Jahrgang 
27-38 (1867)
Seite
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verſuche dadurch höchſt gefährlich werden, daß ſie die Dauer der Seuche an den inficirten Orten verlängern, während doch jede Stunde hier von Wichtigkeit iſt. Wer ſich berufen fühlt, Experimente mit der mediciniſchen Bekämpfung dieſer Peſt zu machen, der gehe daher nach ihrem Vaterlande, wo ſolche ohne Gefahr angeſtellt werden können. Es iſt keine Peſtart bekannt, weder unter den Menſchen⸗ noch den Thierkrankheiten, welche in ſo hohem Grade anſteckend wäre, als dieſe Seuche. Der Anſteckungsſtoff iſt im ganzen Körper des Thieres verbreitet, und eru ſich ſowohl⸗durch den Athem als auch durch die Hautausdünſtung. Rfindet ſich in allen Abſonderungen und Aus⸗ wurfſtoffen des Thieres, und verpeſtet deſſen Atmoſphäre auf weite Entfernung, ja er kann durchaden Wind wohl auf mehrere hundert Schritt fortgetragen van Wegen dieſer Flüchtigkeit des An⸗ ſteckungsſtoffes haftet derſelbeleben ſo leicht an den ſogenannten giftfangenden Körpern, d. h. allen poröſen Stoffen, die in ſeine Nähe kommen; z. B. Heu, Stroh, Wolle, Haare, Pelzwerk, Federn, Klei⸗ dungsſtücken, den Lehmwänden und der Erde des Fußbodens. Wenn⸗ gleich die freie Lu ift allmählich zerſtörend auf denſelben einwirkt, ſo iſt

es doch vorgekommen, daß geſundes Vieh dadurch angeſteckt wurde,

daß es einen Weg paſſirte, auf welchem Tags zuvor eine inficirte Herde ſeben war. Denn die Excremente der Thiere und ſeine

anderen Aueurfſtoffe ſind bereits im erſten Stadium der Krankheit

anſteckend, wo die Krankheit ſich kaum noch bemerklich gemacht hat. Bei dieſer Natur des Anſteckungsſtoffes ergibt ſich leicht die ungeheure Gefahr, welcher der Viehſtand bei Annäherung der Seuche ausgeſetzt iſt. Denn die Anſteckung braucht keineswegs durch unmittelbare Einſchleppung kranker Thiere, ſondern kann ebenſogut durch Perſonen vermittelt werden, welche ſich in der Nähe peſtkranker Rinder befunden hatten. Hunde, Federvieh, Rauchfutter, Dünger, Häute, Wolle ꝛc. aus inficirten Orten haben ebenſo oft die Seuche verbreitet. Ganz beſonders gefährlich ſind ferner die Viehwagen der Eiſenbahnen, auf denen Steppenvieh transportirt worden war; auch Gaſtſtälle, in denen ſolches Vieh geſtanden. Aber ſelbſt durch Handelswaaren, als Häute, Fleiſch, Hörner ꝛc. kann durch den Schiffs⸗ und Eiſenbahnverkehr die Peſt in weite Entfernungen hin verſchleppt werden.

Die wichtigſten Punkte bleiben hiernach:

1) daß die Rinderpeſt bei uns niemals von ſelbſt entſteht, ſon⸗ dern ſtets nur durch Anſteckung eingeſchleppt wird;

2) daß ſie bis jetzt unheilbar iſt, und daß

3) bei ihrer beiſpielloſen Anſteckungsfähigkeit die Gefahr ſich mit jeder Stunde, die ſie im Lande weilt, ins Unglaubliche vermehrt.

Hieraus folgt, daß bei ihrem Ausbruch nur von der ſchleunigſten Vernichtung des Herdes der Anſteckung Schutz und Rettung zu er⸗ warten, und daß eine Zögerung hier ebenſo thöricht wäre, als wenn man bei einer Feuersbrunſt mit dem Niederreißen des brennenden und der nicht mehr zu rettenden Nachbarhäuſer in der Hoffnung, das Feuer werde ſich durch minder koſtſpielige Mittel unterdrücken laſſen, ſo lange zögern wollte, bis das Feuer alles Brennbare wirklich er⸗ griffen hätte.

Da nun die erſten Zeichen der Krankheit leicht überſehen werden könnten, ſo mögen folgende Merkmale ihres Verlaufs hier kurz an⸗ gegeben werden.

Anfänglich beobachtet man nur allgemeine Krankheitserſcheinun⸗ gen, als Nachlaſſen der Freßluſt, der Munterkeit, vermehrten Durſt; dann Aufhören des Wiederkäuens und fiebrige Symptome, Froſt⸗ ſchauer mit nachfolgender Hitze.

Sehr charakteriſtiſch iſt ſodann das plötzliche Verſiegen der Milch bei Milchkühen. Kurzer, heiſerer Huſten, der beim Fortſchrei⸗ ten der Krankheit ſchwächer wird und in ein kurzes, dumpfes Aechzen übergeht. Die Schleimhäute entzünden ſich, das Auge wird roth, thränend, der Blick matt und gläſern, und es ſtellt ſich ein häufiger Durchfall mit Abgang höchſt übelriechender Excremente ein. Ein reichlicher Thränen⸗, Naſen⸗ und Speichelfluß dauert fort. Die Kreuzgegend wird gegen den Druck empfindlich, die Haare ſträuben ſich und werden locker, Freſſen und Wiederkäuen hören gänzlich auf. Schon am dritten Tage nach der Erkrankung ſind all dieſe Erſchei⸗ nungen ausgebildet; das klagende Auge liegt tief in den Höhlen, Naſen⸗ und Thränenfluß werden dickſchleimig, die Schwäche nimmt überhand und die Thiere zeigen eine Unruhe und Angſt, die ihnen zur wahren Qual wird, was ſie durch ihren klagenden Blick, ängſt⸗ liches Horchen, Schnauben, ſchreckhaftes Zuſammenfahren ꝛc. ver⸗

1 4 rathen. Def Tod tritt meiſtens am fünften bis ſiebenten Tage ein.

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Die Schutz⸗ und Tilgungsmittel erfordern nun vor allem eine eifrige Betheiligung aller Viehbeſitzer, ja der ganzen Bevölkerung des bedrohten Landestheils. kann ſich allerdings vor der Seuche durch ſorgfältigſte Abſperrung

ſeines Viehes von allem äußeren Verkehr ſchützen, jedoch wird ſolche

private Abſperrung unmöglich, wenn nicht allgemeine Sperrmaß⸗ regeln vorhergehen. Er müßte nämlich dafür ſorgen, daß ſchlechter⸗ dings keine fremden Menſchen zu ſeinem Vieh gelangen, alſo nament⸗ lich nicht fremde Viehbeſitzer oder fremdes Geſinde, Abdecker, Schlächter, Viehhändler, Hunde, Federvieh, Schafe u. ſ. w., und ebenſo wenig dürfte er ſelbſt oder ſein Geſinde ſich in fremde Stallungen oder gar in inficirte Orte begeben. Daß er außerdem während der Zeit der in der Nähe herrſchenden Viehſeuche kein Vieh und keine Futterſtoffe von außerhalb ankaufen darf, verſteht ſich von ſelbſt.

Um nun dieſe allgemeinen Schutzmaßregeln ausführen zu kön⸗ nen, iſt es nothwendig und auch geſetzlich vorgeſchrieben, daß Vieh⸗ beſitzer und Hirten im Umkreiſe von zwei Meilen vom inficirten Orte oder von der Grenze des inficirten Landes eine jede Spur innerer Krankheit ihres Viehs ſofort bei der Behörde anzeigen. Außerdem müſſen ſogleich bei Annäherung der Peſt für jeden Ort Reviſoren des Viehes angeſtellt werden, welche ſämmtliche noch nicht ergriffenen Ställe täglich auf ihre Geſundheit revidiren und für Abſonderung des krank ſcheinenden Viehes ſorgen müſſen. Auch darf kein Stück geſchlachtet werden, ohne daß ſie dabei zugegen ſind, damit das Ver⸗ dächtige ausgeſondert und vernichtet werde. Erſcheint ein Stück ver⸗ dächtig, ſo muß es ſofort dadurch iſolirt werden, daß alles andere Vieh aus dem Stalle entfernt und, in möglichſt vielen kleineren Ab⸗ theilungen getheilt, anderweitig untergebracht wird. Jedes peſtkranke Stück muß ohne weiteres getödtet und nach mehrfach zerſchnittener Haut(damit dieſe werthlos werde) acht Fuß tief vergraben und mit ungelöſchtem Kalk bedeckt werden. Das mit dem kranken Stück in einem Stall befindliche Vieh wird am zweckmäßigſten ſogleich mitge⸗ tödtet werden.

Die Sperrung des inficirten Ortes muß, wenn wenigſtens in drei Gehöften die Peſt ausgebrochen, eine abſolute ſein, d. h. eine ſolche, daß der ganze Ort durch dieſelbe wie vom Erdboden ausge⸗ ſchloſſen wird. Sie gilt für Menſchen, Vieh und Sachen. Die Poſten, die Wege, die über den Ort führen, werden verlegt und nur Geiſtliche, Aerzte und Hebammen ſind bei nothwendigen Amtsver⸗ richtungen hinein⸗ und herauszulaſſen. Die Bedürfniſſe der abge⸗ ſperrten Einwohner werden ihnen von außerhalb bis auf hundert Schritt von den aufgeſtellten Wachen auf den Erdboden gelegt und dürfen erſt nach Entfernung der Boten abgeholt werden. Auch hören in der Umgegend des Ortes alle Vieh⸗ und ſonſtigen Märkte auf. Die Verheimlichung der Krankheit ſowie das Selbſteuriren der⸗ ſelben iſt ſtrenge verboten. Alle Uebertretungen dieſer Vorſchriften werden nicht etwa nur polizeilich, ſondern vielmehr ſtrafgerichtlich mit empfindlichen, bis zu vier Jahr Zuchthaus ſteigenden Strafen ge⸗ ahndet.

Dieſen ſtrengen Maßregeln ſtehen aber andererſeits ebenſo billige gegenüber, in Betreff nämlich des Erſatzes des getödteten Viehes. Selbſtoerſtändlich betrifft der Verluſt des an der Peſt gefallenen Viehes den Eigenthümer. Aber das im Intereſſe des Gemeinwohls getödtete geſunde Vieh wird zu ſeinem vollen Werthe bezahlt.

Ergibt ſich nun ſchon aus der Natur der Seuche, daß es kein anderes Mittel zur Tilgung derſelben gibt, als die möglichſt ſchnelle Vernichtung jedes Anſteckungsherdes, ſo hat die Erfahrung die Rich⸗ tigkeit dieſes Grundſatzes aufs glänzendſte beſtätigt. Noch im vorigen Jahrhunderte, wo man demſelben nur unvollkommen folgte, hatte faſt jeder Einbruch der Peſt eine jahrelange Dauer, eine Ver⸗ breitung über ganz Deutſchland und viele angrenzende Länder, und die Vernichtung faſt des ganzen Viehſtandes zur Folge gehabt. So z. B. 1711, wo die Peſt über Ungarn und Polen nach Schleſien, Böhmen, dem ſüdlichen Deutſchland, von da nach der Lom⸗ bardei ging. Noch in demſelben Jahre gelangte ſie nach Neapel, während der Kirchenſtaat ſie durch ſtrenge Sperre noch einige Zeit abhielt. Nördlich ging ſie über Preußen der Oſtſeeküſte entlang bis nach Holſtein und Dänemark, wo ſie faſt alles Hornvieh aufräumte. In den Niederlanden tödtete ſie in der einen Provinz Holland 200,000 Stück Vieh. 1713 kam ſie nach England, wurde damals aber durch Tödtung von 6000 Stück Vieh bald getilgt. Der Ge⸗

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