Jahrgang 
14-26 (1877)
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Immerhin war es nicht blos möglich, ſondern wird in der Wirklichkeit gewöhnlich vorgekommen ſein, daß dieſe Art der Urtheils⸗ findung verſagte, weil die Wunden eben nicht wieder bluteten. Zudem galt es ja auch, die Schuld nicht blos bei Morden, ſondern auch in vielen andern unblutigen Fällen feſtzuſtellen. Da lag es dem wehrhaften Deutſchen beſonders nahe, die Entſcheidung im ernſtlichen Zweikampfe zu ſuchen. Man ſetzte voraus, daß Gott den Vertreler der gerechten Sache nicht unterliegen laſſen werde. So beſtimmt z. B. das älteſte bayriſche Geſetzbuch, welches ungefähr aus dem Jahre 650 ſtammt, unter Anderem:Die Wahrheit muß erwieſen ſein; und zwar muß ſich der Beweis nicht blos auf einen Zeugen, ſondern auf drei Zeugen in gleichem Range ſtützen. Wenn aber blos ein Zeuge vorhanden iſt, und der andere widerſpricht dieſem, dann ſollen ſie Gottes Urtheil annehmen und ſollen hinausgehen auſ's freie Feld, und wem Gott den Sieg verleiht, dem ſoll man glauben. Es ſoll das aber in Gegenwart des Volkes

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geſchehen, damit Niemand heimtückiſch umkommfe. Und nicht blos

Illnſtrirte Chronik der Zeit

im Streite der Männer unter einander war dieſes Gottesurtheil des Kampfes zugelaſſen, ſondern auch Frauen durften ſich dieſes Rechts⸗ mittels bedienen, ſei es, daß ſie männliche Kämpfer für ſich ſtellten, ſei es, daß ſie ſelbſt auf den Kampſplatz traten, in welch letzterem Falle dann ihrem Geſchlechte der Vortheil gewährt wurde, daß der

Mann,

mit welchem ſie zu kämpfen hatten, in eine etwas vertiefte

Grube geſtellt wurde, welche er nicht verlaſſen durſte, während der Frau auf dem erhöhten Boden der unbeſchränkt freie Angriff und

Rückzug geſtattet war.

So hat z. B. im Jahre 887 die Königin

Nichardis ihrem Gemahle Karl dem Dicken gegenüber ſich auf deſſen Anſchuldigung der Untreue hin vor verſammeltem Reichstage erboten, ihre Unſchuld durch das Gottesurtheil des Zweikampfes oder auch

das der glühenden Pflugſchaaren zu

erhärten. Aber ihr Herr

Gemahl wagte es nicht, auf dieſes Anerbieten einzugehen. Das nahmen ihm die deutſchen Fürſten neben manchem Anderen aber

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Guttenberg beim Drucke des Pſalteriums⸗(S. 360.)

ſehr übel. Richardis durfte unbehelligt und hochgeachtet in ein Kloſter ihrer Wahl ſich zurückziehen, Karl der Dicke aber wurde ſchmählich abgeſetzt und ſtarb auf der Inſel Reichenau buchſtäblich als Bettler.

Nicht immer aber empfahl ſich der Zweikampf als Probe des Rechtes. Trotz allen Glaubens an die gerechte Fügung der Gottheit ließ ſich zudem nicht verkennen, daß die Geſchicklichkeit und Körper⸗ kraſt auf den Ausgang des Kampfes von weſentlichem Einfluſſe ſei. Es entſprach deshalb der Idee des Gottesurtheiles noch beſſer, wenn man die Elemente herausforderte, daß ſie in ihren verderblichen Wirkungen dem Menſchen unſchädlich ſein ſollten. Das erſte Element, welches dem Verſuche ſich darbot, war hier das Feuer. Wir haben ſoeben gehört, wie Königin Richardis ſich neben der Kampfesprobe auch noch zur Probe der glühenden Pflugſchaaren, das iſt dazu erboten hat, mit bloßen Füßen über glühende Pflugſchaaren hin⸗ zuſchreiten, ohne daß ihre Haut verletzt würde. Bei den Ripuariſchen

Franken hatte der Angeſchuldigte ſeine Hand ſchweigend in's brennende

Feuer zu halten; bei den Frieſen wandelte der ſeiner Unſchuld Be⸗ wußte im linnenen oder wächſernen Hemde durch einen brennenden Scheiterhaufen; bei den Dänen, Schweden und Isländern hatte er eine glühende Eiſenplatte neun Schritte weit zu tragen freilich geſtattete man allmählig zwiſchen Hand und Platte die Einlage eines friſchen Krautblattes und wenn der zu Prüfende die eine oder andere dieſer Proben durchgemacht hatte, wurden ſofort die Theile ſeinesKörpers, welche der Gefahr ausgeſetzt waͤren, mit einem feſtverſchnürten Verbande umgeben und nach dreien Tagen be⸗ ſichtigt. Fanden ſie ſich heil, ſo galt es als Beweis der Unſchuld und Wahrheit. Denn nicht blos ſolchen, welche eines Vergehens oder Verbrechens angeſchuldigt waren, wurde ein derartiger Beweis durch Gottesurtheil zugemuthet, ſondern auch ganz Unſchuldigen, lediglich zum Beweiſe deſſen, was wahr ſei. Als zum Beiſpiele der Miſ⸗ ſionär Poppo dem Dänenkönige Harald das Evangelium unter der Zumuthung predigte, er ſolle ein Chriſt werden, frug ihn der heidniſche König: ob er ſich getraue, die Wahrheit ſeiner Ver⸗

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