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Denkschrift über die Stellung der Landesuniversität und ihrer Professoren im hessischen Staatswesen / Gustav Krüger
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Denkſchrift

über

die Stellung der Landesuniverſität und ihrer Profeſſoren im heſſiſchen Staatsweſen S⸗

von

D. Dr. Guſtav Krüger

ordentlichem Profeſſor an der Univerſität Gießen.

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Im Organismus des Staates erſcheinen die Univerſitäten als beſondere Gebilde, die ihrer Art nach mit anderen, an ſich gleich⸗ wertigen und gleichwichtigen Staatsorganen nicht verglichen werden können. Dieſe Sonderart der Univerſitäten gründet ſich auf ihre Beſtimmung, als geiſtige Nervenzentren zu wirken und für die Ernährung der übrigen geiſtig arbeitenden Organe des Staatsweſens Sorge zu tragen. Die an den Univerſitäten angeſtellten Profeſſoren nehmen als Vollzugs⸗ organe dieſer Sweckbeſtimmung eine beſondere Stellung unter allen Be⸗ amten ein. In Anerkennung ihrer Unentbehrlichkeit für den Staats⸗ organismus werden ſie vom Staate angeſtellt und von ihm beſoldet. Dafür übernehmen ſie die Verpflichtung, die Beamten zweckentſprechend vorzu⸗ bilden und den freien Berufen geeignete Anwärter zuzuführen. In dieſer an ſich verdienſtlichen Tätigkeit erſchöpft ſich aber die Aufgabe des Univerſitätsprofeſſors nicht. Der Profeſſor iſt nicht nur Lehrer, ſondern vor allem Forſcher; ſeine höchſte, ihn vor Anderen auszeichnende Aufgabe iſt die Pflege der Wiſſenſchaft, und ſeiner Eigenſchaft als hüter und Sörderer eines der wichtigſten Lebensintereſſen der Kulturmenſchheit verdankt er in

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3 7 Gro. 7 0SSH. Universitaets.

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