(Name des Wohnortes und Kreises oder Landrathsbezirkes, wozu derselbe gehört) den. ten 1 e i (unterschrift des Empfängers) 5

25 5 n Jus Als

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lich lieg Attestat, welches unter die vorstehende Quittung zu setzen ist. 1 (Name), sowie daß der Waise und Lehrling(Name) noch 15

am Leben ist, angemessen in Kleidung und Wasche unterhalten und zu keiner, dem Handwerke fremden 10 85

Arbeit verwendet wird, bescheinigt. (Name des Wohnortes und Kreises oder Landrathsbezirkes, wozu derselbe gehört) den ten hu g bei

1%,. Der Bürgermeister (Siegel)(Name) ö a0

Die eigenhändige Namensunterschrift des

Regulati v

über b

gungs⸗

die Ausdehnung der allgemeinen Waisen Versor Anstalt auf un vermögende is rae litische Waisen.

E²³,-

Dunch das höchste Publicandum vom 28. October d. J.(Nr. 32 des Regierungsblatts) ist die allgemeine Waisen⸗Versorgungs⸗Anstalt auch auf vermögenslose israelitische Waisen, unter denselben