Jahrgang 
01-12 (1867)
Seite
130
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ſoll ich ihm das Leben nehmen, das ich ihm nicht geben kann? Nun, antworten Sie!

Königliche Hoheit, erwiederte ich;niemals werde ich im Ver⸗ brecher den Unglücklichen vergeſſen, ich halte ihn für den Allerun⸗ glücklichſten, aber: er iſt ein Verbrecher! Er hat das göttliche Gebot gebrochen, und das verlangt Sühne. Dieſe zu bewirken, iſt die Obrigkeit nicht von Menſchen, ſondern von Gott beauftragt, und thut ſie das, ſo greift ſie nicht ein in göttliche Rechte, ſondern ſie beugt ſich vor ihnen, ſie gehorcht ihnen. Eben der Gott, der das Leben gibt und deſſen Dauer beſtimmt, hat auch geſagt: Wer Men⸗ ſchenblut vergießt, des Blut ſoll auch durch Menſchen vergoſſen wer⸗ den. Er hat Recht und Gericht dazu geſetzt, daß dies nach ſeiner Ordnung geſchehe. Wer alſo einen Mord begeht, deſſen Lebens⸗ dauer iſt ſchon von Gott beſtimmt, ihr iſt eine Grenze geſetzt, und auch darin ſeinen Willen zu vollziehen, das iſt das Göttliche des landesfürſtlichen Amtes.

Sehr gut! ſagte der Großherzog.Und darum muß das Verbrechen geſtraft werden, wird auch geſtraft. Aber mit dem Tode? Gibt es dafür einen vernünftigen Grund? Genügt es denn nicht, wenn der Verbrecher zur Abſchreckung anderer überhaupt nur ge⸗ ſtraft und zugleich unſchädlich gemacht wird?

Ich glaube nicht, gnädigſter Herr, ſagte ich.Auch ſoll ja der Verbrecher nicht um anderer, ſondern um ſeinetwillen geſtraft werden. Sein Recht muß ihm widerfahren. Jeder fühlt, daß der Menſch nicht deſſen ſich erfreuen ſolle, was er am andern nicht achtet, was er ihm raubt oder verletzt. Darum iſt es die Wiedervergeltung, die das allgemeine Rechtsgefühl fordert, und iſt dieſe nicht überall durchzuführen, ſo verlangt es doch, daß der Schwere des Verbrechens die Schwere der Strafe entſpreche. Genügt man darin nicht dem Rechtsgefühl des Volkes, ſo darf man ſich nicht verwundern, wenn dieſes ſich ſelbſt gelegentlich an dem Verbrecher vergreift.

Aber der Tod, mein Lieber, der Tod! Er iſt etwas Ent⸗ ſetzliches!

Er ſchwebt über dem Haupte eines jeden, ſagte die Groß⸗ herzogin,trifft auch jeden einmal; wer aber gewiß iſt, daß ſeine Seele den Tod überlebt, für den gibt es doch noch manches Entſetz⸗ lichere als den Tod. Was die Länge der Gnadenfriſt betrifft, ſo dürfte ſie den meiſten gefährlicher ſein, als deren Kürze.

Das zeigt die Erfahrung, verſetzte ich.Die Hoffnung, wieder frei zu werden, wieder ſündigen zu können, befördert nur die Verſtockung des Verbrechers, aber zwiſchen dem Todesurtheil und der Hinrichtung ſind aufrichtige Bekehrungen gar nichts Seltenes.

Ich denke an den Schächer am Kreuze, fuhr die Großherzogin fort.Auch er erkannte, daß ihm nur ſein Recht geſchehe; aber er blickte auch mit Zuverſicht in das künftige Leben.

Ach ja, meine Liebe, ſagte der Großherzog;ohne Frage iſt die menſchliche Seele unſterblich, indes weiß man doch nicht recht, wie es damit iſt. Das Leben, das man hat, iſt das einzig gewiſſe.

Ich meine doch, erwiederte die hohe Frau,es ſei gerade das ungewiſſeſte. Höre ich aber um mich her, ſo ſcheint es mir, als greife die Ueberſchätzung dieſes Lebens und die Angſt vor dem Tode, dem doch keiner entflieht, immer mehr um ſich unter den Menſchen. Das iſt auch eine Frucht des leidigen Unglaubens. Es erklärt aber, weshalb die öffentliche Meinung der Todesſtrafe immer mehr ab⸗ geneigt wird.

Bemerken Sie, ſagte der Großherzog zu mir,da habe ich meine Lection bekommen. Die Großherzogin hält mich für zu frei⸗ ſinnig in Religionsſachen, und doch denke ich darin nur vernünftig. Uebrigens ſagt auch ja die heilige Schrift, und ſo viel ich weiß, ohne Einſchränkung: Du ſollſt nicht tödten.

Ja, gnädigſter Herr, entgegnete ich,das ſagt ſie der Perſon, aber nicht dem Amte, dem Recht und Gerechtigkeit anbefohlen ſind. Der Perſon gebietet ſie ſogar, das Unrecht zu dulden und zu ver⸗ geben; dem Amte aber weiſet ſie mit der Macht auch das Recht und die Pflicht zu, den Mörder auszurotten aus ſeinem Volke. Durch den Tod deſſelben ſoll es die Blutſchuld wegnehmen von dem Volke.

Das ſind altteſtamentliche Anſichten. Das Chriſtenthum will nichts wiſſen von Rache und Vergeltung. Es will vergeben und beſſern. Es iſt die Religion der Liebe und Gnade.

Ohne Zweifel, Königliche Hoheit. Allein das Chriſtenthum kann nicht die regieren, die ſich nicht von ihm regieren laſſen wollen. Der ruchloſen Welt gegenüber verſagen ſeine Motive, und darumliſt

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der Obrigkeit das Schwert befohlen. Unſer Herr Chriſtus ſelbſt be⸗ zeugte, daß dem Legaten Pilatus von oben herab, von Gott, die Macht verliehen ſei, ihn zu kreuzigen oder loszugeben; und es ſteht geſchrieben: Die Obrigkeit trägt das Schwert nicht umſonſt. Nach der heiligen Schrift iſt die Todesſtrafe rechtmäßig für den Mörder, und darin liegt, daß ſie pflichtmäßig iſt für die Obrigkeit. Was ſagte ſonſt der Ausſpruch, daß die Obrigkeit das Schwert nicht um⸗ ſonſt trägt, ſondern als Rächerin zur Strafe über den, der Böſes thut?

Ah, ſagte er,was iſt aus der Bibel nicht ſchon alles dedu⸗ cirt! Beweiſen Sie mir die Rechtmäßigkeit der Todesſtrafe aus der Vernunft, aber laſſen wir die Bibel aus dem Spiel!

Mein gnädigſter Herr, erwiederte ich,Recht, Staat und Obrigkeit ſtänden auf ſehr unſicherem Boden, wenn ſie ſich nur auf die menſchliche Vernunft ſtützen wollten. Mit Vernunftſchlüſſen wäre leicht zu beweiſen, und viele ſind von jeher der Anſicht geweſen, daß die Freiheit ein viel edleres und höheres Gut ſei, als das Leben, welches ohne die Freiheit all ſeinen Werth verliere. Iſt dem aber ſo, dann folgt auch, daß der Tod ein geringeres Uebel ſei, als lebens⸗ wierige Gefangenſchaft, daß mithin die Umwandlung der Todesſtrafe in lebenslängliche Haft eine Verſchärfung der Strafe ſei, zu welcher die Staatsgewalt nicht befugt iſt. Mit Vernunftſchlüſſen ließe ſich beweiſen, daß der Mörder nur Mörder geworden ſei, weil Staat und Obrigkeit nicht hinreichend geſorgt, daß er zu einer vernünftig ſitt⸗ lichen Erziehung gekommen ſei; daß dieſelben mithin gar nicht die Befugniß hätten, ihre eigne Verſchuldung an ihm zu ſtrafen, vielmehr verpflichtet wären, ihn noch jetzt durch bloß ſittliche und vernünftige Einwirkung zu beſſern.

Immerhin! entgegnete er.Aber mit ebenſo bündigen Ver⸗ nunftſchlüſſen will ich Ihnen das Gegentheil davon beweiſen.

Ganz richtig, gnädigſter Herr! Aber warum das? Weil die Vernunft nicht ſicher, nicht richtig operiren kann ohne ein Gegebenes, von dem ſie ausgeht und zu dem ſie zurückkehrt. Stellt ſie es erſt in Frage, ob die Todesſtrafe an ſich Recht oder Unrecht ſei, ſo kann ſie ſowol das eine wie das andere beweiſen, je nachdem ſie es ſich zurechtlegt; das heißt im Grunde, ſie kann weder das eine noch das andere beweiſen. Wie ſie aber auch verfahre: bloße Vernunftſchlüſſe begründen keine Ueberzeugung. Dazu bedürfen wir für dieſe Frage eines feſteren Bodens, und ich kenne keinen feſteren, als die göttliche Offenbarung in der Schrift, welche bezeugt, daß der Tod des Mörders die rechtmäßige Sühne ſei für ſeine Blutthat.

Der Großherzogin ſah ich an, daß ſie meine Anſichten billigte; der Großherzog aber ſtand auf und ſagte lächelnd zu mir:Darin haben Sie Recht, daß Vernunftſchlüſſe allein keine Ueberzeugung be⸗ gründen, ſonſt würden mich die Ihrigen überzeugt haben. Da dies nicht der Fall iſt, ſo wollen wir weniger grauſam ſein, als die früheren Jahrhunderte, und den armen Sündern einſtweilen das Leben laſſen.

Die Herrſchaften entließen mich, und war es mir auch nicht ge⸗ lungen, den durchlauchtigſten Herrn zu meiner Anſicht herüberzuziehen, ſo war es mir doch lieb, daß ich mich über den Grundſatz einmal hatte ausſprechen können. Ein ernſtes Zeugniß für das Rechte und Wahre bleibt ſelten ganz fruchtlos, nur muß man nicht verlangen, den Erfolg auf der Stelle zu pflücken.

Als ich wieder nach Hauſe gefahren war, fand ich die Acten bereits vor. Da der Fall ſpäter eine Umwandlung in dem Ver⸗ fahren des Großherzogs bewirkte und auch an ſich nicht unintereſſant iſt, ſo will ich dieſe Criminalgeſchichte hier ausführlicher mittheilen, ſo wie ſie mir theils aus den gerichtlichen Unterſuchungen, theils ſonſt bekannt geworden iſt.

Joſeph Welzer war, wie ſein Vater und Großvater vor ihm, Pächter des ehemals reichsfreiherrlichen Gutes Birsheim, welches, in fruchtbarer Gegend zwiſchen Berg und Thal belegen, der Familie ſeit langer Zeit ein anſtändiges Auskommen gewährt hatte. Nachdem er ſich früh verheirathet, waren ihm nach und nach ſechs Kinder geboren. Die beiden älteſten waren bald nach der Geburt geſtorben, drei andre wurden ſammt der Mutter im Anfange dieſes Jahrhunderts von einer bösartigen Ruhrepidemie hingerafft. Ein einziger Sohn, Leo⸗ pold, entging mit Noth einem ähnlichen Schickſale. Dieſe ſchweren

Prüfungen ſcheinen nicht vortheilhaft auf die Charakterentwickelung b

des Mannes gewirkt zu haben. Schon von Natur leidenſchaftlich

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