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Denkschrift über die Stellung der Landesuniversität und ihrer Professoren im hessischen Staatswesen / Gustav Krüger
Entstehung
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zur Folge gehabt, daß ſich nicht ſowohl bei den profeſſoren als im Ppub⸗ likum inſtinktiv das Bedürfnis regt, den Profeſſortitel beim Univerſitäts⸗ profeſſor durch einen anderen, in der Beamtenſchätzung höheren erſetzt zu ſehen. Als ſolcher Erſatz hat ſich für das Publikum allmählich der Charakter als Geheimrat eingebürgert. Daß in dieſem Charakter, welche Abſchattung man ihm auch geben mag, das Weſen des Univerſitätsprofeſſors zum Kusdruck gebracht werde, wird Niemand behaupten wollen; einige dieſer Kbſchattungen bieten ſogar eine draſtiſche Beleuchtung des alten Wortſpiels vom lucus a non lucendo. Der gemeine Sprachgebrauch verzichtet deshalb gern auf dieſe Abſchattungen zugunſten des verkürzten Geheimrats, wo⸗ durch ſich wieder diejenigen Beamten nicht ohne Grund beeinträchtigt fühlen, denen nach der Ordnung der Charakter als Geheimerat zuſteht.

Dieſe bedauerliche, aber anſcheinend nicht mehr rückgängig zu machende Entwicklung hat nun unangenehme Rebenerſcheinungen, ſoweit dabei die Verleihung des Charakters als Geheimrat an Univerſitätsprofeſſoren in Betracht kommt. AKuch die Verleihung des Charakters als Geheimrat er⸗ folgt ſchematiſch, d. h. man muß dem Staat in einer beſtimmten Stellung eine mehr oder weniger lang bemeſſene Fahl von Jahren gedient haben, bevor man ihn erhält. Run liegt es in dem einzigartigen Verfahren der Berufung und den bei ihr vorauszuſetzenden Verhältniſſen, daß die Univerſitätsprofeſſoren in ganz verſchiedenem Lebensalter in ihre Stellung gelangen. Es hat ſtets profeſſoren gegeben, die bereits mit dreißig Jahren und früher Ordinarien wurden, während andere erſt mit fünfzig oder ſpäter in dieſe Stellung gelangten. So kann es einem Graukopf begegnen, daß er einen erheblich jüngeren Amtsgenoſſen, wenn er ihm perſönlich nicht nahe ſteht, als ein im Sinn der Beamtenordnung höheres Weſen zu behandeln hat. Wenn dieſes ſeltſame Verhältnis auch in den meiſten Fällen von beiden Seiten mit gutem humor ausgeglichen werden wird, ſo iſt es doch an ſich und wegen möglicher Ausnahmefälle unerfreu⸗ lich. Beſonders unerfreulich dann, wenn der an Lebensjahren Aeltere vielleicht ſchon lange als Ordinarius an einer anderen Univerſität wirkte, bevor er nach Gießen berufen wurde, oder gar ſeit langem als Vertreter eines nicht als Ordinariat ausgebauten Faches an der Landesuniverſität lehrte und bei etwaiger Umwandlung ſeiner Stelle in ein Ordinariat erſt anfangen muß, ſich zum Geheimrat hinaufzudienen. Vollends klar aber wird die Unbilligkeit des ſchematiſchen Verfahrens in ſeiner Anwendung auf Univer⸗