Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
Seite
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wirthſchaften, war durch den Beſitz in 7 Gemarkungen ſo ſchwierig, daß davon ab⸗ geſehen wurde, doch dürfte ſchon aus dem im Eingang erwähnten Punkt, daß die Gemarkung Zornheim ſelbſt aus 4650 Parcellen beſteht, zu erſehen ſein, daß in dieſer Beziehung die äußerſten Grenzen des Zuläſſigen erreicht ſind, da der Betrieb dadurch ſchon erheblich erſchwert und koſtſpielig gemacht iſt. Dieſes Verhältniß geſtaltet ſich noch ſchlimmer, wenn man den Beſitz des Univerſitätsfonds mit 87,6 Hectar und nur 78 Parcellen abzieht und ſinkt dadurch die Durchſchnittsgröße der übrigen Par⸗ cellen von 1158 Quadratmeter auf 1025 Quadratmeter.

Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäßigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundkeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

Zu a. Die Größe der Gemarkung beträgt 557,62 Hectar, wovon 12,4 Hectar 54 Ausmärkern gehören, dagegen haben die Bewohner von Zornheim in den an⸗ grenzenden Gemarkungen Ebersheim, Nieder⸗Olm, Sörgenloch, Hahnheim, Selzen und Mommenheim 184,85 Hectar Grundbeſitz. Die Zahl der Landwirthſchaft trei⸗ benden Grundbeſitzer beträgt 323, hiervon gehen ab 124 mit unter einem halben

Hectar Beſitz die zuſammen 21,25 Hectar Land haben, bleiben 199 Beſitzer mit 697,54 Hectar zur Landwirthſchaft benutzbarem Boden.

Es kommen demnach auf eine Haushaltung im Durchſchnitt 3,51 Hectar, was in Anbetracht des ziemlich ſtarken Weinbaues, der viel Handarbeit verlangt und gerade bei den kleinen Beſitzern am ſtärkſten betrieben wird, als ausreichend erſcheint, um eine kleine Familie mit beſcheidenen Anſprüchen zu ernähren und ihr Beſchäftigung zu geben.

Bei den in Frage kommenden Grundbeſitzern iſt das Verhältniß des Acker⸗ baues zum Weinbau im Ganzen 7,5:1

bei den Beſitzern von ½ 1 Hectar wie 3,66: 1 1 1 1 1 1 2 11 1 5,4:1