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ausgeliehen. Im Allgemeinen dürfte anzunehmen ſein, daß alle drei Wirthſchaften zu den etwas beſſeren, gutgeordneten Wirthſchaften des Ortes gehören.
I. Beſitzſtand⸗Nachweis, beſtehend aus den Nachweiſen über den Werth von Grund und Boden mit Obſtbäumen, Gebäudecapital, Inventarcapital(todt und lebend) und umlaufendes Betriebscapital(Vorrath).
Das Verhältniß der einzelnen Betriebscapitalien zum Grundcapital ſtellt ſich wie folgt: 4
Größeres Gut:
Das Gebäudecapital beträgt 34,5 pCt. vom Grundeapital,
Das Inventarcapital„ 15,3„„„
Das umlaufende Betriebscapital„ 4„„„ Mittleres Gut:
Das Gebäudecapital beträgt 38,6„„„
Das Inventarcapital„ 25,2„„„
Das umlaufende Betriebscapital z 4,8„„„ Kleineres Gut:
Das Gebäudecapital beträgt 72,3„„„
Das Inventarcapital„ 14,0„„„
Das umlaufende Betriebscapital 9 4,6„„„
Es iſt zunächſt aus dieſer Zuſammenſtellung erſichtlich, daß das Gebäudecapital in allen drei Gütern verhältnißmäßig hoch, im kleineren Gut ſogar außergewöhnlich hoch iſt. Hierzu iſt aber zu bemerken, daß die Gebäudecapitalien in Rodheim im Allgemeinen viel zu hoch ſind und daß ſie in den für die Berechnung gewählten Gütern noch weit unter Mittel ſtehen. Bei der Berechnung der Mittelzahlen hat ſich nämlich folgendes überraſchende Reſultat ergeben:
Gutsgröße mittleres Grund⸗ mittleres Gebäude⸗ den ebindernditn wirthſchafnich 38 3 capital. capital. ten vom Grund⸗ Gebäudecapitals. capital. 0,5— 1 Hect. 1325 M. 2927 M. 221 1— 2„ 2862„ 4579„ 160 bis 50% 2= 5„ 6040„ 5716„ 94,6 5— 10„ 129/9„ 8712„ 67,1 10— 20„ 37428„ 11680„ 31,2 bis 33,3% 20— 30„ 67988„ 22924„ 33,7
Hiernach würde das Gebäudecapital bei 80 pCt. der Gutswirthſchaften in Rodheim zu hoch, bei mindeſtens der Hälfte viel zu hoch ſein. Da ein wirthſchaft⸗ licher Grund hierfür nicht vorhanden iſt, ſo hat und muß dies einen ungünſtigen Einfluß auf den Reinertrag ausüben. Der Grund für dieſe hohen Gebäudecapitalien im Verhältniß zum Grundcapital liegt in den zu hohen Verkaufs⸗ und Anſchlags⸗ preiſen beim Erbgang und iſt dies daher zugleich auch ein Beweis für die unter II c.


