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Illuſtrirte Chronik der Zeit. 495
das Rathhaus gingen. Sollte auf einem der freien Plätze eine Feierlichkeit abgehalten werden, ſollte eine Prozeſſion ſtattfinden, oder wollte der König in die Stadt einreiten, dann wurde „geſtröht“, d. h. Stroh geſtreut, damit man nicht ganz in Schmutz verſank. Mitunter warf man auch Schutt und kleine Steine auf die Straßen, um ſie gangbarer zu machen. Noch heute erinnern die Namen: Steinweg, Steingaſſe u. dgl. an dieſen alten Gebrauch. Straßenpflaſter gab es vor dem vierzehnten Jahrhun⸗ dert bis auf wenige Ausnahmen in Deutſchland noch nicht. In Paris wurden die Straßen ſchon 1185 auf Beſehl des Königs ge⸗ pflaſtert, und man vermuthet, daß auch in Köln ſchon im zwölften da nndenn die Marktplätze mit einem Steinpflaſter belegt wor⸗ en ſeien.
Die Unſauberkeit im Innern der Stadt wurde noch durch andere Umſtände bedeutend vermehrt. Das unreine Waſſer floß mitten auf der Straße, hie und da gab es ſumpfige Teiche, Pfühle genannt, in welche die Goſſen einmündeten. Ferner betrachtete man die Fuß⸗ und Fahrwege als Ablagerungsplätze für alles Ekle und Unfläthige, das aus den Häuſern entfernt werden ſollte. Miſt lag beſtändig in großen Haufen vor den Thüren; im günſtigſten Falle ſchaffte man denſelben auf die freien Plätze neben die Brun⸗ nen oder hinter die Fleiſchbänke. Wurde hoher Beſuch in der Stadt erwartet, ſo mußte ausnahmsweiſe der Dünger aus den Straßen fortgefahren werden. Noch im fünfzehnten Jahrhundert kämpfte der Rath vergebens gegen die Düngerſtätten vor den Häuſern an. Hatten die Leute doch ſo wenig Sinn für öffentliche Reinlichkeit, daß ſogar todte Thiere auf offener Straße verwesten. Dazu kam die ganz abſonderliche Liebhaberei der Bürger für die Schweinezucht. Wie noch heute in Landſtädtchen der kleine Mann gern ſein Schwein mäſtet, ſo hatten die Bürger unſerer alten Städte ihre Freude an den Schweinen, ließen ſie aber, wie wir heutzutage die Hühner in
den Dörfern, am liebſten auf der Straße herumlaufen. Die
größten Heerden wurden von den Brauern und Bäckern gehalten. Nach einer Erfurter Rathsverordnung vom Jahre 1351 durften die Bäcker nur acht Stück dieſer Hausthiere halten. Aehnliche Verfügun⸗ gen exiſtirten in anderen Städten. Aber trotz aller Rathsverord⸗ nungen, und trotzdem die Stadt einen Schweinehirten hielt, der die Thiere auf die Weide treiben ſollte, lagen dieſelben doch den größ⸗ ten Theil des Tages auf der Straße, zerwühlten den Weg oder lagerten ſich truppweiſe vor die Hausthüre und„erſtänkten“ die Leute. Natürlich konnten die nothwendigen Folgen dieſer Un⸗ ſauberkeit und dieſer Verpeſtung der Atmoſphäre nicht ausbleiben. Man muß annehmen, daß die Unreinlichkeit der Straßen weſentlich zur Entſtehung und Verbreitung der furchtbaren Seuchen beigetragen haben, durch welche das Mittelalter eine ſo traurige Berühmtheit erlangt hat.
Wie die Feuersbrünſte, ſo fallen auch die„großen Sterben“ erſt in die Zeit der größeren Bevölkerungsdichtigkeit. In gräßlich⸗ ſter Geſtalt trat die Peſt um die Mitte des vierzehnten Jahrhun⸗ derts auf, in den Jahren 1348— 1352. Unter dem Namen des „ſchwarzen Todes“ zog ſie verheerend über ganz Europa und ver⸗ minderte die Bevölkerung nahezu um ein Drittel. Am härteſten traf ſie natürlich die Städte. In Bremen ſtarben ſiebentauſend Menſchen, in Lübeck neuntauſend(an einem Tage eintauſendfünf⸗ hundert) in Erfurt ſechzehntauſend, in Baſel vierzehntauſend u. ſ. w. Die Seuche, welche als Ruhr, als Peſt oder als zehrendes Fieber auftrat, und aus Aſien herüber gekommen war, verweilte oft lange an einem Orte, in Erfurt z. B. dauerte ſie vier Jahre. Die Konſequenz, mit der die tödtliche Seuche von Haus zu Haus, von Stadt zu Stadt weiter ſchritt, erſchütterte die abergläubiſchen Gemüther der Men⸗ ſchen auf das Gewaltigſte. Die Geiſtlichen bereiteten Seelenbäder aus Wein und Brod und gaben davon Jedem, der herzukam, da⸗ mit er die geweihten Subſtanzen in ſein Brod miſche. Aber es half nicht. Man konnte die Todten nicht mehr auf gewöhnliche Weiſe beerdigen, ſondern mußte ſich begnügen, ſie in tiefe, gemein⸗ ſchaftliche Gruben zu werfen, um ſie nur aus den Häuſern zu ent⸗ fernen. Viele Leute entflohen aus der Stadt und überließen die Kranken ihrem Schickſale; jedoch die Seuche folgte ihnen, ſie er⸗ lagen ihr doch noch in großen Mengen.
Das ärztliche Einſchreiten gegen dieſe furchtbare Seuche war bei dem damaligen traurigen Zuſtande des mediciniſchen Wiſſens überaus ohnmächtig. Einzelnen tüchtigen Aerzten gebrach es zwar nicht an einer beſſeren Einſicht in die Natur und das Weſen der Krankheit, im Allgemeinen aber waren die Gedanken darüber abenteuerlich und thöricht. Die Hauptmittel, die man anwandte, beſtanden außer myſtiſchen Beſprechungsformeln in der Empfehlung der Flucht, der Aderläſſe, aloetiſcher Abführungsmittel, des Weins, der Säuren und der Luftreinigung durch Feuer und Gerüche. Endlich glaubte man, die wirkſamſte Gelegenheitsurſache vermeiden zu können, wenn man die Anſteckung abhielt, und ſo leuchtete die Möglichkeit ein,
ganze Städte durch Abſperrung zu ſchützen. Die erſte desfallſige Verordnung rührt von Visconto Bernarbo zu Reggio her und iſt vom 17. Januar 1374. Sein Beiſpiel fand bald in Italien Nach⸗ ahmung, wo die Peſt ſeit 1119 bereits zum ſechzehnten Male auf⸗ trat. Im folgenden Jahrhundert, wo ſie ſiebenzehnmal in Eu⸗ ropa ausbrach, begriff man nach und nach, daß es vorzugsweiſe darauf ankomme, dem Eindringen der Peſt aus Aſien, Afrika und dem türkiſch gewordenen Griechenland einen Damm entgegen zu ſetzen, und aus den in Folge deſſen getroffenen Abſperrungsmaß⸗ regeln bildeten ſich im Laufe der Jahrhunderte die jetzigen Qua⸗ rantäne⸗Anſtalten heraus.
Nicht weniger Opfer als die Peſt forderte der Ausſatz. Dieſe ſchreckliche Krankheit, die ſchon frühzeitig im Orient beobachtet wurde, griff faſt im ganzen Abendlande, beſonders im ſüdlichen, mit ungeheurer Gewalt um ſich. Die Kreuzzüge trugen dazu nicht wenig bei; doch hatten ſie jenes Unheil nicht nach Europa gebracht, da es in Frankreich und Italien ſchon ſeit Pompejus' Kriegen bekannt war und bereits der longobardiſche König Rothar Verordnungen dagegen erließ. Nach dieſen das ganze Mittelalter hindurch während der Andauer dieſer Krankheit giltigen Beſtimmungen ſuchte man die Ausſätzigen zur Verhütung der Anſteckung auf jede mögliche Weiſe von der Gemeinſchaft mit den Geſunden aus⸗ zuſchließen. Auf freiem Felde mußte der Ausſätzige, der„Lazarus“ oder„Leproſe“ in einer Hütte wohnen, von dem Verkehr mit An⸗ deren ausgeſchloſſen, wenn nicht ein Siechenhaus vor den Thoren ihn mit Seinesgleichen zuſammenbrachte.
In Bremen wurde der Ausſätzige feierlich aus der Stadt ent⸗ laſſen. Im Meßgewande und mit dem Kreuze in der Hand ſchritt der Prieſter dem für ausſätzig Erkannten voran in die Kirche; hier kniete Letzterer nieder und hörte die Meſſe, die für ihn geleſen wurde. Dann reichte ihm der Prieſter das geweihte Lazaruskleid, Hand⸗ ſchuhe, ein Trinkgefäß, einen Speiſekorb und eine Klapper, die Nahenden zu entfernen. Hierauf wurde er in Prozeſſion unter Leichengeſängen auf das Feld in die für ihn erbaute Hütte geführt; Erde wurde ihm, dem gleichſam Begrabenen, auf das verhüllte Haupt gelegt und jede Gemeinſchaft mit der menſchlichen Geſellſchaft ward ihm feierlich unterſagt, doch mit dem Troſte: unſer Gebet und unſer Almoſen ſollen Dir gehören. Vor ſeiner Hütte richtete man ein Kreuz auf, dann nahm man Abſchied von ihm.
Im 12. Jahrhundert wurden die Spitäler für Ausſätzige, die Leproſenhäuſer, allgemeiner, und es ſoll deren gegen neunzehntauſend in Europa gegeben haben, woraus auf die ſehr große Zahl der Aus⸗ ſätzigen zu ſchließen iſt. An Theilnahme und Unterſtützung ſeitens der Bevölkerung fehlte es den Siechen nicht. Die damals herr⸗ ſchende religiöſe Stimmung und Selbſtverleugnung gingen ſo weit, daß man die Krankheit morbus beati Lazari nannte, dieſelbe als eine göttliche Zuſchickung und ein Mittel zur Heiligung betrachtete und den mit einer gewiſſen Verehrung behandelten Kranken den Namen pauperes Christi gab. Zu ihrer Pflege, ſowie zur Krankenwartung überhaupt bildeten ſich ſeit den Kreuzzügen eigene Geſellſchaften und Orden, wie die„Brüderſchaften der Maria und des heiligen La⸗ zarus, der Orden der Tempelherren, die Johanniter⸗ oder Hoſpi⸗ taliter⸗Ritter, die Hospitalarii sancti spiritus“ u. ſ. w., die den künftigen Uebergang des ärztlichen Wirkens aus den Klöſtern in die profane Welt vorbereiten halfen. Die Hoſpitaliter⸗Ritter beſon⸗ ders lernen wir in ihrer mediciniſchen Wirkſamkeit, die allen ähn⸗ lichen Verbindungen jener Zeit zum Vorbilde diente, aus den„Sta⸗ tuten und der Grundverfaſſung des großen Hoſpitals zu Jeruſalem“ kennen, die Roger de Moulins, der erſte Spitalmeiſter, im Jahre 1181 als Norm für alle übrigen Anſtalten dieſer Art entwarf. Es ſollten in ihrem Hoſpitale vier Aerzte, ebenſo viele Wundärzte und außerdem neun Servienten(Sergents, dienende Brüder) als eigent⸗ liche Krankenwärter fungiren; die Ritter hatten Tag und Nacht die Wache oder auch wirklich mediciniſche Geſchäfte bei den Seignors povres, während die Komthure für deren Bedürfniſſe Sorge tragen mußten. Von größerem Einfluß aber als dieſe Orden, deren große Verdienſte übrigens nicht unterſchätzt werden ſollen, war für die allgemeinen Geſundheitsverhältniſſe jedenfalls der Umſtand, daß man von dem vierzehnten Jahrhundert an mehr Sorgfalt auf die Reinhaltung der Straßen verwendete, was auch zur Folge hatte, daß gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts der Ausſatz aus Deutſchland verſchwand.
Nicht unwichtig für die Beurtheilung des Geſundheitsſtandes in den alten Städten iſt ferner die Beobachtung, daß ſehr oft die Peſt- und Sterbejahre mit den theuren Jahren zuſammenfallen. Theuerungen erreichten im Mittelalter bekanntlich deshalb eine ſo empfindliche Höhe, weil der Austauſch der Landesprodukte trotz eines weit verbreiteten Handelsverkehrs doch noch äußerſt ſchwerfällig und unregelmäßig war. Zwar die größeren Städte waren meiſt an⸗ ſehnliche Getreidemärkte für die umliegende Landſchaft, ja es kam


