c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?
d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?
a. Die Bewohner von Ober⸗Hilbersheim ſind mit wenigen Ausnahmen faſt alle Grundbeſitzer. Haben ſie keinen eignen Beſitz, ſo haben ſie einen oder mehrere Aecker gepachtet.
Die Gemeinde beſitzt 683,37 Hectar Ackerland, außer dieſen beſitzen die Bewohner einen großen Theil von der Gemarkung Sprendlingen etwa 1000 Morgen= 250 Hectar, ferner in der Gemarkung St. Johann Ackerland und Weinberge etwa 300 Morgen= 75 Hectar. In Summe 1008,37 Hectar.
Nach der Aufnahme der Berufsſtatiſtik leben in der Gemeinde Ober⸗Hilbersheim 199 Haushaltungen. Es kämen ſomit auf eine Haushaltung rund 5 Hectar Land, welche hinreichen, die Bevölkerung auskömmlich zu ernähren.
b. Die Frage VIII gibt ein Bild über die Vertheilung des Grundkbeſitzes. Der todten Hand gehören:
1. Domgut in Mainz........ 55,25 Hectar. 3. kath. Pfarrgut....... 27,50„ Summa. 82,75 Hectar.
c. Die Beſitzvertheilung muß als eine günſtige bezeichnet werden, indem jeder Bürger mit Ackerland begütert iſt und der Beſitz der todten Hand wieder in der Ge⸗ meinde verpachtet iſt.
d. Allmende gibt es hier nicht.
Frage III.
a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Boden⸗ qualitäten der verſ chiedenen Culturländereien(Acker, Wieſe, Weide, Wein⸗ berg 2c.), erſcheinen dieſe Preiſe beſonders hoch oder beſonders niedrig und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzuführen?
b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren vollzogen?


