und die Tätigkeit der Profeſſoren zu richten. Die Teilnahme, mit der der Landesherr und Rektor Magnifizentiſſimus das Gedeihen der Univerſität begleitet, iſt zu bekannt, als daß darüber etwas geſagt zu werden braucht. Insbeſondere wird es dankbar empfunden, daß er keine Gelegenheit vorübergehen läßt, ohne zu verſichern und danach zu handeln, daß ihm der Grundſatz von der Freiheit der Wiſſenſchaft und ihrer Lehre heilig iſt. Wenn die Verſtärkung ſolcher Ceilnahme als erwünſcht bezeichnet wird, ſo iſt dabei an die lebendige Fühlung mit dem gedacht, was man die Unwägbarkeiten nennen möchte, an denen das Weſen einer hochſchule ſo reich iſt. Es würde das Anſehen der Univerſität erheblich ſteigern und ſomit zugleich im Staatsintereſſe liegen, wenn ſich S. K. h. der Großherzog, wie es von anderen Bundesfürſten bekannt iſt, bei gelegentlichen Beſuchen perſönlich von den Leiſtungen ſeiner Profeſſoren überzeugen und ſich von ihnen über die Fortſchritte der Wiſſenſchaft unterrichten laſſen möchte. Und ſollte dazu dem ſo vielſeitig in Anſpruch genommenen Fürſten die Zeit fehlen, ſo ließe ſich's wohl denken, daß er ſich nach berühmtem Muſter in ſeiner Reſidenz von Profeſſoren entſprechend Vortrag halten ließe. Es wären ohne Mühe Dutzende von Gegenſtänden zu nennen, die ſich bei Behandlung im Einzelvortrag trefflich dazu eignen würden, dem für die idealen Beſtrebungen der Menſchheit ſo Verſtändnisvollen Anregung und Belehrung zu bieten. Solche landesfürſtliche Teilnahme würde in be⸗ ſonders nachdrücklicher Weiſe der Geſamtheit das Weſen des profeſſors als des vom Staat beſtellten Schildträgers der geiſtigen Intereſſen der Volksgemeinſchaft vor Augen führen und der Landesuniverſität ihre hervor⸗ ragende Stellung im Organismus des heſſiſchen Staatsweſens erhalten helfen.
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Denkschrift über die Stellung der Landesuniversität und ihrer Professoren im hessischen Staatswesen / Gustav Krüger
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