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b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung Eingang in der Gemeinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange?
a. Faſt alle Landwirthe haben ihre Mobilien und Producte bei einer größeren Feuerverſicherungsgeſellſchaft verſichert. Die Verſicherung des Viehes iſt nicht üblich, während Verſicherung gegen Hagelſchlag bei einer Anzahl, beſonders größeren Oeco⸗ nomen, regelmäßig ſtattfindet.
b. Die Lebensverſicherung hat mit wenigen Ausnahmen, ebenſo auch die Alters⸗ und Rentenverſicherung noch keinen Eingang gefunden.
Frage VI.
In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?
Die Creditverhältniſſe ſind in Nieder⸗Eſchbach verhältnißmäßig günſtig dadurch geregelt, daß ſich im Orte ſelbſt 2 Darlehnskaſſen befinden, welche im Verein mit einer Anzahl bedeutender Capitaliſten allen Anforderungen in Bezug ſowohl hinſicht⸗ lich des Real⸗ wie Perſonalcredits gerecht werden können. Es finden daher auch außerhalb des Orts von Ortsbewohnern nur ganz ſelten Darlehnsaufnahmen ſtatt.
Die beiden Darlehnskaſſen leihen Beträge, ohne ſich ſehr ſtreng an die Vor⸗ ſchriften zu halten, bis zu 1000 Mk. auf gegenſeitige Kündigung gegen Schuldſchein, unter Verbürgung zweier creditfähiger Ortsbewohner, bis auf die Dauer von 5 Jahren aus. Bei Beträgen von über 1000 Mk. muß Hypothek errichtet werden. Für die entliehenen Beträge erheben die beiden Kaſſen 5 pCt., während ſie für ihnen über⸗ laſſene Gelder 4 pCt. gewähren.
Bei entliehenen Beträgen werden von dem Gläubiger gewöhnlich keine Amorti⸗ ſationsfriſten angewendet, hingegen iſt es üblich, daß bei Grundſtückskäufen die Be⸗ zahlung in 6, 8 ſelbſt 10 Zielen à 1 Jahr erfolgt, und daß hierbei der verbleibende Reſtbetrag mit 5 pCt. verzinſt wird.
Frage VII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und wo⸗ her kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten


