Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung Eingang in der Gemeinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange?

Die meiſten Landwirthe haben eine Verſicherung von Mobiliar und Produkten, es ſind dieſe Verſicherungen meiſtens in dem Zeitraum des letzten Jahrzehnts abge⸗ ſchloſſen, eine geringe Zahl iſt unverſichert. In den letzten 50 Jahren iſt ein Brand von Bedeutung nicht vorgekommen, der letzte durch Blitzeinſchlag verurſachte Brand hatte ſtatt vor circa 6 Jahren. Hagelverſicherung, ſowie Viehverſicherung, Lebens⸗ verſicherung ſind unbekaunt.

Frage VI.

In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?

Früher wurde das Creditbedürfniß gegen Verunterpfändung von Immobilien gedeckt durch Anlehen bei der ehemaligen Kurheſſiſchen Landescreditkaſſe zu Kaſſel und ſind heute noch zahlreiche der planmäßigen Tilgung durch Amortiſation unter⸗ liegende Schuldpoſten vorhanden. Die Aufnahme dieſer Capitalien iſt auf die Zeit vor 1866 zurückzuführen, als Ruhlkirchen mit den drei anderen katholiſchen Ortſchaften des ſog. Katzenberges dem Kurheſſiſchen Staatsverbande angehörte. Mit dem Anfall an das Großherzogthum wandten ſich die Creditſuchenden neben privaten Quellen der Spar⸗ und Leihkaſſe zu Alsfeld zu, ſowie zur Befriedigung des Perſonalcredits den dortigen Genoſſenſchaften, der Alsfelder Vorſchuß⸗Kaſſe ꝛc.

Unter großer Anerkennung ſprechen die Ortseinwohner von den ſegensreichen Wirkungen der Landescreditkaſſe, welche zu benutzen ihnen leider nicht mehr geſtattet iſt. Die zahlreichen, wohl zu zahlreichen erwähnten Heſſiſchen Creditinſtitute haben zu hohen Zinsfuß, 5 6 pCt., und entbehren des ſo überaus ſittlich erziehend und materiell ſchuldbefreiend wirkenden Princips der Amortiſation; auf der andern Seite erleichtern dieſelben das Geldborgen zu ſehr, insbeſondere wirkt das Syſtem der Pro⸗ longationen und das Creditgewähren, ſo lange der Bedürftige nur materielle Sicher⸗ heit bietet, oder die mangelnde eigene Qualität durch die des Bürgen erſetzt, geradezu corrumpirend für den nachläſſigen oder leichtſinnigen oder in Noth befindlichen Wirth⸗ ſchafter. Seitens der darleihenden Kaſſe gilt nur der kaufmänniſche Geſichtspunkt, ſte gewährt in der leichteſten und gefälligſten Form Credit, ſo lange der Empfänger ſelbſt oder durch einen Dritten die nöthige Sicherheit bietet, und gilt Derjenige, welcher unter der letzteren Vorausſetzung den größten Umſchlag macht, als der beſte Kunde. Dagegen tritt der Geſichtspunkt, wie und wozu die Anleihen verwendet werden, voll⸗ kommen zurück, immer vorausgeſetzt, daß der Empfänger directe oder indirecte Sicher⸗