Diese Zusammenstellung zeigt uns sofort— wie zu erwarten war—, daß ein sehr großer Teil der Worte der Sprache der Kirche angehört. An zweiter Stelle steht die Sprache des Rechts. Sie jedoch, ebenso wie die Sprache der Wissenschaft, ist ebenfalls von der Kirche ausgebildet.
Es war also die Sprache eines besonderen Standes— der Geistlichkeit—, die auf die Volkssprache diesen be— stimmenden Einfluß ausübte.
Allerdings ist es hierbei wieder sehr die Frage, ob uns die Quellen überhaupt die„Volkssprache“ wiedergeben. Literaturwerke sind von vornherein auszuscheiden; sie sind immer von einzelnen Leuten verfaßt, und deren Bildung stammt eben auch wieder aus den Klosterschulen. Eine große Zahl von Werken sind auch von Geistlichen selbst verfaßt. Blieben vielleicht noch die im Volke lebenden Lieder zu berücksichtigen. Zu ihnen gehören jedenfalls die wenigsten der sog. historischen Volkslieder; als Beispiel hnebe ich aus Liliencrons Sammlung die No. 50 heraus, das sicher niemals im Volke gelebt hat, und dessen Verfasser eben gewiß wieder ein Geistlicher gewesen ist, dort heißt es 448— 67:
„Brůder unser lieben frawen
wolten sich da ostendiren,
dem conzili conplaciren,
Man haisst auch Karmeliten
der orden Jeronimiten
kom gen Constanz, tet curtesi,
was dem conzili dienstlich fri.
Du solt ain orten mer notiren
wolt sich ze Constanz laboriren:
der prediger orden die gelerten, 14
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