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um's Daſein, aus engeren Geſichtspunkten betrachtet, gar häufig das troſtloſe Bild der Bewegung im erfolgloſen Ringen. Und doch wollen auch dieſe Landwirthe vor⸗ wärts kommen, das beweiſt ihr zähes Aushalten, ihr Fleiß, ihre Sparſamkeit. Sie zu ſtützen, ihnen den Kampf zu erleichtern, ſie zu leiten und ihnen die Wege zu zeigen, darin beſteht die hochwichtige Aufgabe der ſtaatlichen und freien Pflege der landwirthſchaftlichen Intereſſen.(S. Frage X.)
Frage X.
Zu welchen Schlußbetrachtungen gelangt die Commiſſion auf Grund ihrer Erhebungen über die Geſammtlage der landw. Bevölkerung der Gemeinde, bezw. von welchen Verhältniſſen oder Maßnahmen glaubt ſie eine Beſſerung der wirthſchaftlichen Lage erwarten zu dürfen?
Von Nutzen für die Gemeinde Ruhlkirchen würde ſein:
Entlaſtung reſp. Erleichterung hinſichtlich des Aufwandes für Deckung der Ge⸗ meindebedürfniſſe, ſowie für Verzinſung der ſchwebenden Schulden.
Während die Staatsſteuern als beſonders drückende nicht angeſehen werden können, ſind die Gemeindeumlagen überhaupt und im Vergleich zu jenen hohe(ſ. Allgemeines, 248 pCt. der Staatsſteuern), im Vergleich zu den Erträgen aus dem landwirthſchaft⸗ lichen Betrieb und zu der Leiſtungsfähigkeit der Ortsbürger unangemeſſen hohe.
Da das vorhandene Gemeindevermögen, ſoweit es in Wald und Ländereien be⸗ beſteht, einen höheren Ertrag nicht erbringen kann, andere Einnahmequellen nicht vor⸗ handen ſind, ſo iſt eine Verringerung dieſer drückenden Communalſteuern nur auf dem Wege der äußerſten Sparſamkeit und Beſchränkung auf das äußerſt Nothwen⸗ dige zu erreichen. Und zwar wird dieſe Beſchränkung, da die Forderungen, die Staat und Kreis ſtellen, dem Einfluß der Gemeindevertretung entrückt ſind, naturgemäß für den engeren Gemeindehaushalt Anwendung finden und inſofern gemeinſchädlich wirken, als viele im allgemeinen Intereſſe liegende und für das Gemeinwohl nütz⸗ liche Maßnahmen(Faſſelweſen, Unterhaltung und Neuanlage von Feldwegen, Meliora⸗ tionen, Culturen u. ſ. w.) ungenügend ausgeführt werden oder ganz unterbleiben.
Bezüglich einer leichteren Zinszahlung würde zur Befriedigung des Realcredits eine zu errichtende Landescreditkaſſe mit niedrigem Zinsfuß und Amortiſation von weittragender Bedeutung ſein. Dieſes Inſtitut würde dazu beitragen, Stabilität in die ſchwankenden Verhältniſſe zu bringen, das geſunkene Vertrauen zu befeſtigen und einer weiteren Entwerthung des Grundbeſitzes entgegen zu wirken. Die directe Zinſen⸗ erſparniß und die ſegensreichen Wirkungen des Amortiſationsprincips würden eine allmählige Verringerung der Grundſchulden ſogar mit Wahrſcheinlichkeit erwarten laſſen.
Nachdem durch ein ſolches ſtaatliches Creditinſtitut der Hauptdruck gemildert, würde eine Befriedigung des Perſonalcredits unter günſtigeren Bedingungen erfolgen können und bei weiterer Conſolidirung ſogar an die Errichtung einer Darlehnskaſſe in Verbindung mit einer Ortsſparkaſſe gedacht werden können, für welche zur Zeit alle Vorbedingungen fehlen.


