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Landgraf Heinrich II. ein Bündniss mit Johann von Ziegenhain, worin ihm dieser die Oeffnung der Burg versprach. Johanns Sohn, Gottfried, verpfändete 1359 die Burg»mit den zwei Dalen, beide alt und neuere, die darunter sein gelegen,« an die Ritter Heinrich von Rollshausen und Vollprecht Schabe; unter diesen»zwei Dalen“ sind wahrscheinlich die jetzige sogenannte Stadt und Vorstadt zu verstehen. Die Auslösung fand erst 1409 statt. Die Burg wurde in der Folge noch öſter verpfändet, sowohl im Ganzen, als auch theilweise,— so an Mainz, an Edle von Feuerbach und von Rodenhausen, eben so auch noch später, als sie nach dem Erlöschen des gräflichen Geschlechts von Ziegenhain(1450) mit allen Besitzungen der- selben an Hessen fiel; ein Weitershausen, ein Berlepsch, die Edlen von Rollshausen erscheinen, die letzteren bis 1564, als Pfandbesitzer der Stauffenburg. Die untere Burg oder Scha- benburg, deren Ruinen noch stehen, wurde erst im 16ten Jahrhundert erbaut, und zwar durch die Rollshausen; den Namen Schabenburg hat sie von der die Familie Schabe. Aus diesem Wechsel der Pfandbesitzer kann man sich die Verbindung der Wappen erklären, welche man am Stadtthore erblickt. Da ist das Wappenbild der Ziegenhainer, der Ziegenkopf auf dem Helm, und an dessen Hals ihr Stern; zwischen den Hörnern befinden sich die zwei verkreuzten Schaufeln der Rollshausen, und unter dem Stern die WWa pen der Familien Schabe und Rau.
Die obere Burg wurde während des Krieges zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, dieser traurigen Epi- sode in dem blutigen Epos des dreissigjshnigen Krieges zerstört, ob aber»durch untergelegtes Pulver in die Luft gesprengt,« wie Winkelmann versichert, möchte ich diesem Gewährsmann nicht unbedingt nacherzählen.
Die untere Burg, ein zwei Stockwerk hoher Bau im länglichen Viereck mit gleich hohen vorspringenden Thürmen und Zinnen, stand wohlerhalten mit ihrer ganzen inneren Einrichtung, kurz: völlig bewohnbar, bis noch vor ungefähr 25 Jahren.— Sie befand sich im Besitz reicher Privaten, welche sich— wie man sagt— um den Knoten einer sehr verwickelten Erbtheilung mit dem Schwert zu durchhauen,


