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kein Anſtoß genommen werden. Uebrigens iſt es nicht die Aufgabe dieſer Seilen, die Rechtsverhältniſſe der Profeſſoren einer an ſich wünſchens⸗ werten Erörterung zu unterziehen. In dieſer hinſicht mag vorläufig auf die Zuſammenſtellungen verwieſen werden, die profeſſor Dr. M. Biermer vor einigen Jahren in amtlichem Huftrag vorgenommen hat. NRur auf einen Punkt muß um ſeiner beſonderen Wichtigkeit willen auch hier die Kuf⸗ merkſamkeit gelenkt werden. Bezüglich der Inruheſtandſetzung und der hinterbliebenenfürſorge ſind die Profeſſoren an der Landesuniverſität ſo erheblich ſchlechter geſtellt als ihre Amtsgenoſſen an den übrigen Univerſitäten, daß eine Neuregelung dieſer Verhältniſſe dringlich iſt und ſelbſt bei ſich verſchlechternder finanzieller Staatslage unbedingt ins Auge gefaßt werden ſollte. Eine ſolche Neuregelung dürfte um ſo weniger auf unüberwindliche Schwierigkeiten ſtoßen, als ſich bei der Prüfung aller Wahrſcheinlichkeit nach herausſtellen würde, daß zwar auf dem Papier, nicht aber in Wirklichkeit erhebliche Summen dafür zur Verfügung geſtellt werden müßten.
Dagegen iſt es für den 3weck dieſer Seilen von großer Bedeutung, der Frage nachzugehen, ob die Wertung des Anſehens der Landesuniverſität den vorſtehend als im allgemeinen anerkannt bezeichneten Grundſätzen tatſächlich entſpricht. Kuf Grund lange fortgeſetzter Beobachtungen glaubt der Verfaſſer es als ſeine perſönliche, jedoch von ſehr Vielen geteilte An⸗ ſicht ausſprechen zu dürfen, daß das nicht, jedenfalls aber nicht in aus⸗ reichendem Maße der Fall iſt. Vor allem glaubt er bemerken zu müſſen, daß das Verſtändnis für die ideale Aufgabe des Univerſitätsprofeſſors und ſeine darin begründete Sonderart, das freilich überall und ſelbſt an den Univerſitäten vor dem rückſichtslos vorgeſchobenen Nützlichkeitsſtandpunkt zurückzutreten beginnt, in heſſen mehr noch als anderswo zu wünſchen übrig läßt. Jedenfalls iſt es auffallend, wie wenig hier die Kulturarbeit gewürdigt wird, die der profeſſor mit ſeiner wiſſenſchaftlichen Tätigheit als Forſcher verrichtet, wie Wenige ein Kuge dafür haben, daß ſich ſein Einflußgebiet nicht mit dem beſchränkten Ackerfeld deckt, das ihm inner⸗ halb der jeweiligen Staatsgemeinſchaft zugewieſen iſt, ſondern daß er geiſtige Keime ausſtreut, die das Geiſtesleben der Menſchheit zu befruchten beſtimmt ſind. Man ſieht in dem profeſſor viel zu ſehr den Beamten, der er doch nur in der oben aufgewieſenen Beſchränkung iſt, und mißt an dieſem Maßſtab Forderung wie Anerkennung. Die durch ſolche irr⸗


