Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen

21

bilitätsrechnung darthut, aus den Erſparniſſen des Arbeitsverdienſtes und der Lebens⸗ bedürfniſſe reſultirt, ſowie aus erſparten Verſicherungsprämien.

Sämmtliche Beiſpiele weiſen nach, daß in Ruhlkirchen der größte Theil des Getreides wieder verbraucht wird, nur ein geringer zum Verkauf kommt, ſo daß in Anl. I der Verbrauch an Körnern für die Viehhaltung als ein unrationeller er⸗ ſcheint, veranlaßt wahrſcheinlich durch die billigen Getreidepreiſe. Hier wäre eine Verwerthung des Getreides zu lohnenden Preiſen und mit dem Erlös ein Ankauf von billigen anderweitigen Futterartikeln am Platz.

Die Grenze endlich, innerhalb welcher ein Beſitz eine Familie zu ernähren ver⸗ mag, liegt für Ruhlkirchen ziemlich hoch. Es dürften für eine mittlere Familie 8 bis 10 Hectar anzunehmen ſein, indem die 10 Hectar in Anl. II für die kleine Familie zwar einen Ueberſchuß ergeben, für die größere Familie in Anl. III aber gerade an⸗ gemeſſen ſein würden und der Beſitz in Anl. III bei den Ertragsverhältniſſen der Wirthſchaft ſchon nicht mehr für den Unterhalt der Familie genügt.

IV. Rentabilitäts⸗Verhältniſſe, beſtehend aus den Nach⸗ weiſen über den Rohertrag, die Productionskoſten und den Rein⸗ ertrag.

Die Rentabilitätsberechnung führt zu dem Reſultat, daß eine Grundrente über⸗ haupt nicht erwächſt, nicht einmal für Anl. II, welcher Beſitz mit Concurrenz nur einer einzigen Wirthſchaft die relativ günſtigſten perſönlichen und wirthſchaftlichen Verhältniſſe des Ortes darſtellt.

Auch für dieſe Wirthſchaft ſteht es außer Zweifel, daß der Ueberſchuß der Geld⸗ rechnung, wie bereits bemerkt, aus erſpartem perſönlichen Verbrauch und Arbeitslohn reſultirt. Ein Ueberfluß an Arbeitskräften kann dieſer Wirthſchaft nicht ſubſummirt werden, vielmehr verdient die Befähigung des Wirthſchafters bezüglich der richtigen Verwendung und des Auskommens mit den gegebenen Arbeitskräften volle Aner⸗ kennung. Erwägt man, daß beiſpielsweiſe während der Druſchzeit, im Herbſt von 1 Uhr Morgens bis Abends 8 Uhr, ſämmtliche Familienmitglieder in ſchwerer Tages⸗ arbeit ihre Berufspflichten erfüllen, ſo wird die Bezahlung für die thatſächlich ge⸗ leiſtete Arbeit ſogar als eine ungenügende, anderweit hierfür nicht zu beſchaffende, bezeichnet werden müſſen.

b. Da die Rentabilität als eine unbefriedigende erſcheinen muß, fragt es ſich, auf welche Gründe iſt ſie zurückzuführen und ſind als ſolche zu bezeichnen:

1. Die Fruchtbarkeitsverhältniſſe der Gemarkung überhaupt ſind unbefriedigende.

(S. Allgemeines.)

2. Hierzu kommen mangelnde Melioration und Zerſplitterung des Grundbeſitzes,

3. Der Flurzwang mit unrationeller Dreifelderwirthſchaft, Fehlen von Gewann⸗

wegen und zweckmäßig angelegten Feldwegen,

4. Daraus folgend ein mangelhafter landwirthſchaftlicher Betrieb,

5. Ein im Verhältniß zum Grundwerth zu hohes Gebäudecapital,

6. Geringe Preiſe der landwirthſchaftlichen Producte,

b