Ausgabe 
6.9.1848
 
Einzelbild herunterladen

1.

igen M. 8 des. 4

ee Nr. R. C. 770. Gießen am 6. September 1848. Betreffend: Die Audienztage.

8 2 Die Großherzoglich Hessische

3 Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

22 22 an 2 8

die Gr. Hess. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

92* 8 19 J B e f ö N 5 5 Indem wir Sie auf die nachstehende öffentliche Nachricht vom heutigen verweisen, sinnen wir Ihnen 11 an, für die möglichste Verbreitung derselben mitzuwirken. Zugleich sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie sich angelegen sein lassen werden, die Gesuche Ihrer Gemeinde-Angehörigen so viel nur immer thun 8 10 lich, berichtlich bei uns vorzutragen. Sie werden sich dadurch das Verdienst erwerben, Ihre Mitbuͤrger vor unnöthigen Reisen und dem damit verbundenen Geldaufwand und Zeitverlust zu bewahren. 9 K ünch elle er. ö 8 22 ö Oeffentliche Nachricht. 4 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir unsere Audienztage auf Dienstag und 4 Mittwoch festgesetzt haben. Obwohl wir in dringenden Fällen jederzeit bereit sein werden, den Be zirksangehörigen unsere Dienste zu widmen, so dürfen wir auf der anderen Seite die Ruͤcksicht von den 20 selben erwarten, daß sie nicht ohne Noth durch persönliches Anrufen an anderen als den Audienztagen uns in Erledigung unserer übrigen Berufsarbeiten stören. Gießen, den 6. Septbr. 1848.. 1 Die Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. 1 ü ch fn dt. Hallwachs. 1 0 U 2 2. 5 Nr. R. C. 767. Gießen am 7. September 1848.

Betreffend: Die Versehung der Geschäfte der Bezirks⸗Schul⸗ Commissionen überhaupt und insbesondere in den 12 1 Bezirken der ehemaligen standesherrlichen Con-

sistorien. Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

bringt hiermit unter Bezugnahme auf die in dem Regierungsblatt Nr. 46 in obigem Betreffe enthal tene höchste Bekanntmachung vom 2. d. M. zur öffentlichen Kenntniß:

P.