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demselben zur Einkleidung zu melden, die Nonnen mussten jetzt nämlich, statt aus bunten Lappen zierliche Kleider für das Christkindchen zu nähen, sich selber Leinwand spinnen, wenn sie halbwegs anständig aussehen wollten; sie mussten sich ihren Kohl selbst bauen, wenn sie nicht hungern wollten. So kam's dahin, dass im Jahre 1449 die Oberin des Klosters nur noch vier Nonnen unter ihrer geistlichen Herrschaft hatte. Da baten die Frauen, man möchte ihr Kloster doch wieder mit Schiffenberg vereinigen, und dies letztere wurde ihnen auch 1470 bewilligt. Ich weiss nicht, ob sich das Nonnen- kloster dadurch wieder bedeutend erholte; es scheint jedoch nicht; denn nach dem Jahre 1485 geschieht desselben keine Erwähnung mehr. Um so stattlicher blühte die Deutsch- Ordens-Kommenthurei Schiffenberg fort; der Kommenthur von Schiffenberg kam zu den Hessischen Landtagen und nahm seinen Platz unter den Ständen ein. Gleichwohl gab es schwere Irrungen zwischen dem Orden und den fürstlichen Häusern Kassel und Darmstadt, Irrungen, welche bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinabreichten und durch Schriften für und wider die Streitfrage der öffentlichen Meinung zur schiedsrich- terlichen Beurtheilung unterlegt wurden. Diese Streitfrage betraf eben die Landkommende Marburg und die Kommende Schiffen- berg und drehte sich um die Anerkennung oder Nichtaner- kennung der Reichsunmittelbarkeit der Ballei Hessen, deren Landsässigkeit die Fürstenhäuser zu ihren Gunsten diplo- matarisch beweisen wollten. Da erschien von Seiten des Or- dens ein»historisch diplomatischer Unterricht und gründliche Deduktion von hohen Ordens und Ballei Hessen Immedietät, Exemption und Gerechtsamen,« von Seiten Hessen-Cassels eine»historische und rechtshegründete Nachricht von dem Ursprung, Wachsthum und Landstandschaft des deutschen Hauses und der Landkommende Marburg«, von Seiten Hessen- Darmstadt's eine»beurkundete Nachricht von dem Deutsch- Ordens-Haus und Kommende Schiffenberg«, von Seiten des Ordens hinwieder ein»ventdeckter Ungrund derjenigen Ein- wendungen, welche gegen des hohen deutschen Ritterordens, löbliche Ballei Hessen, insbesondere der Landkommende bei Marburg und Kommende Schiffenberg wohlhergebrachten Im-


