Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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heit bietet, alſo das Intereſſe der Kaſſe nicht Noth leidet. Der Umſtand, daß bei den meiſten Immobilienverkäufen Juden als Bieter oder Käufer auftreten, weil be⸗ theiligt, ſowie der nicht unbedentende Grundwerth, welcher denſelben in der Gemarkung zuſteht, ferner die ihnen zuſtehende Zahl von Zwangshypotheken läßt auf eine freilich neuerdings mehr im Stillen wirkende aufſaugende Thätigkeit ſchließen. Der Nachweis direct wucheriſcher Geſchäfte iſt allerdings zumal ſeit Einführung der Wuchergeſetze ſchwer zu führen, indes jene Thatſachen ſowie der lebhafte Hauſtrhandel, ferner der Handel mit Einſtellvieh ſind vielleicht genügende Anzeichen. Und wenn eine Abnahme jener zu conſtatiren iſt, darf zur Erklärung dieſes Umſtandes die Unſicherheit oder Unrealiſirbarkeit vieler Forderungen in Folge des geſunkenen Grundwerths dienen (ſ. Frage III c). Eine leider traurige Genugthuung.

Das Activ⸗Capital⸗Vermögen dürfte mit 10,852 Mk. Einlage in der Alsfelder Spar⸗ und Leihkaſſe, ſowie äußerſtens 20,000 Mk., welche einige Ortseinwohner in die Gemeinde verliehen haben, alſo rund mit 30,000 Mk. erſchöpft ſein.

Frage VII.

a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und wo⸗ her kommen letztere?

b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?

c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?

Die Taglöhne berechnen ſich durchſchnittlich pro Tag ohne Koſt:

für den Mann auf 1 Mk. bis 1 Mk. 20 Pf.,

für die Frau auf 70 bis 80 Pf. Bemerkt muß indes werden, daß Männer kaum verwendet werden. An Geſindelöhnen werden bezahlt:

für einen Knecht 200 250 Mk., für eine Magd 120 150