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erlaubt. Das Aufnehmen geſchiehet bey trockener
es ſo kalt wird, daß dabey geſetztes Waſſer auf
pfer Keller, ſondern es muß nothwendig ein trocke⸗
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ſehen, und ſorgfaͤltig die fehlerhaften Vlaͤtter ab⸗ nehmen. 3
850. Kartoffeln aufzubewahren und ſolche im Fruͤhjahr vor dem Keimen zu ſicherr.
Man nimmt die Kartoffeln, welche zur laͤngern Aufbewahrung beſtimmt ſind, nicht eher aus der Erde, als bis ihr Kraut voͤllig trocken geworden. iſt, und da dennoch ſo ſpaͤt, als es die Witterung 8*
Witterung, nachdem es zuvor einige Tage nicht ge⸗ regnet hat. Man reiniget ſie beym Aufleſen nur wenig von der anhangenden Erde. Hierauf. werden ſie entweder auf eine Scheuntenne, oder in einem trockenen Schuppen, deſſen Fußboden entweder veſt⸗ geſchlagen, oder mit ⸗Steinen oder Brettern belegt iſt, gegen 2 Fuß hoch, ſo lange aufbewahrt, bis * ſeiner Oberflaͤche mit Eis belegt wird. Dann wer⸗ den ſie in ein froſtſicheres Winterlager gebracht. Hierzu taugt aber keinesweges ein feuchter und dum⸗
ner Keller, oder noch beſſer ein über der Erde ge⸗ legenes froſtſicheres Behaͤltniß ſeyn. Man ſchuͤttet hier die Kartoffeln 1 bis 2 Ellen hoch auf, nimmt waͤhrend des Winters immer nur die unterſte Lage zum Gebrauch, und laͤßt ſie an dieſem Aufenthalts⸗ 9 orte bis in den Maͤrz liegen. In Ermangelung eines Kellers oder andern ſchicklichen Raums kann 3 man die Kartoffeln auch auf ſolgende Art aufben 2„— B 21


