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bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?
Realcredit wird nur in ganz beſonderen Fällen in Anſpruch genommen; Ver⸗ unterpfändungen von Immobilien finden daher auch nur ganz ausnahmsweiſe ſtatt.
Der Perſonalcredit wird theils durch die Sparkaſſe zu Schlitz, theils auch durch vermögende Kaufleute oder Private daſelbſt ohne erſchwerende Bedingungen befriedigt. Die Sparkaſſe leiht das Geld(ſelbſt bis zu Beträgen von 1000 Mk.) gegen zwei bis drei gute Bürgen und Schuldſchein zu 5 pCt. Zinſen, die Privaten(gewöhnlich nur kleinere Beträge) gegen einfachen Schuldſchein reſp. Bürgen zu 4 ½„Ct. Zinſen aus.
Ungünſtiger geſtaltet ſich die Sachlage dagegen für die kleineren Ortseinwohner, ſo namentlich für die Weber, Tagelöhner ꝛc. Dieſelben ſind wegen Mangels an Credit bei der Sparkaſſe ꝛc. mit ihrem Geldbedarfe auf israelitiſche Geſchäftsleute (Grebenau ꝛc.) oder auch einige wohlhabendere Ortsbürger angewieſen, deren Geſchäfts⸗ praxis jedoch wenig bekannt iſt!!
Eine Amortiſation der Schuldcapitalien findet nicht ſtatt.
Eine Ortsſparkaſſe iſt nicht vorhanden.
Frage VII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und woher kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?
c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?
a. Die Taglöhne berechnen ſich im Allgemeinen durchſchnittlich pro Tag ohne Koſt: für einen Maun auf 0,80— 1,00 Mk., für eine Frau auf 0,50— 0,60„ An das Geſinde werden bezahlt(excl. Koſt; ſiehe dieſe): für einen Knecht 100—150 Mk., nebſt Naturalleiſtungen im Werthe von ca. 25 Mk.,


