us Man den Wett
ud He⸗
ao dacken zu ehnen
de 1 urch unkerge⸗ fämpfenden bein
m können. Daß
erſte Violz 7 te Violine ſpielt
zmah auf den Tiſch Ven hüben und ſenmaſſe, und manche gemacht. Arena be⸗ e, ſondern auch
rem Poſten. Jener tung und zugleich Kugel an; dieſer be ſeinen Stock davor, Würde das ge⸗ bleiblich, und dazu te Kugel ſauſt durch ³ Hinderniß werfen ider und Holz⸗ im Aufbeden über⸗ plötzlcch um eines
wer!“ der Werfende en Anlauf, be⸗ tvon ihm ent⸗ de nieder, um alsdann
durchlaufen. Seine el aus, ihr Held aber d auf ſeine Gegner. hre Kugel
auen M. Eile ann beider Patkeien
ten ſich diejenigen, die ſ mit einer kräfligen
Viſſdhüſſ
2
—ü—öm——
bis zum nächſten m er nimmt nun da aus, wo derſelle ichtige Verhältniß
4 Partei, an ihrem 1 Es wudd zurüc⸗
6 en voraus und
ewonnen. 5 n Werdum. Dieſe „na. wogegen ſie de 2˙ dlichem Darl
freundlich
ziſchetelbeer all
un ſic alsdann 1 „Weiſe. Längt Bater W. ainen auch dieſer eine meinen enſtimmig: 12 3 und zwei ſolc
Ein deutſches Familienblatt mit Illuſtrationen. Erſcheint wöchentlich und iſt durch alle Buchhandlungen und Poſtämter vierteljährlich für 18 Sgr. zu beziehen. Kann im Wege des Buchhandels auch in Monatsheften bezogen werden.
III. Jahrgang. Ausgegeben am 1. December 1866. Der Jahrgang läuft vom Ortober 1866 bis duhin 1867.
1867 N 9.
Sin armer Sünder.
Aus den Denkwürdigkeiten eines ehemaligen Miniſters.
Mein Verhältniß zu dem Großherzoge war klar und angenehm. Die Verſchiedenheit unſerer Glaubensanſichten trat ſelten hervor, und geſchah es einmal, ſo behandelte er ſie mit Leichtigkeit. Der ge⸗ ſchäftlichen Geſichtspunkte waren wenige, bei denen unſere Meinun⸗ gen auseinandergingen. Zu dieſen wenigen gehörte in der erſten Zeit die Behandlung der zum Höchſten Beſchluß vorgelegten Todes⸗ urtheile. War der treffliche Herr gegen die verurtheilten Verbrecher überhaupt mit ſeiner Gnade zu freigebig, ſo hatte er insbeſondere gegen die Beſtätigung der Todesurtheile eine unüberwindliche Ab⸗ neigung, die jedoch keineswegs aus Charakterſchwäche, ſondern aus der Ueberzeugung hervorging, die ihm ſeine humaniſtiſche Erziehung und Richtung gegeben hatte. Gewiſſens halber konnte ich dieſe Milde nicht billigen, mußte ich auf Ernſt und Strenge gegen die Verrucht⸗ heit dringen, und doch fühlte ich mich auch gehindert, mit Entſchieden⸗ heit entgegenzutreten, wenn ich den Herrn entſchloſſen ſah, von dem göttlichen Vorrechte der Gnade Gebrauch zu machen.
Ueber das Prinzip erinnere ich mir nur ein einziges Geſpräch mit ihm gehabt zu haben, welches merkwürdiger Weiſe gerade mit dem Falle zuſammentraf, der eine Aenderung ſeines Verfahrens bewirkte. Es iſt mir deshalb auch ziemlich treu im Gedächtniſſe geblieben.
Eines Morgens, es war in den erſten zwanziger Jahren, befand ich mich im Cabinet des Großherzogs. Auch die Großherzogin war anweſend. Die Herrſchaften hatten meinen Rath in einer Ange⸗ legenheit des Höchſten Hauſes verlangt und die Sache war bereits abgemacht, als der Cabinetsſecretär ein Schreiben des oberſten Ge⸗ richtshofes nebſt einem ſtarken Actenpakete hereinbrachte. Der Groß⸗ herzog befahl ihm das Schreiben zu öffnen.
„Ich kenne den Vogel an den Federn“, ſagte er dann zur Groß⸗ herzogin.„Da wird mir wieder ein armer Sünder auf den Hals geſchickt, und ich habe mich zu einem neuen Kampfe mit dem Miniſter zu rüſten, der noch von der alten rigoröſen Schule iſt.— Richtig!“ rief er, nachdem er einen Blick in das ihm überreichte Schreiben ge⸗ worfen. Er gab es mir und befahl, die Acten mir ins Haus zu ſchicken. Der Geheimſecretär machte eine Verbeugung und entfernte ſich mit dem Packet.
In dem Schreiben fand ich, daß der Gerichtshof zur Allerhöchſten Beſtätigung oder Strafmilderung das Erkenntniß gegen den Guts⸗ pächter Joſeph Welzer einſandte, welcher, des vorbedachten Mordes an dem ehemaligen Jäger Johann Keil überwieſen und geſtändig, zum Tode durch das Schwert verurtheilt worden war. Ich theilte dieſe Notiz mit und ſteckte das Schreiben ein.
„Todesſtrafen und Todesurtheile ſind nicht mehr für unſre Zeit“, ſagte der Großherzog.„Ich ſehe es kommen, daß man ſie auch noch aus der Geſetzgebung entfernt, und künftige Jahrhunderte werden in dieſer Thatſache einen denkwürdigen Culturfortſchritt er⸗ kennen. In dieſen Dingen, mein lieber Miniſter, begreife ich Sie nicht. Sicherlich werden Sie auch diesmal wieder auf Beſtätigung antragen.“
„Sehr möglich, Königliche Hoheit“, verſetzte ich,„indes kann ich das erſt ſagen, wenn ich die Acten geleſen habe.“
„Nun ja“, erwiderte er;„aber Sie halten es doch für ſehr möglich. Ich kann ſofort ſagen, daß ich niemals ein Todesurtheil beſtätigen werde.“
„Sollte es nicht gar ſehr bedenklich ſein“, ſagte die Groß⸗ herzogin, indem ſie mich anſah,„einen ſolchen Grundſatz auszu⸗ ſprechen?“
„Ei, ich werde ihn nicht an den Straßenecken anſchlagen laſſen“, ſagte der Großherzog.„Aber ich bin ernſtlich der Meinung, daß die Staatsgewalt nicht befugt ſei, mit dem Tode zu ſtrafen. Die Sache iſt ungeheuer ernſthaft, ungeheuer verantwortlich.“
„Gewiß“, verſetzte ich;„aber nicht allein im Thun, ſondern auch im Unterlaſſen.“
Er fixirte mich einen Augenblick und fuhr dann fort:„Das verſtehe ich nicht. Ich muß dafür halten, daß die Todesſtrafe ein Eingriff in göttliche Rechte ſei, welcher Menſchen nicht zuſteht. Die Vorſehung gibt das Leben, ſie beſtimmt deſſen Dauer, und ſo lange ſie es dem Menſchen, auch dem Verbrecher, läßt, ſo lange gibt ſie ihm Friſt zur Reue und Beſſerung. Soll ich mich anklagen laſſen, dieſe Friſt, dieſe Gabe der Vorſehung einem Unglücklichen geraubt zu haben? Soll ich ihm das größte, das einzige Gut, das er noch hat,
dem dämme⸗


