von ihm ſo hochgeſtellten Adrian erhebt, daß dieſer den Katalog der Handſchriften ohne Vorwiſſen der Univerſität 1840 habe in Frankfurt drucken laſſen und auch auf deſſen Titel der Zuſatz: Sumptibus academiae ungerxechtfertigter Weiſe weggeblieben wäre, hätte er ſich um ſo mehr erſparen können, als er einen attenmäßigen Beweis dafür nicht erbringt. Wie vielmehr aus ſeiner eigenen unmittelbar vorhergehenden Dar legung hervorgeht und auch Adrian in der Vorrede erklärt, erfolgte der Auftrag zur Abfaſſung direkt durch Großherzog liches Miniſterium, das auch die Geldmittel zur Veröffent lichung hergab. Wann das ebenfalls von Adrian verfaßte: „Verzeichniß der den Druckwerken der Großherzoglichen Uni⸗ verſitäts Bibliothek zu Gießen beigebundenen Handſchriften“ erſchienen iſt, erklärt der Verfaſſer nicht zu wiſſen. Es wäre ihm ein Leichtes geweſen zu ermitteln, daß die Veröffent lichung in die Jahre 1859— 61 fälle. Es ſind 3 halbe Quart bogen, im ganzen 11 Seiten, von denen je eine mit dem Index librorum für 1858, 1859 und 1860 ausgegeben wurde. Die weitere Angabe Heuſers, dieſes kleine Heftchen ſei von Adrian dem Großherzog Ludwig II. gewidmet worden, be ruht auf einer Verwechſelung mit dem oben genannten großen Katalog von 1810. Ueber den Urſprung des von Adrian ge⸗ wählten und Henie noch in Gießen eingeführten wiſſen⸗ ſchaftlichen Syſtems iſt der Verfaſſer nicht ganz im Klaren. Er nagte dasſelbe ähnle ſehr dem von Andreas Auguſt Ernſt Schleiermacher veröffentlichten biblio graphiſchen Syſtem der geſamten Wiſſenſchafts kunde Braun⸗ ſchweig 1847). Von einer bloßen Aehnlichkeit kann hier doch keine Rede ſein. Es iſt das von Schleiermacher für die Neu⸗ ordnung der Hofbibliothek entworfene Syſtem, das wir hier vor uns haben, mit einigen von Adrian teils ſelbſtändig, teils nach der von Schleiermacher vorgenoinenen zweiten Re daktion, nach der das Syſtem 1847 gedruckt wurde, ge machten Aenderungen. Wenn von Heuſer dem Syſtem der Vorwurf gemacht wird, daß hier ſämtliche Wiſſenſchaften ent zweigeriſſen ſeien, indem Geſchichte und Bibliographie bei A ſtünden, ſo könnte es ſcheinen, als habe es Schleiermacher ge fallen, hier rein willkürlich zu verfahren. S bleiermachers Maßnahme hat aber ihren guten Grund. Er ging dabei von der Anſicht aus, daß Litterärgeſchichte und Bibliographie der einzelnen Wiſſenſchaſten mit zu dem Handwerkszeug der Bib liotheksbeamten, wie der Gelehrten gehören, die deshalb mit der allgemeinen Litterärgeſchichte und Bibliographie zu ver⸗ einigen und in einem dem Arbeits⸗ und Leſeſaal zunachſt ge legenen Raume aufzuſtellen ſind. Das Beiſpiel, das Heuſer anzuführen beliebt, um Schleiermachers Syſtem zu illuſtrieren: „Kants Werke 3. B. ſtehen zwar in U(Philoſophien; irgend eine Exläuterungsſchriſt dazu aber in Aà“. hätte er beſſer weg gelaſſen. Denn Kants geſammelte Werke. die außer ſeinen philoſophiſchen Schriften doch⸗ auch ſolche über phyſikaliſche Geographie, Aſtronomie, Aeſthetik, Theologie u. ſ. w. enthalten, gehören weder nach dem alten, noch nach dem neuen Schleiermacher'ſchen Syſtem, alſo auch nicht nach dem in Gießen eingeführten zu l’, ſondern zu 8. und nun gar die Erläuterungsſchriften erſt recht nicht zu X, ſondern zu der ſpeziellen Schrift, die darin erläutert wird. Wenn in Gießen
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Die großherzogliche Universitäts-Bibliothek zu Gießen / [Gustav Nick]
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13
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