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bunden dabei. Die Beispiele dafür sind ungemein zahlreich, es dürfte wohl Kkaum vorkommen, daß eine ganz junge Ent— lehnung für sich allein steht. Für diese Formeln mit„und“ kommen natürlich beide Gebiete in Betracht. Die über-— wiegende Mehrzahl jedoch ist auf mittel- und niederdeut- schem Gebiete zu finden, eben weil es mehr ihm eigentüm— liche Formen zu verdeutlichen hatte, oder, wie das mittel— deutsche Gebiet, sich nach zwei Seiten verständlich zu machen hatte. Ich verzeichne folgende Beispiele¹):
Oberdeutsch:
absolucion und gnad(Fol). absulacion und entledegung(Stretling). absolviert und erlöst(Wittelsb.). advocat und fursprecherinne(Montfort). beruffnusz und appellacion(Speyer). declarieren und luttern(Worms). degradiert und entsetzt(Oheim). diffinitz und auszlegung(Wyle). dispensationen und urlaub(Wittelsb.). gestifftet und gedotiert(Oheim). execution und vollstreckung(Oheim). citieren und fürhaischen(Oheim). bevesten und confirmieren(Fürstenbg.). bestetigt und confirmiert(Stretling). consacrieren oder segnen(Tauler). consecriert und gewicht(Oheim). obedientz und gehorsam(Bern Ch.) usw. s. das Ver- zeichnis.
Mittel- und niederdeutsch:
absolucion und entledigung(Quedlinb.). absolvieren of quyten(Nd. Rhein 8). gequitirte und absolviret(Leipzig). vulbord und adhesien(Quedlinbg.).
¹) Vgl. F. Wenzlau, Zwei- u. Dreigliedrigkeit in der deutschen Prosa des XIV. u. XV. Jahrh., Halle 1006; dazu O. Behaghel, Litbl. f. germ. u. roman. Phil. 1000, 273.
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