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Giessen und seine Umgebungen : mit sechs Stahlstichen / geschildert von Eduard Duller
Entstehung
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lung. Da seh ich endlich rechter Hand von der Strasse, feld- einwärts den sogenanntenhangenden Stein«. Es sind eingestürzte Trümmer einer gigantischen Felsmasse, von denen einzelne so drohend hoch überhängen, als sei das Werk der Zerstörung noch nicht vollbracht und müsse sich in jedem Augenblicke erneuern. Aber schon längst hat sich junges Leben zwischen und über den Felsentrümmern verbreitet und verhüllt mit lachendem Waldesgrün die zerklüſteten Massen. Dort an der Ecke raget noch eine eigenthümliche Felsgestalt aus dem Waldesdunkel hervor; das ist die sogenannte»Teu- felskanzel«, wo der leidige Gottseibeiuns sein Wesen treibt, wie die Sage berichtet. Der arme Teufel hat sich schon so vielen Spott und Grimm von uns Menschenkindern gefallen lassen müssen, dass man billig einmal auch seine Ehrenrettung versuchen müsste; oder spricht es wohl nicht für ihn, dass er gerade die wildromantischen Punkte einer Landschaft auf- sucht und sich dort umhertreibt?

Der runde Berg in der Nähe von Lollar heisst der»L et larer Kopf. Wir kommen jetzt an den Lum dabach, der von dem alten Dorfe Mainzlar her aus dem Thale hervoreilt und sich bei Lollar in die Lahn ergiesst; dies letztere Dorf liegt zwischen beiden Wassern. Nun nähern wir uns allmälig dem freundlichen Pfarrort Kirchberg. Das Kirchengebiet desselben umfasste einst Ruttershausen, Mainzlar, Daubringen, Lollar, Heibertshausen und mehre später eingegangene Ort- schafſten und entsprach dem Gericht Kirchberg, welches aus der Hinterlassenschaft der Herrn von Merenberg an die Grafen von Nassau kam. Graf Johann hatte hier an der Lahn eine Burg erbaut; diese zerstörte ihm Landgraf Hermann, und da- rüber kam es 1366 zwischen beiden zum Krieg. Im Jahre 1396 vertauschte Graf Philipp von Nassau seinen Antheil an seinen Schwager, den Landgrafen Hermann. Seitdem blieb das Gericht Kirchberg, gleich mehren andern benachbarten Gerichten zwischen Hessen und Nassau gemeinschaftlich, bis endlich im Jahr 1585 eine Theilung zu Stande kam und dieses Gericht ausschliesslich hessisch wurde.*)

) Schmidt, Gesch. des Grossherzogth. Hessen iter Bd. S. 231.