Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäßigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung einge⸗ treten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

Die Größe der Gemarkung beträgt an Ackerland und Wieſen 366,96 Hectar, die Zahl der Haushaltungen mit Landwirthſchaft 64. Hiervon können aber nur 364,85 Hectar mit 50 Haushaltungen in Betracht gezogen werden, da die verhältniß⸗ mäßig kleine Fläche von 2,11 Hectar ſich auf 14 Haushaltungen vertheilt. Es kommen demnach durchſchnittlich auf die Haushaltung 7,29 Hectar, die vollſtändig genügend erſcheinen, die Mitglieder einer größeren Haushaltung zu beſchäftigen und ihre beſcheidenen Anſprüche zu befriedigen.(ſiehe Frage IX.)

Die Beantwortung der Frage VIII gibt ein Bild der Vertheilung des Grund⸗ beſitzes unter die einzelnen Beſitzgruppen, woraus erſichtlich, daß der Grundbeſitz ſehr ungleich vertheilt iſt; alſo Großgrundbeſitz dem Kleinbauer gegenüber ſteht. Wie die Tabelle in Frage VIII zeigt, iſt die Gruppe 1 aus 28 Haushaltungen beſtehend, davon 25 Beſitzer mit 36 pCt., die Gruppe 2 10 Haushaltungen, davon nur 4 mit 12,63 pCt. und die Gruppe 3 12 Haushaltungen, davon 7 mit 11,93 pCt. Schulden ihres Liegenſchaftswerthes belaſtet. In der todten Hand befinden ſich nur 6575 Meter der Pfarrei gehöriges Land. Die Gemeinde beſitzt außer Wald, Wege und dergleichen eignes Land 6,56 Hectar, daſſelbe iſt verpachtet zu 325,40 Mk. gleich Heſſ. Morgen 12,50 Mk.; außerdem ſind noch einige Hectar im Beſitz der Grafen von Erbach⸗ Fürſtenau, ebenfalls verpachtet. Nennenswerthe Aenderungen des Beſitzes ſind ſeit langer Zeit nicht vorgekommen.

Frage III.

a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Boden⸗ qualitäten der verſchiedenen Culturländereien(Acker, Wieſe, Weide, Wein⸗