Jahrgang 
01-12 (1867)
Seite
146
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gangen. Mit dem Tode Keils war der Gegenſtand hinweggenommen, um den ſeine Gedanken ſich bisher in unaufhörlichem Kreiſe gedreht. Die Einſamkeit des Gefängniſſes, die Beſchäftigung mit der heiligen Schrift, die er in ſeiner Zelle fand, häufige Unterredungen mit dem Gefängnißgeiſtlichen hatte ihn in ſich ſelbſt zurückgeführt und das Schuldgefühl, das ihn ſogleich nach ſeiner That ergriffen, auf alle Weiſe verſtärkt und vertieft. Hatte er bis dahin, auf ſeine ſtrenge Redlichkeit, ſeinen Fleiß, ſeine Wohlthätigkeit geſtützt, ſich für einen tadelfreien Menſchen gehalten und eben deshalb in alle den Schick⸗ ſalen, die ihn betroffen, eine ungerechte Härte der Vorſehung zu er⸗ kennen geglaubt, wodurch er nur immermehr verfinſtert und verbittert worden war, ſo erkannte er ſich jetzt mit der tiefſten Ueberzeugung für einen armen Sünder ſein ganzes Lebenlang, der ſich durch alle ge⸗ rechten Mahnungen und Prüfungen Gottes aus ſeiner eingebildeten Rechtfertigkeit nicht habe herauswerfen laſſen. Die alte verhärtete Kruſte ſeines Herzens war abgeſprungen. Seine Reue war tief und ernſt. Mit der Welt hatte er abgeſchloſſen. Er ſehnte ſich nur noch nach dem verdienten Tode.

Und zum Tode hatte ihn das Gericht verurtheilen müſſen. Seine eigenen Ausſagen hatten demſelben jedes mildere Erkenntniß unmöglich gemacht. Doch war der Spruch um ſo unbedenklicher ge⸗ fällt worden, als man die Abneigung des Großherzogs gegen jede Be⸗ ſtätigung einer Todesſtrafe kannte und überdem nicht unterließ, unter Hervorhebung mildernder Umſtände den Verurtheilten Höchſter Gnade zu empfehlen.

In der Art der vorſtehenden Erzählung trug ich alsbald Sr. Königl. Hoheit den Fall vor. Ich durfte erwarten, daß der kluge Herr durch die Thatſachen von ſelbſt zu der Betrachtung geleitet wurde, wie übel angebracht ſeine unzeitige Gnade gegen den erſten Mörder geweſen ſei und enthielt mich jeder Hindeutung hierauf. Als ich meinen Vortrag beendet hatte, ſtand der Großherzog lebhaft bewegt auf, ging einige Mal im Zimmer auf und ab, trat dann an ein Fenſter und blickte lange ſchweigend hinaus. Endlich kehrte er zu ſeinem Seſſel zurück, ſah mich an und fragte:Und was iſt nun Ihre Meinung?

Ich kann nur rathen, wie ich immer gerathen, antwortete ich. Aus den Akten habe ich die entſchiedene Ueberzeugung gewonnen, daß Welzer die Vollziehung des Urtheils als die größte Wohlthat be⸗ grüßen würde; wie er denn auch bei deſſen Publikation erklärt hat, er danke den Herren für ihren gerechten Spruch, den er als wohlverdient empfange, da er vollkommen erkenne, daß er ſein Verbrechen nur durch den Tod büßen könne, weshalb er auch nicht um Begnadigung, viel⸗ mehr um recht balpige Vollſtreckung der Strafe bitte. Das Urtheil ſelbſt entſpricht dem Geſetz; das Gericht, wie Ew. Königl. Hoheit wiſſen, erkennt eher zu mild, als zu ſtrenge; und wohin ſollte es kommen, wenn zu große Nachſicht bei ſolchen Fällen in einem geord⸗ neten Staate die Selbſtrache entzügelte? Nach meiner Anſicht ſpricht alles dafür, daß Ew. Königl. Hoheit das Urtheil beſtätigen.

Halten Sie es für zuläſſig, entgegnete der Großherzog, daß dieſer Mann härter beſtraft werde, als der Mörder ſeines einzi⸗ gen Sohnes?

Gewiß nicht, gnädigſter Herr, ſagte ich.Und eben deshalb bin ich für die Beſtätigung des Urtheils. Denn es iſt mir außer Zweifel, daß für den Verurtheilten die Umwandlung der Todesſtrafe in Gefängniß viel härter ſein würde, als die Vollziehung des Urtheils.

Ja, nach Ihren Anſichten! vielleicht auch nach den ſeinigen. Ich bin aber gewiß, dieſe würden beim Anblicke des Schaffots nicht vorhalten. Es iſt mit dem Leben doch, wie ich ſchon neulich ſagte: Man weiß, was man hat, aber man weiß nicht, was kommt. Das Gefühl davon ſteckt tiefer im Menſchen, als alle angelernte Mei⸗ nungen, und bricht am Ende immer wieder durch. Aber wenn Sie auch Recht hätten, was würden die Menſchen denken, was würde die Welt davon ſagen, die denn doch einmal die Todesſtrafe für unendlich härter hält, als jede Gefängnißſtrafe, wenn ich dieſen Mann, der wahrhaftig Entſchuldigung genug hatte, hinrichten ließe, nachdem der Jäger ſo bald begnadigt worden iſt? Ja, ich geſtehe, daß es zu bald war. Man hat mir damals die Sache anders vor⸗ geſtellt, und es wäre wohl beſſer geweſen, überhaupt nicht ſo mit ihm zu verfahren. Jetzt aber würde dieſes das erſte Todesurtheil ſein, das ich während meiner Regierung beſtätigte. Jedermann

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würde den Kopf ſchütteln, wenn ich's thäte, und ich würde es kei⸗ nem verdenken.

Das iſt freilich richtig, verſetzte ich;aber es iſt auch nur Folge der allzugroßen Milde, die den Verbrechern bisher wider⸗ fahren iſt.

Der Großherzog antwortete nichts, nahm die Feder und ſchrieb ſeine Entſchließung auf den ihm vorgelegten Bericht. Mitten darin unterbrach er ſich, blickte auf und ſagte:Wenn dem Joſeph Welzer meine Gnade zu hart erſcheint, ſo mag er bedenken, wie wenig er meine Gnade gegen den Jäger geachtet hat, und wie wenig es ihm zuſtand, gerechter ſein zu wollen als ich. Uebrigens leugne ich nicht, daß mir der Mann von ganzem Herzen leid thut. Das Schickſal hat ihn doch entſetzlich verfolgt, und ich wünſchte, daß ich ihm zu ſeiner That keine Veranlaſſung gegeben hätte. Nach dieſen Worten beendigte er ſein Reſcript und reichte es mir.

Ich las:Unter den hervorgehobenen Umſtänden verwandle ich die wider den Joſeph Welzer erkannte Todesſtrafe in zehnjährige Gefängnißſtrafe. Wenn derſelbe von dieſer Strafe ſoviel verbüßt hat, als die von dem Jäger Keil erlittene Strafhaft betrug, ſo iſt ſeine gänzliche Begnadigung bei mir in Antrag zu bringen, da ich eine härtere Beſtrafung für unangemeſſen halte.

Befehlen Ew. Kgl. Hoheit, fragte ich,daß auch die letztere Beſtimmung dem Gericht eröffnet werde?

Es iſt nur eine Weiſung für das Miniſterium, antwortete er. Aber noch eins! was iſt denn aus der ſchönen Philippine geworden? Wiſſen Sie davon?

Die bei den Akten befindliche Correſpondenz Welzers und ſeines Advokaten, ſagte ich,gibt darüber einige Auskunft. Sie ſcheint fortwährend in anſtändiger Eingezogenheit zu leben und hat bis zur Verhaftung Welzers deſſen Unterſtützungen regelmäßig em⸗ pfangen. Welzer hatte nach Publication des Urtheils gewünſcht, ein Teſtament zu machen, worin er ſie zur Erbin ſeines Nachlaſſes einſetzen wollte Es iſt ihm jedoch bedeutet worden, daß er in ſeiner Lage nicht die Befugniß habe, ein Teſtament zu errichten. Hierauf hat er erklärt, daß ſeines Wiſſens keine Verwandte von ihm am Leben ſeien, welche Anſpruch auf die Erbſchaft erheben könnten, und da dieſe mithin nach ſeinem Tode als herrenloſes Gut an den Fiscus fallen würde, ſo wolle er Ew. Kgl. Hoheit gebeten haben, ſie aus Gnade der unglücklichen Verlobten ſeines Sohnes zuzuwenden. Ich würde hierauf zurückgekommen ſein, wenn Ew. Kgl. Hoheit das Urtheil beſtätigt hätten; aber die Begnadigung machte es überflüſſig. Für jetzt verwaltet der Advokat das Vermögen Welzers, das nicht unbeträchtlich iſt, und die Arme erhält daraus noch immer die früheren Zahlungen.

Es waren noch einige Geſchäfte abzumachen, und der Großherzog kam auf die Sache nicht wieder zurück. Er blieb jedoch ſehr ernſt und nachdenklich und ſchien mit ſich ſelbſt nicht zufrieden zu ſein.

Etwa acht Tage ſpäter ſchickte er mir nachfolgende an ihn ge⸗ langte Eingabe des unglücklichen Welzer zu:

Allerdurchlauchtigſter u. ſ. w.

Ein verurtheilter Verbrecher wagt es, Ew. Königl. Hoheit Ge⸗ rechtigkeit anzurufen und hofft zu Gott, daß es nicht vergebens ſein werde. Er hofft zu Gott, daß ihm das einzige Recht, das er noch hat, das ihm feierlich zuerkannt iſt, das er auf dieſer Welt allein noch in Anſpruch nehmen kann, nicht wider ſeinen Willen entzogen und vorenthalten werde.

Allergnädigſter Herr! ich habe einen Mord auf der Seele und bin ein armer Sünder vor Gott und Menſchen. Ich weiß zwar, daß ich dies immer geweſen bin, denn wie der Baum iſt, ſo ſind ſeine Früchte. Wäre ich der Mann geweſen, der ich in eitler Verblendung früher zu ſein glaubte, ſo hätte ich nie verüben können, was ich ver⸗ übt habe. Aber Gott hat mich meiner Verblendung hingegeben, da⸗ mit der nichtige Schein meines äußerlichen Wandels mich nicht länger täuſchen ſolle über die Verderbniß meines Herzens. Nun iſt ſie offen⸗ bar geworden in einer ſchrecklichen, blutigen That, über die ich zeitlich verdammt worden bin, damit ich ewig könne gerettet werden. Denn ich muß leiden, was meine Thaten werth ſind; ich bin billig in dieſer Verdammniß und habe keine Entſchuldigung. Es war Verblendnng über Verblendung, wenn ich mir ſelber vorſagte, ich ſuche nur Gerech⸗ tigkeit, nicht Rache. Gerechtigkeit über meinen Beleidiger war ja mir nicht anbefohlen, ich war nicht zum Richter über ihn geſetzt, ich war mit ihm unter demſelben himmliſchen und demſelben irdiſchen Richter.

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