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Zeit Eigenthum der Bewohner von Zornheim und hat im Weſentlichen ſeinen Ur⸗ ſache in der beſonderen Lage der Gemarkung.
Frage IV.
a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?
b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?
c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?
Zu a. Wie ſchon in Frage II mitgetheilt, hat der Univerſitätsfonds zu Mainz einen erheblichen Grundbeſitz in der Gemarkung Zornheim, etwa 16 pCt. des landwirthſchaftlich benutzten Bodens, der immer verpachtet iſt, außerdem ſind die Ackerfelder des Pfarrguts theilweiſe verpachtet und von Minderjährigen und ſonſtigen ledigen Perſonen etwa 12 Hectar, im Ganzen in der Regel etwa 100 Hectar.
Die Pachtpreiſe bewegen ſich bei Ackerfeld zwiſchen 12 und 40 Mark pro ½¼ Hectar ſind auch ſchon auf 50 Mk. gekommen, bei Wieſen ähnlich. Weinberge werden nicht verpachtet.
Der Univerſitätsfonds erhält für 87,6 Hectar an Pacht 10320 Mk.= 29 Mk. 48 Pf. pro ½¼ Hectar durchſchnittlich. In der Pachtperiode von 1876— 85 war der Pacht 13602 Mk. oder im Durchſchnitt 38 Mk. 86 Pf. pro Morgen, in der Pachtperiode vorher betrug derſelbe 665 Malter Korn à 180 Pfund und war in der Form in Geld zu entrichten, daß wenn der Preis für 180 Pfund Korn unter 4 fl. zurückgehen ſollte, jedenfalls 4 Gulden gezahlt werden mußten, daß dagegen, wenn der Preis durchſchnittlich über 8 fl. ſtieg, nicht mehr als 8 fl. dafür zu rechnen waren und ſo rechnete ich beiſpielsweiſe den Pacht im Jahr 1871 bei einem durchſchnitt⸗ lichen Marktpreis von 10 fl. 28 ½ Kr. für 180 Pfund Korn auf 5320 fl. oder 9120 Mk.= 26 Mk. 05 Pf. pro ½¼ Hectar. Um nicht das ganze Gut immer auf einmal pachtfällig werden zu laſſen, hat die Verwaltung des Univerſitätsfonds daſſelbe bei der letzten Verpachtung getheilt und die eine Hälfte für diesmal auf 6, die andere auf 10 Jahre verpachtet, ſpäter ſoll dann jeder Theil immer wieder auf 9 Jahre verpachtet werden, ſie wird damit für ſich einen gleichmäßigeren Pachtpreis erreichen, indem ſich dadurch beſſere und geringere Jahre nicht ſo ſehr fühlbar machen und es iſt weiter dadurch für die Pächter eher möglich, die Felder in dem Jahr, in welchem


