Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
Seite
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c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

a. Ackerland und Wieſen nehmen in der Gemarkung eine Fläche von 1400,23 Hectar ein. Dieſe Fläche vertheilt ſich ungefähr wie folgt:

1052,23 Hectar auf 196 Beſitzer mit über 0,5 Hectar,

32 104 unter 0,5

14,27 der Gemeinde 32,28 Pfarrei

120 nicht ſelbſt wirthſchaftenden Eigenthümern/ 150 Ausmärkern,

1400,78 Hectar.

Zieht man nur die 196 Beſitzer mit 1052,26 in Betracht, ſo entfällt auf einen Beſitzer eine Grundbeſitzfläche von 5,37 Hectar, welche vollkommen ausreichen würde, eine Familie zu ernähren und zu beſchäftigen. Zieht man aber die ſämmtlichen in Rodheim wohnenden Familien, welche von Landwirthſchaft, Tagelohn und Gewerbe leben, alſo auch diejenigen, welche unter 0,5 Hectar Beſitz haben, mit in Betracht und vertheilt unter dieſe, unter Hinzuziehung der von den Gemeindeangehörigen gepachteten Grundſtücke, den Beſitz, ſo entfällt auf eine Familie 4,1 Hectar Acker und Wieſe (incl. Pachtgüter).

b. Wie ſich der Beſitz in Rodheim unter die Bevölkerung vertheilt, ergiebt ſich aus dem unter a. Angeführten, weiter aus der Beantwortung der Frage VIII. Weſentliche Veränderungen in der Beſitzvertheilung haben in der letzten Zeit nicht ſtattgefunden. Es iſt jedoch zu conſtatiren und wird dies durch ortskundige Perſonen beſtätigt, daß eine Vermehrung der Güter in den unteren Gruppen(Frage VIII) und eine Verminderung in den oberen ſeattfindet.

c. Trotzdem, daß größere Güter über 30 Hectar, welche von dem Eigenthümer ſelbſt bewirthſchaftet werden, nicht vorhanden ſind, daß häufige Gelegenheit zum An⸗ pachten von Grundſtücken geboten iſt, kann die Beſitzvertheilung unter der Landwirth⸗ ſchaft treibenden Bevölkerung in ſofern als eine günſtige nicht bezeichnet werden, als der landwirthſchaftlich benutzte Boden für eine große Anzahl der kleineren Landwirth⸗ ſchaft treibenden Bewohner kaum hinreicht, ſie nothdürftig zu ernähren, zumal die Arbeitsgelegenheit ebenfalls in der Abnahme begriffen iſt. Es hat daher auch die Bevölkerung von Rodheim ſeit den vierziger Jahren fortgeſetzt abgenommen und hat ſich dieſe Abnahme zuletzt in den 1850er Jahren durch eine größere Auswanderung nach Amerika auffällig ſichtbar gemacht. Auch ſeit dieſer Zeit finden noch fortgeſetzte Aus⸗

verpachtet,