11 Ablativ
Abriß 12
weglassen, gehen lassen;(Flüssigkeit) weiter laufen machen;(einem a.) überlassen. Mhd. ahelũzen, abelün.
Ablativ, m.(-s, Pl.-e), der im Deutschen durch Präposition mit Dativ ersetzte Kasus der lat. Deklination. Aus lat. ablativus(näm- lich casus), zu auferre«wegnehmeno.
Ablaut, m.(-es, Pl.-e): gesetzmäßiger Wechsel des Wurzelvokals bei Verben und Nominibus, z. B. binde band gebunden, Binde Band Bund. 4BL. ablauten, v.: diesen Wechsel des Wurzelvokals an sich haben. 1819 von Jac. Grimm eingeführte gramma- tische Kunstausdrücke.
ablegen, v.: 1) trans. weg., beiseitelegen, mhd. abelegen;(eine Pflicht usw.) erfüllen (mhd.«Geld erstatten», also wohl eig. vom Niederlegen der überbrachten Zinse usw.); (Arbeiter) entlassen(mhd. und älternhd. mit Dativ, vgl. das Handhwerk legen). 2) intr. schwach werden, versagen(aus älternhd. einem a.«im Stiche lassen, nach Rüdiger 2, 63 einober- sächsischer Ausdruck, Adelung«m gemeinen Leben», Goethe 25, 165 l. H.). 45L. Ab- leger, m.(-s): durch Niederlegen in die Erde gebildeter neuer Pflanzentrieb. Bei Frisch 1741.
ablehnen, v.: etwas von sich wegwenden, entfernt halten, zurückweisen; auf einen Vor- schlag nicht eingehen, ausschlagen(diese ab- geblaßte Bed. erst um die Mitte des 18. Jh., z. B. bei Nieremberger 1753). Das Wort, noch nicht mhd., erscheint in der frühmhd. Kanzlei- sprache, z. B. Reichsordnungen 68 als ableinen (mhd. leinen neben lenen, s. lelmen), daneben auch ablehnen, z. B. bei Luther; ableinen auch später bei Oberdeutschen(noch von Heynat⸗z 1796 erwähnt und von Wieland gebraucht).
abluchsen, v.: einem etwas listig(mit Luchsaugen) abspähen; einem etwas listig ab- und sich zuwenden. Von Luchs, vgl. beluchsen. Bei Adelung 1774 fülschlich ablugsen(mit Anlehnung an lagen) geschrieben.
abmachen, v.: wegmachen; fertig machen,
festsetzen. Schon mnd. afmaken«fertig ma- chen», aber im Hochd. zuerst bei Dentzler 1709 angeführt(mit einem a.) und noch von Hey- natz 1796 als nicht edel bezeichnet.
abmarachen, v.: abmatten. In der nordd. Umgangssprache(im bremisch-nieders. Wör- terbuch 3, 129 wird marahken«ermüden», bei Rüdiger 2, 116 als obersächsisch Schmarach m. cschmutzige, beschwerliche Arbeit» und da- von schmarachen aufgeführt), aus dem Rot- welschenaufgenommen. 1801 beiReinwald 2, 19.
abmeiern, v.: den Meier(s. d.) d. i. Bauer von seinem Hof vertreiben. 1768 bei Möser (patr. Phant. 1, 145).
abmergeln, v.: kraftlos machen. Frühnhd. (Franck teutsche Chronik 270 a). S. mergeln. Vgl. Liebich Btr. 23, 223.
abmurksen, v.: heimlich umbringen. Aus der Studentensprache bei Heine 2, 324. Das md. marksen bedeutet«schlecht arbeiten, an etwas herumschneiden, würgenv. Anklingend abmucken, elsäss. abmuchese, s. mucken.
abmüßigen, v.: von einer Beschäftigung frei(zur Muße bestimmt) machen. Im 17. Jh. Wohl in der Kanzleisprache entwickelt, vgl. mhd. miüezegen«befreieny.
abnehmen, v.: 1) intrans. mehr und mehr schwinden, 2) trans. wovon tun; wovon her- unter tun; von jemand sich dargeben lassen, z. B. eine Rechnung; wovon als Erkenntnis ziehen, z. B. uus jemandes Worten abnehnen (in der frühnhd. Kanzleisprache, z. B. Janssen Frankf. Reichscorr. 2, 448 von 1486). Mhd. abenemen ist«geringer werden, abschaffen usw., ahd. abaneman«wegnehmen».
abnorm, adj.: von der Regel abweichend. Aus lat. abnormis(s. Norm). Wohl erst im 18. Jh. entlehnt. 48L. Abnormität, f.(Pl. -en): Regelwidrigkeit. Aus neulat. abnormitas f.(Gen. abnormitatis).
abonnieren, v.: worauf voraus bezahlend unterzeichnen. Aus dem gleichbed. franz. abon- ner, ital. abbonare(aus ad und bonne, einer Nebenform von borne«Grenzes). Kaum vor 1770— 80 entlehnt, bei Adelung 1793— Abon- nent, m.(-en, Pl.-en): der mit Vorausbezah- lung Unterzeichnende. Nach franz. abonnant, Part. Praes. von abonner, aber mit der sonst bei lat. Bildungen üblichen Endung-ent.
Abort, m.(-es, Pl.-e): abgelegener Ort (Ludwig 1716), heimliches Gemach(erst Campe 1807, vielleicht aus dem Ndd., wo es 1755 Richey für Hamburg als Af-Ort verzeichnet).
abrackern, refl. v.: sich abschinden(s. Racker). Aus der nordd. Imgangssprache bei Campe 1807.
Abrede, f.(Pl.-n): Festsetzung durch Be- sprechung; Entgegensetzung durch Rede(na- mentl. in A. stellen). Mhd. aberede f.
abrichten, v.: völlig gerade machen; eine Fertigkeit wozu beibringen. In der ältern Sprache überhaupt«unterrichteny; mhd. abe- rihten«gut, recht machen, abschaffens.
Abriß, m.(Gen. Abrisses, Pl. Abrisse): nur in den Hauptlinien gemachtes Bild wovon


