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für erfüllt gehalten und Piast als Oberherr an⸗ erkannt. i FFortsetzung folgt.)
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Aus Gießens Vorzeit. (Fortsetzung.)
Das Konradinische Geschlecht, aus welchem Kaiser Konrad J. stammte, beherrschte zuerst die Umgegend von Gießen; nach diesem aber Graf Wilhelm von Glizberg(Gleiberg), der wahrscheinlicher Weise hier eine Burg gründete. Seine Tochter, die Gräfin Salome, nannte sich 1197 Gräfin von Gießen. Durch die Anle⸗ gung dieser durch ihre rings sie umgebenden Sümpfe gesicherte Burg, begaben sich nach die⸗ sem festen Platze nicht bloß Burgmänner, son⸗ dern es siedelten sich auch in und außer der
Stadt viele Handwerker an, so daß Landgraf
Otto) 1325 den in der Neustadt und außer⸗ halb den Ringmauern wohnenden Bürgern glei⸗ che Rechte zuzusichern für nöthig erachtete. Die Worte des Diploms lauten: Wir Otto, von Gottes Gnaden, Landgraf, Herr des Hessen— landes ꝛc. und seine Gemahlin Adelheid mit unsern gegenwärtigen Erben, bekennen, daß unsere Bürger der neuen Stadt(d. i. der Neu⸗ stadt) Giezin und alle unsere übrigen Bürger, die vor oder ausserhalb der Thore unserer Stadt Giezin bleiben und wohnen; aller Rechte, Ver⸗ günstigungen und Gebräuche immerdar genießen und sich erfreuen sollen, welche unsre Bürger, die innerhalb der Mauern bleiben und wohnen, von uns haben und genießen.—
Landgraf Philipp der Großmüthige ließ Gießen im Jahr 1530 mit Wall und Graben befestigen, weil diese Stadt dadurch, daß die Landstraße, welche von Frankfurt über Fried⸗ berg, Grünberg, Gemünden, Ziegenhain nach Kassel zog, aufhörte und uͤber Gießen und Mar⸗ burg ging, zu einer wichtigen Grenzfeste erhoben zu werden ganz geeignet schien. In vier Jahren war der Festungsbau vollendet, weil alle Ge—
) Landgraf Otto beherrschte damals mit seinem Halbbruder Johann gemeinschaftlich das Hessen⸗ land; Otto hatte Marburg sammt dem Ober⸗ fürstenthum an der Lahn; Johann aber Kassel und das Niederfürstenthum. Im Jahre 1311 starb Johann an der Pest, so daß dem Landgraf Otto das ganze Hessenland zufiel.
15 meinden der Provinz dabei Fuhren leisten und
in Frohne arbeiten mußten. Ernst, Graf zu Solms, General Kaiser
I Karls V., zerstörte auf seines Herrn Befehl im Jahr 1547, wo Philipp in kaiserliche Ge⸗ fangenschaft gerathen war, zum Theil Mauer
und Wall; und zwar mit besonderem Vergnü⸗ gen, weil er als Lehnsmann Philipps einen großen Haß auf den muthigen Fürsten geworfen hatte. Philipp ftel aber nach seiner Befreiung aus der Gefangenschaft in Lich ein; zerstörte Mauer und Wall; nahm nach einer uralten Sage aus dem Licher Thurme die schönste und größte Glocke und hängte sie auf dem Thurme zu Gießen auf. Im Jahre 1555 wurden die Solmsischen Streitigkeiten beigelegt. Philipp ließ 1560 die Festungswerke wieder herstellen. Ludwig der Aeltere verstärkte die Festung an vielen Punkten und Landgraf Georg II. versah sie mit ausgedehnteren Aussenwerken, welche Ludwig VI. noch mehr vervollkommnete).
(Fortsetzung folgt.)
Die echte buͤrgerliche Freiheit.
Die echte Freiheit des Bürgers besteht allein darin, daß derselbe nach Maßgabe seiner Fähig⸗ keiten, seiner Einsichten, seiner Tugend, seines Verstandes fur das Wohl der Gesellschaft seine Thätigkeit in einem so hohen Grade ausüben
*) Hierauf bezieht sich das von Petrus Paganus, einem von dem Kaiser Ferdinand J. gekrönten Poeten und Professor posseos zu Marburg, gefertigte Epigram⸗ ma, welches in früheren Zeiten am Frankfurter Thor in Stein eingehauen zu lesen war:
Captus erat Princeps non Marte, sed arte Phi- Aypeis 1547 Cum bene munitum destrueretur opus. Nominis hoc patrii Ludovieus amore refeeit, 1574. Anno bis septem lustra sequente novo. Principe dignus honos, patriae sarcire ruinas, A quibus Hassiacos. Ohriste, tuere polos. Eine alte Uebersetzung dieses Epigramms lautet nicht uneben so: Nur List, nicht kühne Macht, hielt Philipp dich
a gefangen, 115 Als diesen Festungsbau Macht und Gewalt zerrieb.
Doch Ludwig ließ ihn neu zu deiner Ehre prangen,
Da man noch siebzig eins und fünfzehnhundert schrieb, a
Wie fürstlich ist der Ruhm, des Landes Risse heilen!
Herr Christe! du wirst uns vor Unfall Schutz
ertheilen.


