8
ſammlung der 1777 gegründeten ökonomiſchen Fakultät hinzu, für deren Vermehrung ein beſonderer Fonds ausge worfen war; ebenſo 1827 die Bibliothek des philologiſchen Seminars. 1824 trat die Univerſität dem akademiſchen Tauſchverkehr bei. Seit 1819 beſteht ein Vertrag mit dem Geſellſchaftsverein, wonach die Bibliothek einige Zeit ſchriften gratis erhält. Ein ähnliches, 1854 mit der juriſtiſchen Leſegeſellſchaft vereinhartes Abkommen wurde 1874 ge kündigt. 1873 wurde die Bibliothek der aufgehobenen land⸗ wirtſchaftlichen Schule des Polytechnikums zu Darmſtadt von Großherzoglichem Miniſterium der Univerſität überwieſen. 1876 trat die Oberheſſiſche Geſellſchaft für Natur und Heilkunde, welche mit einer großen Anzahl wiſſenſchaft licher Vexeine im Tauſchverkehr ſteht, ihre wertvolle Bibliothet an die Univerſitätsbibliothek ab und vermehrt lettere ſeit dieſer Zeit fortwährend durch Ueberweiſung der auf dem Wege des Schriftenaustauſches einlaufenden Werke und Zeit ſchriften. 1878 übergab der kliniſche Leſeverein 470 Bände mediziniſcher Zeitſchriften. Zum Schluſſe wollen wir noch erwähnen, daß die Vermehrung durch Abgabe von Pflicht exemplaren eine verhältnismäßig geringe war, da, wie der Verfaſſer mit Recht erklärt, die Beſtinmungen der Verordnung vom 5. Oktober 1836 unzureichend ſind Uebrigens ſind die Ausführungen des Verfaſſers über das in Heſſen beſtehende Pflichtexemplarſtatut S. 37 f. weder vollſtändig noch richtig. Was die Ordnung und innere Einrichtung der Bibliothek betrifft, ſo war von den erſten Bibliothekaren Bachmann und Steuber durch Aufſtellung von Katalogen ein ſchöner Anfang gemacht worden, wovon die noch vorhan dene Handſchrift Nr. 30 Zeugnis ablegt. Auch Landgraf Georg II. bemühte ſich 1631 um Aufſtellung eines Univerſal katalogs, und in dem oben erwähnten Titel 76 der Univerſitäts ſtatuten von 1629 waren dem Bibliothekar genaue Verhaltungs maßregeln bezüglich der ganzen Verwaltung gegeben worden. Ueber die Thätigkeit der Nachfolger jener erſten Bibliothekare: Ebel, Dieterich, Rudrauff und Phaſian ſcheinen Nachrichten nicht erhalten zu ſein. Nur ſoviel erfahren wir von letzterem, daß unter ſeiner Verwaltung arge Unordnung eingeriſſen iſt. Landgraf Ernſt Ludwig erließ daher 16986 ein Dekret mit der Aufforderung, die Bibliothek in rechte Ordnung zu bringen Es wurde auch ein Gutachten darüber ausgearbeitet, doch blieb es im weſentlichen dabei, da der neuernannte Bibliothekar Hedinger, der bereits eine Reviſion der Bibliothek vorge nommen und einen Katalog in Buchform zu fertigen ange fangen hatte, von Gießen wegging. Von Leiſtungen ſeines Nachfolgers Weber verlautet nichts, von Kortholt nur ſoviel, daß er eine Reviſion des Katalogs vornahm und einen neuen auf loſen Blättern anlegte An Stelle dieſer immer noch ſehr unvollkommenen Kataloge fertigte der neue Bibliothekar Arnoldi ein nach ſeiner Anſicht ſorgfältiger ausgearbeitetes Verzeichnis, das wiederum von deſſen Nachfolger Ayrmann für unbrauchbar erklärt wurde. Ayrmann ſelbſt hat einen eingehenden, übrigens ſtark mit Eigenlob durchtränkten Bericht über ſeine Verwaltung der May'ſchen und Univerſitäts Bibliothek in den Franckfurtiſchen Gelehrten Zeitungen von 1741(S. 506 ff.) niedergelegt. Ob er den von ihm ſelbſt ſo ſehr


