Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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Frage IV.

a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfühigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?

b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern 2c., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?

c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?

a. Abgeſehen von den 2 ſtandesherrſchaftlichen Gütern kommen in Nieder⸗Eſch⸗ bach pro Jahr durchſchnittlich circa 65 bis 70 Hectar Ackerland und Wieſe in Einzel⸗ pacht zur Verdingung. Die Verpächter hierfür ſind: die Eigenthümer zweier größerer Bauerngüter, die Ausmärker, die Gemeinde und Gutsbeſitzer, welche ſich von der Arbeitslaſt etwas befreien wollen. Pächter für dieſe Grundſtücke ſind die Gutsbeſitzer aus allen Größengruppen, vorwiegend dürften ſich aber wohl die Kleinbauern bethei⸗ ligen. Daß die Pachtpreiſe in nahezu richtigem Verhältniß zum Kaufpreis der Grundſtücke ſtehen, wurde ſchon bei Beantwortung der Frage III hervorgehoben. Wenn die Ausnützungsfähigkeit derſelben etwas hinter den Pachtpreiſen zurückſteht, ſo iſt hier beſonders zu betonen, daß die verhältnißmäßig günſtige Lage der Klein⸗ bauern ihren Grund darin hat, daß dieſelben Gelegenheit haben, durch Grundſtückspacht ihre Arbeitskräfte höher zu verwerthen. Dies geht auch zur Evidenz aus den Be⸗ rechnungen über das in Anlage III gewählte kleinere Gut hervor.

b. Die Grundſtücke werden auf 6 reſp. 9 Jahre verpachtet. Die Steuern bezahlt der Verpächter. Dem Pächter wird zumeiſt ſtillſchweigend die Verpflichtung auferlegt, das Grundſtück in der ortsüblichen Weiſe zu behandeln und alle 3 Jahre zu düngen. Weitere Beſtimmungen werden nicht getroffen.

c. Solche Pachtbedingungen, die für den Pächter beſonders erſchwerend wirken, ſind nicht bekannt.

Frage V. a. In welcher Weiſe pflegen die Landwirthe ihre Mobilien und Producte gegen Feuer, ihre Früchte gegen Hagel und ihren Viehſtand gegen Unfall zu verſichern?