 Uhr von den Bürgern in dem Stadt⸗
und Landgerichtsbezirke Gießen und der Stadt Lich;
b) in Grünberg am 15. Mai und 45. November Vormittags 10 Uhr von den Bürgern in den Landgerichtsbezirken Grünberg, Laubach und Lich. Es wird sich zu dem Ende an diesen Tagen ein Mitglied der Regierungs⸗Commission nach Grünberg begeben.
2) Sollten die bestimmten Tage auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, so findet die Eidesabnahme den unmittelbar darauf folgenden Tag Statt. 3) Die Grßh. Bürgermeister haben 10 bis 14 Tage vor eintretendem Eidestermine die im letzten halben
Jahre neu aufgenommenen Bürger zu verzeichnen und noch besonders zur Eidesleistung vorzuladen.
Ueber den Erfolg ist mindestens 8 Tage vor dem jedesmaligen Termine Bericht, welcher zugleich 9 9 9 0 9
das Verzeichniß der Eidespflichtigen enthalten muß, hierher zu erstatten. Küchler. 5 Hallwachs.
12.
1 W EC. 2192. Gießen am 17. October 1848.
Betreffend: Die Erhebung der Stempeltaxen von auswär— tigen politischen Zeitungen.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks. Nach einer vorliegenden höchsten Entschließung soll fernerhin von nicht durch die Post bezogenen,
politischen Zeitungen keine Stempeltaxe mehr erhoben werden. Hiernach sind die früheren Ausschreiben, wonach Sie Verzeichnisse und Berichte deshalb einzusenden hatten, erloschen.
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8 Hallwachs.


