Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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gemacht worden waren, zuſammengeſtellt und eingetragen. Aenderungen, welche ſeit dieſer Zeit ſtattgefunden hatten, wurden hierbei berichtigt. Der Gebäudewerth wurde aus dem Brandcataſter eingetragen. Der Werth der Grundſtücke konnte nur in der Weiſe feſtgeſtellt werden, daß das Ortsgericht denſelben für eine Anzahl Güter tax⸗ mäßig aufſtellte, woraus dann Mittelzahlen berechnet wurden, welche zur Feſtſtellung der andern Grundbeſitzwerthe dienten. Die Hypotheken⸗ und Kaufſchillingſchulden wurden aus den Hypothekenbüchern eingetragen. Behufs Feſtſtellung der Mobiliar⸗ ſchulden wurden zunächſt die Beträge aus dem Mathildenſtift und aus der Spar⸗ und Leihkaſſe von Rodheim eingetragen. Nachdem auf dieſe Weiſe eine Grundlage geſchaffen worden war, wurden von einer Commiſſion die ſonſt ſicher bekannten Handſcheinſchulden hinzugefügt. Da ſich in der betreffenden Commiſſion Männer befanden, welche durch Aemter und durch perſönliche Beziehungen ziemlich genaue Kenntniſſe über die Verhältniſſe der Bewohner Rodheim's beſaßen, ſo dürfte der Wirklichkeit inſofern nahegekommen ſein, daß die Mobiliarſchulden die in der Tabelle A angegebenen noch um 20 bis 25 pCt. überſteigen, weil nicht ganz ſicher bekaunte Schulden außer Berückſichtigung blieben.

a. Aus Tabelle K iſt zunächſt zu erſehen, daß von den 196 in Betracht ge⸗ zogenen Grundbeſitzern 141 verſchuldet und 55 nicht verſchuldet ſind, alſo 72 reſp. 28 pCt.

Der geſammte Immobiliarbeſitz der 196 Beſitzer iſt geſchätzt auf 3,395,707 Mk., die Schulden betragen 310,104 Mk., alſo 9,13 pCt. von jenem, oder, da der Grund⸗ beſitz der 141 Verſchuldeten 2,026,597 Mk. beträgt, 15,3 pCt. hiervon.

Aus den Tabellen B, C, D iſt weiter die Erwerbsweiſe und die Verſchuldung der dazu gehörigen Perſonen erſichtlich. Das Reſultat iſt folgendes:

Per⸗ hiervon in Verſchuldung Verſchuldungsver⸗ 2 ver⸗ des Liegen⸗ hältniß in Procenten wner laulberAnruten ſbeenende wngensſe B. Landwirthſchaft allein

betreiben.... 115 68 59 4,73 9,17 C. Landwirthſchaft u. Ta⸗

gelohn betreiben... 18 16 90 25,93 27,50 D. Landwirthſchaft u. Ge⸗

werbe betreiben. 63 57 90 25,40 28,80

Was die Vertheilung der Verſchuldung unter die einzelnen Größengruppen an⸗ belangt, ſo conſtatirt die Tabelle A, daß die Verſchuldung mit der Größe des Be⸗ ſitzes in umgekehrtem Verhältniß ſteht. Hiervon macht nur Gruppe 6 ſcheinbar eine Ausnahme, denn aus Tabelle B iſt erſichtlich, daß ohne ein Gut mit Gewerbebetrieb, Tabelle D, die Verſchuldung eine normale iſt. Zugleich iſt ferner hieraus erſichtlich, daß die Gruppen 1, 2, 3 weſentlich höher verſchuldet ſind als die Gruppen 4, 5 und 6. Es würde dieſe Thatſache zugleich die unter Frage II berührte Anſicht, über die Größe eines Gutes, welche zur Ernährung einer Familie ausreicht, dahin gehend